WIR28 - 05.08.2017

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
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Pan-Hamburg
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WIR28 Vertragsrecht - 05.08.2017


Detailfragen

1. Nichtigkeit vs. Anfechtung mit Rechtsfolgen, Nennung von jeweils zwei Gründen
2. Natürliche vs. Juristische Person, Zusatz: wer ist beschränkt geschäftsfähig
3. AGB und Inhaltskontrolle erklären
4. Dienstvertrag vs. Werkvertrag


Komplexfrage B1
B.1.1. war der Einkäufer (E) mit Erlaubnis vom Chef bis 5000€ für seine
Firma "U" einzukaufen. E kaufte aber für 7000€ ein und Geschäftsführer gab
im Nachhinein kein okay.

a) hat Verkäufer V Anspruch auf die Kohle von U?
b) kann V Ansprüche gegen den E anmelden?

B.1.2. war die Aufgabe aus einer Musterklausur mit dem Kauf eines
Elektrogerätes mit Lieferung und der Monteur wirft wieder die Vase um...

B.1.3. Gastronom bestellt ein Küchengerät. Lieferdatum ist auf den Tag der
Eröffnung definiert. Barzahlung bei Vertragsschließung. Gastronom will das
Gerät wie vereinbart abholen. Nicht verfügbar. Nachweislicher Fehler des
Verkäufers (fahrlässig). Gastronom muss Ersatzgerät leihen. Dieses Geld
will er nun zurück.

Komplexfrage B2
1. Mangelhaftes Werk - Undichtes Dach (Musterklausur + Zusatzfrage)
Eigentümer E hat den Dachdecker D damit betraut, sein Haus neu einzudecken. Drei
Tage nach der Abnahme kommt es zu starken Regenfällen und es regnet heftig rein. Im
Bereich zwischen Dach und Kamin waren die Übergänge nicht richtig abgedichtet und
zudem waren dort drei schadhafte Dachziegel verlegt worden, was man bei der Abnahme
nicht erkennen konnte. E fordert D zur umgehenden Beseitigung der Mängel auf.´

a) Kann E von D Nacherfüllung verlangen?
b) Als D nach zwei Wochen trotz Fristsetzung den Mangel nicht beseitigt, begehrt E Selbstvornahme mit Aufwendungsersatz und Vorschusszahlung. Zu Recht?
c) Durch das undichte Dach ist der Dachfußboden beschädigt worden und Schaden in Höhe von 500 € entstanden. Kann E hierfür an D Ansprüche stellen?

2. Konkludente Annahme - Holzbestellung (Musterklausur, nur ging es um Holz)
Bauer B beliefert den Privatmann P seit Jahren mit Kartoffeln. Am 15.10. erhält P ein
schriftliches Angebot des B mit folgendem Inhalt:
„Wir bieten Ihnen dieses Jahr den Zentner Kartoffeln zum Einkellern bei freier Anlieferung zu
je 50 Euro. Dieses Angebot gilt bei einer Abnahme ab 5 Zentnern“.
Da zwei Kinder von P wegen des Studiums nicht mehr zuhause wohnen, schreibt er per
Telefax am Abend des 15.10. zurück:
„Nehme das Angebot an, brauche aber dieses Jahr nur 3 Zentner Kartoffeln“.
B liefert daraufhin am 16.10. 3 Zentner Kartoffeln. Da P nicht zuhause ist, stellt B – wie in
den Vorjahren – die drei Kartoffelsäcke im Carport von P ab und wirft die Rechnung i.H.v.
150 Euro in dessen Briefkasten. Am 17.10. findet P einen Lieferanten, der nur 45 Euro je
Zentner Kartoffeln verlangt. P meint daher, mangels ausdrücklicher Vertragsbestätigung
durch ihn sei mit B kein Vertrag zustande gekommen.

a) Hat B Anspruch auf Zahlung der 150 Euro

3. Unberechtigte Verfügung – Gutgläubiger Erwerb eines Fahrrad (Musterklausur)
E hat seinem Freund F sein Mountainbike geliehen damit dieser am Wochenende an einem
Amateurradrennen teilnehmen kann. F gewinnt in seiner Altersklasse mit großem Vorsprung.
Der Zuschauer M ist von dem Fahrrad so begeistert, dass er es kaufen möchte. Er einigt sich
mit F über den Kauf, der sich als Eigentümer ausgibt und M das Mountainbike sofort gegen
Zahlung von 3 000 Euro (tatsächlicher Wert) übergibt. M erfährt von diesen Umständen erst,
als E das Fahrrad von ihm heraus verlangt.

a) Kann E von M die Herausgabe des Mountainbikes verlangen?
b) Kann E von F bei Verlust seines Eigentums die Herausgabe der 3 000 Euro verlangen?


Gruß an derHirsch
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