WIR28 am 04.08.2018

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
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JaninaW
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Beiträge: 18
Registriert: 07.09.16 13:19

Hallo zusammen,

ich versuche Mal noch alle Aufgaben zusammen zu bekommen, die gestern in der Klausur dran kamen.
Deatilfragen:
1)a. Was passiert wenn man ein Angebot verspätet annimmt und wenn man es rechtzeitig annimmt aber unter Änderungen.
b. Leider vergessen
2) welche rechtlichen Folgen hat nachträgliche Unmöglichkeit
a. auf den Leistungsanspruch
b. auf den Gegenleistungsanspruch
c. Nenne drei Ausnahmen zu b inkl. §
3) Muss man bei Mängelansprüchen eine Nachfrist setzen, begründen
4) Leider auch vergessen

Ich habe mich für die zweite Komplexaufgabe entschieden:
1) Der Hauseigentümer A engagiert das Unternehmen F zur neu Verputzung der Außenwand.
Der Mitarbeiter M ist gerade dabei dies am 3 Stockwerk vorzunehmen wobei ihn aus Unachtsamkeit ein 60cm großer Spachtel runterfällt. Zu diesem Zeitpunkt steht A
draußen und unterhält sich mit einem Nachbarn. Er wird durch den Spachtel am Kopf verletzt und es entstehen 850 Euro Arztkosten.
a. Kann A von F die 850 Euro verlangen?
b. Kann A von M die 850 Euro Verlangen?
c. Entstehen zusätzlich zu den Arztkosten noch andere Ansprüche für A, falls ja gegen wen?

2) A leiht sich von seinem Freund B ein Aufnahmegerät für ein Konzert. Während des Konzerts sieht K das Aufnahmegerät und hat Interesse daran. Da A zur zeit sehr
knapp bei Kasse ist verkauft er das Gerät an K und sagt ihm es sei seins.
a. Kann B die Herausgabe von K verlangen
b. Kann B gegen A Ansprüche stellen (auf Schadenersatz muss nicht eingegangen werden)
Abwandlung:
A legt das Gerät während der Konzertpause auf einen Tisch und geht etwas trinken. In dieser Zeit entwendet D das Gerät und verkauft es an K.
Kann B die Herausgabe von K verlangen?

3) A möchte von dem Küchenhersteller (U) eine Küche kaufen. Er wird vom Mitarbeiter M beraten und sie einigen sich auf eine hochpreisige Küche über 12.500
Euro.
M gewährt den langjährigen Kunden A einen Rabatt über 1250 Euro. Als es zur Vertragsunterzeichnung kommt wird auf dem Briefpapier unterschrieben wo steht U wird
durch M vertreten.
Nach der Unterzeichnung sagt U, dass er die Lieferung nicht ausführen möchte, weil der Rabatt zu hoch sei.
U hat M aber seit vielen Jahren freie Hand bei der Rabatt Vergabe gewährt.
Kann A die Lieferung trotzdem verlangen?

Tut mir leid, dass ich mich an die Detailaufgaben nicht mehr ganz so erinnern kann, vielleicht kann ja jemand noch ergänzen :)

Liebe Grüße
Janina
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