WIR 29 am 08.04.2017

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
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Phoebe88
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Beiträge: 23
Registriert: 19.09.15 14:50

Hallo,
die heutigen Fragen der WIR 29 Klausur waren völlig neu; nicnts Bekanntes aus dem Forum.
Detailaufgaben: mehrere Fragen mit wenigen Punkten.
1. Unterschied eines Produktmangels einmal nach Produkthaftugsgesetz und einmal nach BGB. 5 Beispiele für Sachmangel BGB und 3 für Mangel nach Produkthaftungssgesetz
2. Unterschied Gutgläubiger Erwerb einmal nach BGB, einmal nach HGB.
3. Den Grundsatz der Firmenwahrheit erklären und 3 Beispiele.
4. Publizität des Handelsregisters

Komplexaufgaben
Es waren wirklich komplett neue Aufgaben. Anders als im Forum, Musterklausur etc.
Die eine Komplexaufgabe war komplett mit Produkthaftungsgesetz und unlauterer Wettbewerb. Insegsamt 3 unterschiedliche Aufgaben.
Die andere Komlexaufgabe waren ebenfalss 3 Aufgaben mit jeweils um die 12 Punkte.
1. Prokurist P als Vertreter von Kaufmann K (Inhaber eines Restaurants) kauft ich glaube Wein und nimmt ein Darlehen auf und belastet durch das Darlehen das Grundstück des Restaurants. Handelsbevollmächtigter Restaurant-Angstellter H kauft ein teures Klavier um Live Musik im Restaurant zu spielen. Der Restaurantinhaber Kaufmann K ist mit den Handlungen seines Prokuristen und des Angestellten nicht einverstanden und holt sich Rat bei seinem Rechtsanwalt, wie die Rechtslage diesbezüglich ist. Welche Ansprüche hat er evtl. auch gegenüber dem Angestellten, der das Klavier gekauft hat.
2. Unernehmer F kauft eine Stanzmaschine von G. Vetragsbedingungen wurden vorher ausgiebig und detailliert besprochen. Zur Bestätigung schickt der Zulieferer der Stanzmaschine eine Auftragsbestätigung per Telefax, wobei jedoch die verabredeten Skontobedingungen nicht aufgenommen wurden. Die Maschine wird pünktlich geliefert und F zahlt 3 von 4 Raten, die vierte Rate von 80.000 Euro verweigert er, da eine von 5 Walzen der Stanzmaschine defekt ist. Des Weiteren überweist F an G nur den Betrag abzüglich der 3% Skonto. Wie ist die Rechtslage/Ansprüche?

Ich bitte um Ergänzungen,
Vg
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