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WIR04 SOK

Verfasst: 13.02.21 16:27
von Maver1ck
Hallo zusammen,

hat jemand für folgendes Beispiel die optimale Lösungsmöglichkeit bzw. die optimalen Lösungswege?

Die Großbauern Emil Oberhuber (O) und Klaus Ackermann (A) benötigen zum Abernten ihrer großen Getreidefelder einen Mähdrescher. Sie entscheiden sich für den Kauf eines Fendt Rotor-Mähdreschers. O und A bezahlen jeweils die Hälfte des Kaufpreises, auch die Kosten für den Unterhalt sollen halbiert werden. Ein Einsatzplan legt fest, wann O und wann A den Mähdrescher zur Verfügung hat. Als zwischen O und A Divergenzen aufkommen, beabsichtigt O, seinen Anteil am Mähdrescher an den Großbauern Xaver Landmann (L) zu veräußern.
Erläutern Sie im Freitext, ob die von O beabsichtigte Veräußerung rechtlich möglich ist.  


Danke euch!

Re: WIR04 SOK

Verfasst: 08.06.21 21:28
von w1cked
Moin,

ich kann zwar zu der Frage aktuell nichts sagen, wollte aber mal hören, ob du die SOK WIR04 schon gemacht hattest und wenn ja, wie du sie so vom Niveau her fandest? Habe gelesen, dass es jetzt wohl Multiple Choice und Freitext geben soll.

Re: WIR04 SOK

Verfasst: 09.06.21 17:34
von netsrot
Hallo zusammen,

würde mich auch sehr interessieren, da ich momentan auch WIR04 bearbeite. Habe mich mal durch die Probeklausur geklickt und fand die ganz okay, wobei ich manche Fragen auch irgendwie etwas unspezifisch fand. Manche Fragen werden m.E. auch nur indirekt in den Heften besprochen.

VG

Re: WIR04 SOK

Verfasst: 13.06.21 11:45
von Joanna15
Maver1ck hat geschrieben: 13.02.21 16:27 Hallo zusammen,

hat jemand für folgendes Beispiel die optimale Lösungsmöglichkeit bzw. die optimalen Lösungswege?

Die Großbauern Emil Oberhuber (O) und Klaus Ackermann (A) benötigen zum Abernten ihrer großen Getreidefelder einen Mähdrescher. Sie entscheiden sich für den Kauf eines Fendt Rotor-Mähdreschers. O und A bezahlen jeweils die Hälfte des Kaufpreises, auch die Kosten für den Unterhalt sollen halbiert werden. Ein Einsatzplan legt fest, wann O und wann A den Mähdrescher zur Verfügung hat. Als zwischen O und A Divergenzen aufkommen, beabsichtigt O, seinen Anteil am Mähdrescher an den Großbauern Xaver Landmann (L) zu veräußern.
Erläutern Sie im Freitext, ob die von O beabsichtigte Veräußerung rechtlich möglich ist.  


Danke euch!
Huhu,

bin leider ziemlich spät, aber vielleicht hilft es ja noch. Untenstehend die Musterlösung aus der Probeklausur. Die kann man normalerweise am Ende der PK einsehen (wenn man die Ergebnisse ausklappt).

(1.) Die Veräußerung wäre nicht möglich, wenn zwischen O und A eine BGB-Gesellschaft gem. §§ 705 ff BGB bestehen würde.
Denn nach § 719 BGB kann ein Gesellschafter infolge der gesamthänderischen Bindung nicht über seinen Anteil am Gesellschaftsvermögen und an den einzelnen dazu gehörenden Gegenständen verfügen.
Fraglich ist aber, ob zwischen O und A ein für die Bejahung einer GbR notwendiger „gemeinsamer Zweck“ vorliegt. Es ist anerkannt, dass die bloße gemeinsame Berechtigung an einer Sache hierfür nicht ausreicht (anders wie etwa das gemeinsame Anmieten einer Wohnung durch eine WG). Somit liegt zwischen O und A keine BGB-Gesellschaft vor.

(2.) O und A stehen zueinander in Bruchteilsgemeinschaft, §§ 741 ff BGB. Bei einer solchen kann jeder über seinen Anteil verfügen, § 747 BGB.
O kann seinen Anteil gem. §§ 747, 929 BGB auf L übertragen.
Hinweis: Das Vertreten der gegenteiligen Auffassung, eine GbR liege vor, mit der Konsequenz, dass gem. § 719 BGB nicht veräußert werden könne, wird ebenfalls akzeptiert, wenn die Problematik der Abgrenzung GbR–Bruchteilsgemeinschaft gesehen wurde und mit den beiden maßgeblichen Vorschriften, §§ 719 und 747 BGB, gearbeitet worden ist.