Klausur WIR29 vom 6.4.2019

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
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Dominik Messerer
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Beiträge: 8
Registriert: 28.09.16 15:34

Hallo zusammen,

nachfolgenden eine kurze Zusammenfassung über die Klausur WIR29 vom 6.4.2019.
Leider kann ich nicht mehr alles wiedergeben, Komplex 2 z.B. gar nicht. Bitte um Ergänzung.

Detailaufgaben A.:
1. Die 5 Gründungsschritte der AG nennen
2. Ist-Kaufmann, Kann-Kaufmann, Formkaufmann erklären und benennen
3. Was versteht man unter Kartell? Ziele eines beschränkten Wettbewerbsrecht, oder so. Weiß ich nicht mehr genau!
4. Haftung bei GmbH, AG, OHG, GbR und KG.

Komplexaufgabe A.:
2.1. Mitarbeiter M ist Angestellter bei H und hat eine Handlungsvollmacht von 5.000€ für den Einkauf von Schmierstoffen. M kauft bei Lieferant X Schmierstoffe im Wert von 8.000 € ein, da dieser ein gutes Angebot unterbreitet. Lieferant X weiß aus der Vergangheit, dass M eine Handlungsvollmacht von nur 5.000€ hat schließt aber trotzdem den Vertrag über 8.000€ ab. Der H ist mit dem Kauf nicht einverstanden.
a) Muss der H die Ware bezahlen und abnehmen?
b) Kann der Lieferant X einen Anspruch ggü. M geltend machen?

2.2. B hat 3 Eisdielen mit einen Umsatz von 2.8 Mio €, 14 Angestellten und nimmt regelmäßig einen Kredit zur Zwischenfinanzierung auf. Er ist nicht im Handelsregister eingetragen. B möchten gerne an A Prokura vergeben, damit er mehr Unterstützung hat.
Kann B an A Prokura vergeben?!

2.3. Die Parfüm A wirbt damit " Unser A-Pafürm ist erregender als das Parfüm X". Parfüm X ist sehr bekannt und schon sehr lange auf dem Markt.
Hersteller von Parfüm X hat wettbewerbsrechtliche Bedenken.
Hat X zurecht bedenken?!

Wie gesagt, nicht exakt genau wie alles dran gekommen ist gestern! Bitte um Ergänzung.

Viele Grüße
Dominik
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