WIR02 07.07.12

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
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modeman99
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hallo zusammen,
mir hat das seminar bei prof. klink gestern keine erleuchtung gebracht, daher habe ich die klausur nicht mitgeschrieben.
könnte einer von den ca. 9 prüflingen(von 25 teilnehmern) dankenswerterweise die gestellten aufgaben posten.
anscheinend soll es laut einer mitstudentin auch neue detailfragen geben?
gruß stefan
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chickababe
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Ich hab gestern mitgeschrieben. Die Klausur war meiner Meinung nach gut machbar und das, obwohl ich wirklich nicht mit einem guten Gefühl rein bin.

Das Seminar von Herrn Klinnk fand ich super zur Vorbereitung, auch wenn ich danach ziemlich verwirrt war und dachte, ich bringe alles durcheinander. In der Klausur konnte man allerdings einiges des zuvor Gehörten direkt anwenden. Ich fand es super, dass wir verschiedene Fälle durchgegangen sind und diese genau analysiert haben und auch auf eventuelle Abwandlungen eingegangen sind.

Hier mal die Klausurfragen, soweit ich sie zusammen bekomme:

Detailfragen (waren meiner Meinung nach sehr glücklich ausgewählt, war auch alles schonmal da):

1.
- Was versteht man unter Haftungsgefährdung?
- Nennen Sie drei Beispiele dafür.

2.
- Wie kann ein Mietvertrag beendet werden?
- Kann ein Vermieter frei über die Mietsicherheit verfügen?

3.
- Was für Arten ungerechtfertigter Bereicherung gibt es?
- Was gibt es für einen Anspruch daraus?

4.
- Was ist der Unterschied zwischen gesetzlichen und vertraglichen Schuldverhältnissen?
- ich glaub, irgendwas mit Voraussetzungen für einen Sachmangel, Bin mir aber grad nicht mehr sicher.

Mehr fällt mir nicht ein zu den Detailfragen, vielleicht kann noch jemand ergänzen.

Zur zweiten Komplex kann ich nichts sagen, ich habe die dritte gemacht.
Wie gewohnt gab es drei Fälle.

Fall 1:
C bestellt von I 200 t Kautschuk zu einem festgelegtem Preis. Allerdings brennt in der Nacht darauf die Lagerhalle von I ab und er muss neue Vorräte besorgen, die 15% teurer sind als bisher. Diese 15% will er auf den Kaufpreis von C draufschlagen. C weigert sich. Muss C mehr bezahlen? (oder so ähnlich)

Fall 2:
Studentin A aus Aachen bestellt von Händler H aus Hamburg einen PC + Zubehör. Es wird vereinbart, dass A die Ware am 01.07. abholt. A erscheint allerdings nicht und meldet sich auch die Tage darauf nicht. So beschließt H, die Ware an eine Spedition übergeben zu lassen und nach Aachen zu versenden. Der LKW hat aber einen Unfall und stürzt ohne Verschulden des Fahrers in die Elbe. H verlangt von A Zahlung des Kaufpreises. Zu Recht?

Fall 3:
K kauft bei V einen Angorapulli für 90€. Nach einmaligen Waschen verliert der rote Pulli Farbe und wird rosa. Er ist auf Grund des Mangels nun nur noch 30€ wert.
K verlangt von V Ersatz, setzt aber keine Frist. V verweigert dies, da sie keinen Pulli mehr vorrätig hat und sich das Herschicken eines Pullis aus China nicht lohnt.
Daraufhin verlangt K Rückgabe der 60€, die der Pulli nun weniger wert ist. Zu Recht?

Wie gesagt, durch die Vorbereitung im Seminar mehr als machbar, obwohl ich vorher in der Fallbearbeitung wirklich nicht sicher war. Da Herr Klenk aber auf alle Eventualitäten eingegangen ist, war die Klausur problemlos machbar. Zumindest zum Bestehen, was mein Ziel war, dürfte es locker gereicht haben.
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Railman
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Ja, ich denke auch, es sollte gereicht haben...

Aber ich muss schon sagen, im Seminar war mir einiges klarer. Als die Klausur dann am Tisch lag, kam mir das BGB drei mal größer vor als vorher... :lol: :lol: :lol:
Janette
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Ich war nach dem Seminar auch um einiges Nervöser. Aber ich glaube, wer sich gut auf das Seminar vorbereitet hat (i.S.v. Einsendeaufgabe & das letzte Heft Lösen von Klausurfällen), konnte das Seminar grundwissend gut verfolgen und vor allem einige Tipps und Hinweise mit zur Klausur nehmen.

Ich hatte Komplex 2:

1. Fällt mir grad echt nicht ein....

2. Käufer bei Ausstellung von Autos. Anschließend Kauf von Auto des Ausstellers V. Danach Mängel bei der Fahrt mit dem Auto (keine Ahnung mehr was). Mängel werden in der Presse veröffentlicht. Autos werden seit einigen Monaten nachgerüstet. K will von V Mängelbeseitigung. V lehnt ab. V will vom Vertrag zurück treten.

3. Besteller will Drainage. Gehilfe (langjähriger MA, zuverlässig und vertrauensvoll) hebt Grube aus aber verdeckt das Loch Freitags nicht. Besteller fällt in Grube, bricht sich den Arm und bleibt über's WE in der Grupe liegen (der arme Mann!!!). Besteller will Schadensersatz und Schmerzenzgeld. Zu Recht? Gibt es Ansprüche gegen den Gehilfen?
Denkender
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yeah WIR02 hat gerockt!!! Hands up!!
Railman
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Also Stuttgarter Noten sind da... ;-) es hat gereicht! :-)
klaus.gottfreund
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jop.
bei mir hats auch gereicht gott sei dank.
zwar grad so, aber egal.
danke an thomas für die tipps
:-)
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