WIR04 vom 02.12.2017

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
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developer
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Ich habe gestern die Klausur geschrieben und bin froh, dass ich es (hoffentlich) hinter mir habe. Inhaltlich musste ich nichts aus dem Gesellschaftsrecht beantworten (keine Detailfragen, keine Frage aus Komplex 1). Dafür kam eine Frage aus dem Produkthaftungsgesetzt dran: Wie unterscheidet sich die Haftung zum BGB und zwei Beispiele nennen.

Ansonsten war die Klausur machbar. Mehrere Fragen zum Thema Schadensersatz:
- Welche Paragraphen sind relevant
- Komplexaufgabe:
- Geselle des Schuldners beschädigt beim Transport das Treppenhaus des Gläubigers. Wer ist haftbar.
- Abwandlung: Muster beschädigen das Treppenhaus -> Culpa in contrahendo
- Schadensersatz neben der Leistung!
- Fahrzeug wird gekauft und hat effektiv mehr Laufleistung als beim Kauf angenommen. Kunde möchte aber das Auto dennoch. Minderung? -> Ja...

Alles Gute für die, die es noch schreiben müssen. Dann ist es aber schaffbar! Die Durchfallquote lag letztes Jahr bei ca. 19% und damit geringer als in den Jahren davor. Eine gute Vorbereitung ist wichtig!

Viele Grüße

Christian
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