Fall 28 aus dem Roten Buch

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
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Sylvia1976
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Registriert: 18.02.11 20:01

Hallo zusammen,
ich versuche mal hier mein Glück, vermutlich habe ich nur einen Knoten im Hirn :D Ich arbeite mich grad in die Fallbearbeitung und nutze dafür das Rote Buch.
Der Fall 28 aus dem Roten Buch ist "Der falsche Werbeleiter" (A ist Angestellter von U und für Werbung zuständig, allerdings unterschreibt U die Verträge immer selbst. Anzeigenberater X kommt in die Firma und schließt mit A - der ihm als Werbeleiter vorgestellt wird - einen Vertrag über 2000 Euro ab. Als U davon erfährt, lehnt er die Erfüllung des Vertrags ab. Frage: Ist U an den Vertrag gebunden?) So die Kurzform.

Als Entscheidungsgrundlage wird §164 BGB angeführt. Das kann ich nachvollziehen.
Wenn es um die A zustehende Vertretungsmacht geht, kommt §54 Abs. 1 HGB ins Spiel. Was ich an der Lösung nicht verstehe, ist wie plötzlich der Schwenk zu §167 BGB gemacht wird.

Hat jemand das Rote Buch und kann mir hier helfen? Ich denke, es ist ganz schlüssig - ich seh es nur leider nicht :-(

Danke!

Gruß
Sylvia
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