WIR29 Klausur 07.04.18

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
Antworten
LyLa713
Mitglied
Mitglied
Beiträge: 35
Registriert: 29.07.16 15:44

Hallo an alle,

folgende Detailaufgaben kamen dran :
1. Nenne 4 Kaufmannsarten und deren Tätigkeit
2. Nenne 3 betriebsinterne Gehilfen vom Kaufmann
3. Welches Vermögen haftet bei: OGH, KG und GmbH
4. Welche Einschränkungen gibt es bei Sachschäden im produkthaftungsgesetz

Glaub das wars an Detailaufgaben.

Komplexaufgabe 2:
1. Fall: Ging um Schuldversprechen (fast wie bei Bürgschaftsfall). Schuldversprechen elektronische Form ist nicht wirksam. Dann war anhand HGB zu prüfen ob Formfreiheit zutrifft.

2. Fall: L übergibt kopiergeräte an V unter Eigentumsvorbehalt. V verkauft das Gerät an K mit Übergabe. K wusste aber vom EV der beiden Bescheid. Prüfen von Eigentumserwerb.

3. Fall Sachmangel mit überprüfung Rügepflicht HGB.

Ergänzungen sind erwünscht :-)
Amster
Mitglied
Mitglied
Beiträge: 38
Registriert: 29.11.15 14:25

Hallo,
die Detailfragen kann ich so bestätigen!

Komplexaufgabe 1:

B.1.1
K ist eKfm., er hat ein Firmenkonto bei der Bank (B). Er gibt den Kauf von Aktien in Auftrag.
Als die Aktie steigt möchte er verkaufen. Der Auftrag liegt immer noch unbearbeitet bei der Bank, die Aktien wurden nicht gekauft.
Welche Ansprüche hat K?

B.1.2
(WIR307 Fall 4, Teil 2)
Z's kleines Geschäft erfordert keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb. Er hat sich aber zur Eintragung im Handelsregister angemeldet und wurde auch eingetragen.
Zwei Tage später gewährt er dem eKfm J ein Darlehen über 5 000 € „zum gesetzlichen Zinssatz“. Als K das Darlehen zurückfordert und 5% Zinsen verlangt, meint D, er schulde nur 4%.
Aufgabe: Wessen Auffassung ist die zutreffende?

B.1.3
K ist eKfm, er bestellt Ventilatoren bei V. Mündlich passt alles. V schickt nach 3 Tagen eine schriftliche Zusammenfassung des Auftrags und benennt die Lieferzeit mit 6 Wochen.
K liest das Schreiben nicht. Nach 2 Wochen gibt K dem V noch eine Woche Frist zur Lieferung. V sagt er habe das Schreiben doch geschickt. Nachdem die Woche verstrichen ist, tritt K vom Vertrag zurück.
Hat K das Recht vom Kauf zurückzutreten?


Meiner Meinung nach war die Klausur fair gestellt.
Hätte ich das Modul WIR29 direkt an WIR28 angehängt und mich mit der Fallbearbeitung intensiver befasst, wäre auf jeden Fall mehr drin gewesen.
Antworten