WIR28 Klausur vom 22.02.2020

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
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alexxxx
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Beiträge: 31
Registriert: 25.04.16 19:30

Hallo zusammen,

anbei was ich noch weiß zur WIR28 Klausur.

Die ersten drei Detailaufgaben finden sich alle in der PDF hier im Forum wieder

Bei der Aufgabe 4 ging es um Schadensersatz statt der Leistung und Schadenersatz bei Verzug. Welche Unterschiede oder so.

B1 Autoverkauf mit falschem Tachostand. Allerdings ohne Wissen des Verkäufers.
Gläubiger wollte Minderung.

B1.2 Restaurant Besitzer bekam unaufgefordert Wein mit Hinweis 14 Tage Bedenkzeit dann entsteht Vertrag. Besitzer hat den Wein ungeöffnet weggestellt und die Frist verstreichen lassen.
Recht des Lieferanten?
Abwandlung: Sendung geht an Privatperson die Kenner von italienischen Spezialitäten ist.

Recht des Lieferanten?

B1.3 Privatverkauf gebrauchter Stereoanlage. Mit Ausschluss von Gewährleistung im Vertrag. Als Käufer Zuhause testet Gerät defekt. Hat durch Freund Möglichkeit dies zu beheben und möchte den Aufwand ersetzt haben.
Kann Sie diesen geltend machen?

B2 hatte ich nicht gemacht.

Kann mich nur an eine Aufgabe erinnern.
Hier ging es um ein beworbenes Auto was 5 Liter auf 100 Km verbraucht.
Nach Kauf des Autos stellt Käufer fest das dieser 6,9 l oder so verbraucht.
Rechte des Käufers nennen.

Bitte wenn Möglich ergänzen.

LG
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