WIR28 Klausur 03.11.2018

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
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Len
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Registriert: 11.07.17 11:18

Hallo zusammen,

ich habe am 03.11.2018 WIR28 geschrieben, die Klausur war ganz okay :)
Anbei die Aufgaben an die ich mich noch erinnern kann:

Detailaufgaben:
1. Ist es denkbar, dass ein Minderjähriger einen Kaufvertrag abschließt, der sich als unwirksam herausstellt, der Käufer dennoch Eigentümer ist?
2. Bitte nennen Sie 3 Fälle die die Mängelrechte eines Käufers ausschließen?
3. Wie steht die Unmöglichkeit und die Gattungsschuld im Verhältnis zueinander?
4. Was ist Vorkauf und Wiederkauf und bestimmen Sie jeweils den Kaufpreis?

Komplexaufgabe:
Ich habe B 1 gewält, B2 weiss ich leider nicht mehr- sorry.

B 1.1
Verschiedene Fälle waren angegeben, zu diesen sollte man die Ansporuchgrundlage nennen und die Rechtsfolgen:
a) es wurden bei der Weinbestellung zu wenig Flaschen geliefert
b) Produkt (Stückschuld) wurde nach Vertragsabschluss ohne Kenntnis geklaut
c) Produkt (Stückschuld) wurde vor Vetragsabschluss geklaut, Vertrag wurde trotz Kenntnis abgeschlossen
d) Malermeister richtet einen Schaden in einer Privatwohnung an
e) Frau rutscht auf einer Bananenschale im Supermarkt aus

B1.2
Eine Kamera wurde gekauft Käufer hat diese Kamera mit Objektive zu einem Preis X bei Verkäufer gekauft.
Zahlung erfolgte und Verkäufer übergibt jedoch ledigich die Kamera ohne Objetive.
Verkäufer weigert sich der Nacherfüllung da er das Objetive schon weiter verkauft hat.
Kann Käufer den Preis mindern, damit er nur noch ausschließlich die Kamera bezahlt? Und welche Höhe kann er mindern?

B1.3
Käufer hat Tennisschuhe bei Verkäufer gekauft, nach ein paar Wochen gehen die Sohlen ab und sie sind nicht mehr gebrauchbar.
Käufer geht zu Verkäufer, dieser weisst auf einen Produktionsfehler hin und meint Käufer muss sich an adidas direkt wenden.
Wie sehen hier die Ansprüche von Verkäufer und Käufer aus?



Alle die diese Klausur noch vor sich haben, wünsche ich ganz viel Erfolg!

Liebe Grüße :)
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