WIR03 vom 04.11.2017

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
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Roman318
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Detailfragen:

Alle bekannten und kürzlich geposteten neuen Fragen.

- ProduktMangel als Unterschied zwischen BGB und ProdHaftG.

- "geschäftliche Handlung" nach UWG definieren + Gesetzangabe und welche Maßnahmen können verhängt werden beim unlauteren Wettbewerb.

- Gefährdungshaftung erklären

- fällt mir nicht mehr ein, aber einfache und bekannte Frage

Komplex:

1.1 Vermieter V verkauft einen Bagger unter Eigentumsvorbehalt an K. K bekommt ZahlungsSchwierigkeiten und kann Ratenzahlung nicht mehr erfüllen. Er meldet Insolvenz an. V sucht rechtlichen Rat bei seinem Anwalt, was wird dieser ihm raten unverzüglich zu tun?

1.2. A u B sind nicht im Handelsregister eingetragen und bestellen Champagner, haben keine Angestellten und die Umsätze decken gerade so die betrieblichen Kosten. Champagner wird Anfang Mai geliefert, allerdings erst Mitte Juni geöffnet und weißt einen erheblichen Fehlton auf. Sie rügen den Mangel, allerdings lehnt Verkäufer ab. Können A/B Nacherfüllung in Form der Neulieferung verlangen? ( Weiß zwar nicht ob es richtig ist, aber ich vermute, dass hier die OHG bereits bestand, als sie ihre Geschäfte vor Eintragung aufgenommen hat. Also habe ich es als Handelsgewerbe gelten lassen, war mir aber sehr unsicher und musste lange darüber nachdenken).

1.3 K bestellt P als Prokuristen, dieser tätigt zwei Rechtsgeschäfte, mit denen der K nicht einverstanden war. Dazu gehörten der Kauf eines Staplers um die Lkw der Kunden schneller zu beladen und ein notariell beglaubigter Grundstückskauf. Allerdings hatte K die Prokura zuvor widerrufen, welche allerdings nicht im Handelsregister eingetragen war. Sind die RechtsGeschäfte im Außenerhältnis wirksam zustande gekommen?

Irgendwie hatte ich mit den Fragen zu kämpfen gehabt und geschrieben ohne Ende. Ich hatte InsolvenzOrdnung aus Fall 1.1. überhaupt nicht kommen gesehen, worauf es sogar 17,5 Punkte gab. Für diese letzte Klausur musste ich arbeiten wie ein Esel, da mir die WIR-Module nicht wirklich gelegen haben. Ich hoffe, dass es im ersten Anlauf gereicht hat. Das wird dann wohl auch mein letzter Beitrag gewesen sein, falls ich wirklich durchgekommen bin. Für die hier eingestellten Fragen und Hilfestellungen bedanke ich mich vielmals. Ich hatte immer versucht meine Beiträge so ausführlich wie nur möglich zu schreiben. Insgesamt haben mir die WIR-Module am meisten Arbeit bereitet und viel Zeit und Energie gefordert. Man muss früh anfangen die Fälle einzustudieren. Ich wünsche jedem viel Durchhaltevermögen. Ich hatte selbst einige Phasen gehabt und geglaubt, dass ich neben den Hausarbeiten und Klausuren nie zum Ende komme und plötzlich ist nur noch die Thesis übrig geblieben. Motiviert euch und haltet zusammen. Wünsche euch alle Gute.

Beste Grüße
Roman
Zuletzt geändert von Roman318 am 26.11.17 09:05, insgesamt 1-mal geändert.
Roman318
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Die kürzlich eingestellten neuen Fragen aus diesem Jahr habe ich wie folgt beantwortet.

Anbei die Word-Datei damit Ihr euch eigene Lösungsvorschläge reinschreiben könnt. Es wäre schön diese mit den anderen hier zu teilen:
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Roman318
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Note 2,3 also damit habe ich überhaupt nicht gerechnet. Ich habe wirklich geglaubt knapp bestanden zu haben. Ich wünsche euch allen anderen noch alles Gute beim Bestehen.
LifeIsLeif
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Hallo zusammen,

A.1 Definition geschäftliche Handlung nach UWG + Sanktionen beim UWG
A.2 Unterschied Schadenersatzanspruch nach Produkthaftungsgesetz und Kaufrecht
A.3 Durchgriffshaftung bei der GmbH
A.4 Schweigen eines Kaufmanns bedeutet "Ja" (2 Bsp.) + Rechtsvorschriften

Also ich kann deine Aussage nicht nachvollziehen, dass die Fragen "bekannte" Fragen waren.
Bis auf die Frage mit der Durchgriffshaftung war mir keine einzige bekannt und ich hatte >100 Detailfragen gelernt.
Auf was für kürzlich gepostete "neue" Fragen beziehst du dich?

Viele Grüße
LifeIsLeif
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Hallo Roman,

ein gutes neues Jahr noch :D
kannst Du bitte noch auf meine Frage antworten? Wäre super. :D

Viele Grüße,
Leif
Roman318
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Grüß dich,

ebenso auch für dich ein gutes und erfolgreiches neue Jahr.

Gelernt hatte ich mit den hier im Forum eingestellten Fragen, dazu habe ich die Fragen nach der Häufigkeit gelernt.
Außer die Fragen aus 2017, die hatte ich alle gelernt. Dazu habe ich das Forum durchforstet und unbekannte neue Fragen in einer Word-Datei nochmal oben zusammengeschrieben bzw. diese versucht mit bestem Wissen zu lösen. Habe auch im Internet recherchiert. Es kann auch sein, dass manche Fragen in der abgewandelter Form drankamen, und ich diese nicht mehr genau wiedergeben konnte. Gut, dass du mit deinem Beitrag danach genauer darauf eingegangen bist.

Bei manchen Fragen konnte ich auch nicht wirklich auf alle Detailfragen aus dem Forum zurückgreifen, sondern musste meine Lösung ein wenig umschreiben. Meistens hatte ich aufgrund der langen Arbeit mit dem Gesetzesbuch das Gefühl gehabt, die Frage bereits zu kennen. Jedenfalls habe ich nur mit den eingestellten Fragen aus dem Forum gearbeitet und diese im Internet oftmals nochmal nachgeschlagen. Teilweise habe ich mich in einige Themenbereiche ausführlicher eingelesen, um diesen Bereich besser zu verstehen.

Ich hatte mir einige Youtube-Videos angeschaut und auch teilweise Skripte und Übungsfälle externer Unis runtergeladen. Diese waren aber zum Teil so komplex und ausführlich, dass es oftmals gereicht hatte nur ein paar Punkte anzuschauen und die Lösungen nicht genau zu studieren. Bei den Detailftragen ging es mir nur um das genaue Verständnis, wie ich diese mit dem Gesetz verbinden kann, um die Systematik zu verstehen. Das war nämlich mein Fehler in der ersten WIR02 Klausur in April 2017. Dort hatte ich keinen Peil, was die neuen Fragen eigentlich sagen sollen und musste lange überlegen. Die Notizen der Klausureinsicht hatte ich nachträglich verspätet nach langem Suchen nochmal hochgeladen: https://www.fernstudenten.de/viewtopic.php?f=13&t=70313 Um bei weiteren Klausuren schneller darauf zu antworten habe ich ganze Themenbereiche durchgelesen und versucht diese zu verstehen. Wolhmöglich hatte ich auch deshalb in der Klausur das Gefühl gehabt, die Fragen bereits zu kennen und die Antworten aus meiner Wissensdatenbank abzurufen. Deshalb meine ungünstige Formulierung "bekannte Fragen".

Ich hoffe ich konnte damit weiterhelfen. Alles Gute noch und sorry für die späte Rückmeldung.
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