WIR02 am 08.04.2017

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
Antworten
AnnikaSettergren159
Neues Mitglied
Neues Mitglied
Beiträge: 4
Registriert: 30.09.14 12:38

Hallo,

ich hab heute WIR02 geschrieben. Meine letzte Prüfung... und ich war super schockiert es waren keine Fragen dran die in letzter Zeit hier auf Fernstudenten zu finden war und auch ziemlich schwammige und ungenaue Formulieren. Nichts destrotz hier die Sachen an die ich mich erinnere, wenn ich micht nicht gerade aufrege :evil:

Detailfragen
1. Drei Tatbestände der Übereignung
2.Schadensersatz: anfängliche und nachträgliche Unmöglichkeit
3.
4. Abstraktionsprinzip (glaube ich zumindestens, da ich die genaue Formulierung nicht mehr weiß und dies meine Lösung war.....)
5.

Komplex:
B1,1 Gutgläubiger Erwerb


B2.1 Das Auto wird für 4500€ gekauft "alsbald" wird festgestellt das das Auto nicht 80.000 km gefahren ist sondern 180.000 km . Kann der Käufer eine Minderung verlangen?
B2.2 Ein Unternehmer A kauft von einem Unternehmer B (dies war aber laut Kommentar unrelevant) Holzreiniger um ein sehr altes Holzparkett zu reinigen. Bei der reinigung treten helle Flecken auf auf etwa 6qm Holzfläche. A verlangt von B schadensersatz in höhe von etwa 240.000 €. es kommt raus das ausversehen die paletten mit reiniger vertauscht worden sind. B bietet eine Nacherfüllung in Form einer Nachlieferung des richtigen Putzmittels an. Wer bekommt recht?
B2.3 Fahrrad vom Unterneher an Privat verkauft per Versendungskauf. Der Spediteur war zwischen den beiden Abgesprochen. Fährend der Fahrt gibt es einen Unfall und das Fahrad geht zufällig unter. Kann der Unternehmer den Kaufpreis verlangen?

Das war es so etwa. Ich fand sie schwer und hab ganz schön gearbeitet und das obwohl ich gute vier Wochen für dieses Fach gelernt hab. :twisted: :evil: Ist es euch auch so gegangen?

Liebe Grüße
Kristini

Hallo zusammen,

ich habe heute auch WIR02 geschrieben und kann Annika nur zustimmen... :twisted:
Die Aufgaben waren mir völlig unbekannt, d.h. keine bekannten Fälle oder Detailfragen aus dem Forum der letzten 3 Jahre.

Ich versuche mal zu ergänzen...

Es gab 4 Detailfragen mit je mehreren Unterfragen:
1. Drei Tatbestände der Übereignung, wo die Vorschrift zu finden ist oder so ähnlich (§xy), und deren Voraussetzungen
2. Schadensersatz: anfängliche und nachträgliche Unmöglichkeit
3. Gutgläubiger Erwerb an beweglichen Sachen und an Grundstücken, wo die Vorschrift zu finden ist oder so ähnlich (§xy), und noch irgendwas dazu
4. Zu welchem Geschäft gehört ein Kaufvertrag und zu welchem die Übereignung? Was passiert, wenn nach einem unwirksamen Kaufvertrag die Sache wirksam übereignet wird? Wie nennt man diese Folge? (Meine Lösung war auch das Abstraktionsprinzip) Welche rechtlichen Folgen könnten dies dann wieder in Ordnung bringen (so ähnlich)?

Von der ersten Komplexaufgabe weiß ich nur noch, dass es bei allen 3 Fällen um solche "Dreiecks-Geschichten" ging, d.h. A gibt B etwas und der an C weiter oder so ähnlich. Ich habe die gleiche Komplexaufgabe wie Annika gewählt - und da gibt's nichts mehr hinzuzufügen ;)

Die Klausuren der beiden WIR-Module waren mit Abstand die schrecklichsten bzw. schwierigsten im ganzen Studium - ich wünsche jedem, der es noch vor sich hat, viel Erfolg und Durchhaltevermögen!

Viele Grüße
Kristina
Roman318
Mitglied
Mitglied
Beiträge: 36
Registriert: 13.08.14 12:58

Hallo zusammen,

Ich hatte mich ebenfalls lange vorbereitet und hatte heute schon ein Gefühl gehabt, dass neue Aufgaben drankommen, nachdem ich den Beitrag über Wir03 zuvor gelesen hatte.

Ich habe den ersten Teil der Komplexaufgabe bearbeitet und bin durcheinander gekommen zwischen den Ansprüchen. An sich waren für mich din Fälle eigentlich nicht so lange, trotzdem hatte ich Schwierigkeiten, obwohl ich zuvor genug Übungen bearbeitet habe.

Es gibt hier wohl neue Fragestellungen und auch sonst gibt es kein Vergleich zu den Musterklausuren. Die typischen Detailfragen kamen auch nicht dran, sondern wurden auf andere Weise gefragt.

Schade, dass diesmal die Fragen anders waren. Hoffentlich hat es am Ende trotzdem noch irgendwie gereicht. Ich weiß nicht wie oft ich daheim noch die Komplexaufgaben hätte rauf und runter lernen sollen. In der Prüfung war man trotzdem nicht sicher in der Anwendung.

Manchen liegen diese Module und manchen eben nicht.

Wünsche allen anderen viel Glück.
NiSa
Mitglied
Mitglied
Beiträge: 17
Registriert: 05.11.16 11:35

Hallo zusammen,
genau das war auch mein Gefühl von der Klausur.
Der Aufbau war extrem anders, als bei den zu vorigen Klausuren. :evil:

Ich habe insgesamt ca 4 Wochen gelernt und konnte fast alle Komplexaufgaben auswendig bzw hatte die Zusammenhänge eigentlich gut verstanden.
Im Endeffekt war es in der Klausur dann doch nicht ganz so einfach und ich habe mich leicht aufgeschmissen gefühlt.. :twisted: :twisted: :twisted:

Man konnte einen Teil der Detailaufgaben mit dem BGB lösen.

Ich habe bei den Komplexaufgaben B1 gewählt.

Fall 1 (15 Punkte) und 2 (12,5 Punkte) ging um §985.

Bei Fall 1 war der Fall beschrieben, dass S sein E-Bike an M ausleiht.
Der Ausleiher m hat das E-Bike dann mit einem Versicherungsschein der auf seinen Namen lief an einen 3. Weiterverkauft (den J).
Der J erst skeptisch, weil er der Annahme war seinen Freund S schon mal auf dem Fahrrad gesehen zu haben.
Da das Fahrrad jedoch momentan auf dem Markt gut geht & viele dieses fahren, war er schließlich der Überzeugung, dass es nur ein Zufall sei, dass sein Freund S das gleiche besitzt.

- Zu prüfen war dann ob S das Fahrrad von J zurückverlangen kann (§§929, 932)
- Welche Ansprüche S gegen M hat (§816)

Fall 2 war ähnlich aufgebaut, hier ging es um ein normales Fahrrad das dem Besitzer&Eigentümer S entwendet wurde, während er nicht anwesend war. (Diebstahl, Entwendung – kein gutgl. Erwerb möglich §935)
Der Dieb hat das Fahrrad dann an einen 3. Veräußert, der dieses gutgläubig erworben hat (Fall war so beschrieben das man wusste, dass es ein gutgläubiger Erwerb war)

- Welche Ansprüche hat S gegen den Dieb (? – hier war ich mir nicht sicher – Herausgabe des Geldes vom Verkauf würde ich sagen)
- Welche Ansprüche hat S gegen den neuen Besitzer (hier war klar, dass der Herausgabeanspruch nach §985 anwendbar ist, da der neue Besitzer das Fahrrad zwar gutgläubig erworben hat, §932 aber nicht gültig ist, da hier ein Diebstahl bzw eine Entwedung stattgefunden hat und demnach§935 gültig ist)


Fall3 – hier ging es um eine Werkstatt. So einen Fall habe ich vorher noch nie im Forum gelesen. Ich gebe es mal grob wieder:
Der Geselle G des Tankstellenbesitzers T hat beim Tanken des Wagens von B an dessen Eigentum Schaden verursacht. Zudem hat er 3 CDs aus dem Auto entwendet.
Der B zeig nun den G an und verlangt Schadensersatzanspruch.

- Prüfen Sie alle Ansprüche gegeneinander, außer die Ansprüche des T gegen G.

Hier war ich ziemlich aufgeschmissen.. also Schadensersatz ist ja relativ einfach zu prüfen. Meiner Meinung nach ist das hier ein Werkvertrag, da er nach Ende der Verrichtung ja beendet ist.
Der Geselle hat einen Schaden am Werk begangen, dann sind die Ansprüche auf Schadensersatz zu prüfen.
Bzgl. des Diebstahls kann man auch wieder den Herausgabeanspruch anwenden, da der B ja noch Eigentümer der CDs ist.

Ich hoffe, es hat noch gereicht.. fand es nicht so leicht & die Zeit war auch sehr kanpp :x
Roman318
Mitglied
Mitglied
Beiträge: 36
Registriert: 13.08.14 12:58

Noten sind online...
NiSa
Mitglied
Mitglied
Beiträge: 17
Registriert: 05.11.16 11:35

Sind ja nicht so bombastisch gut ausgefallen...für das was ich alles gelernt hatte echt mies :?
Roman318
Mitglied
Mitglied
Beiträge: 36
Registriert: 13.08.14 12:58

Ja, ich darf leider nochmal ran. Hatte mich lange darauf vorbereitet und am Ende fand ich die Fragen verwirrend.
Naja, erstmal Kraft tanken und dann neue Runde.
Hansadeus
Neues Mitglied
Neues Mitglied
Beiträge: 3
Registriert: 12.01.11 22:29

Laut Aussage eines Mitstudenten gibt es seit kurzer Zeit hier einen neuen Klausurensteller :(
Ich hatte den Zweitversuch und habe diesen gerade noch mit 3,7 geschafft! 8O

Hatte auch irre viel gelernt und alle Fälle im Roten Buch durchgearbeitet.

Das Rote Buch hätte ich nun in der neusten Auflage (Stand: 05/2017) zum Verkauf... 10€ + Versand (sehr guter Zustand; nichts reingeschrieben)
Bilder hab ich mal beigefügt...

Grüße
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Roman318
Mitglied
Mitglied
Beiträge: 36
Registriert: 13.08.14 12:58

Habe meine damaligen Notizen der Klausureinsicht gefunden. Fragen und Antworten standen so 1:1 im Lösungsvorschlag.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Antworten