WIR28 am 08.08.20

dem Ingenieur ist nichts zu schwere - er überbrückt die Flüsse und die Meere
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Ciantauri
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Hier von mir ein mal die Klausur von heute Vormittag sowie anschließend meine persönlichen Lerntipps für Interessierte.

A.1 Was ist ein Mangelfolgeschaden und wie heißt der zugehörige Schadensersatzanspruch?
A.2 Wie hängen Gattungsschuld und Unmöglichkeit zusammen?
A.3 a) Für welche zwei Fälle sind Mängelrechte grundsätzlich ausgeschlossen?
b) Bei welchem Geschäft zwischen welchen Parteien und für welche Sachen ist ein Mängelrechteausschluss
unzulässig?
A.4 Zu welchem Preis findet der Wiederkauf statt, zu welchem der Vorkauf?

B1.1. Kaffeehändler H schickt an das Cafe der Inhaberin K unbestellt eine Kaffeemaschine mit dem Hinweis, dass er von einem Kauf ausgeht, wenn er in 14 Tagen nichts hört. K reagiert nicht und stellt die Maschine ins Lager, H fordert nach Ablauf der Frist den Kaufpreis. Zurecht?
Abwandlung: H schickt der Privatperson P unaufgefordert mit dem gleichen Hinweis Kaffeepulver, P verbraucht dieses. Kann H den Kaufpreis fordern?
B1.2 Fabrikinhaber F kauft Korrosionsschutzlack von Händler H. Im Vertrag steht "jede Haftung ist ausgeschlossen". Nach Anwendung des Lacks rostet alles, F muss die Teile teuer entrosten lassen. Ein Gutachter stellt fest, dass der Lack bei zu hoher Temperatur gelagert worden sein muss.
1) Kann F von H den Kaufpreis für den Lack zurückfordern?
2) Kann F bei H die Kosten für das Entrosten verlangen?
B1.3 Kunstsammler S hat vor einem Jahr ein Gemälde von H gekauft, dass er für echt hält. Zufällig stellt sein Bekannter fest, dass es sich um eine Fälschung handelt. S will das Gemälde behalten weil es ihm gefällt, er will jedoch den zu viel gezahlten Kaufpreis zurück. Welche Möglichkeiten hat er?

B2.1. Hausbesitzer A lässt von Firma des F sein Haus neu verputzen. Dabei fällt dem sonst zuverlässigen Mitarbeiter M des F aus Unachtsamkeit der Spachtel aus der Hand und trifft den A, der sich verletzt. A hat Arztkosten in Höhe von 850€.
1) Kann A von F vertraglich bzw. deliktisch Schadensersatz fordern?
2) Kann A von M deliktisch Schadensersatz fordern?
3) Was steht A evtl. noch zu und von wem?
B2.2 A leiht seinem Freund B ein Aufnahmegerät für ein Konzert. Dort verkauft der B es dem K und gibt sich als der Besitzer aus.
1) Kann A von K das Gerät verlangen?
2) Was kann A von B verlangen?`
Abwandlung: Auf dem Konzert lässt B das Gerät kurz liegen, D nimmt es an sich und verkauft an K. Kann A nun das Gerät zurück fordern?
B.2.3 K kauft von V privat zu privat einen gebrauchten Hometrainer. Beim ersten Ausprobieren geht die Einstellung der Schwierigkeit nicht. Kann K von V die Reparatur verlangen? Kann K vom Vertrag zurücktreten, wenn V sich weigert?

Fazit: Die A Fragen waren gut machbar, für A3 und A4 stehen die Antworten sogar direkt im BGB.
Komplex B2 zumindest behandelt nur Themen, die alle so in der Musterklausur drankamen und zu erwarten waren.

Am Ende noch ein paar Lerntipps: Das Heft WIR204 hat mich mehr verwirrt, als es mir geholfen hat. Die Fälle in der echten Klausur sind selten so komplex und verschachtelt.
Das, was man laut Tutorium nicht machen soll, nämlich die Hefte einfach durchlesen, hat mir sehr geholfen. So verschafft man sich als Rechts-Neuling einen guten Überblick und baut ein Grundwissen auf. Natürlich weiß man dann nicht alles auswendig, aber wenn man die Übungsfälle durchgeht, hat man ein Gefühl von "dazu hab ich schon mal was gelesen" und kann es nachschlagen.
Anschließend alle Musterklausuraufgaben und die hier im Forum befindlichen Aufgaben durchgehen, und dann alle § die in den Lösungen vorkamen im BGB markieren. Laut Hinweis dürfen wir "beschriftete Reiter mit Verweisen" verwenden, das habe ich exzessiv getan. An meiner 280 klebt z.B ein Reiter mit "Mangelfolgeschaden" und darunter "241,276,278" weil die häufig zusammen drankommen. Das hat mir sehr geholfen.
Achtung: In der hier im Forum herumgeisternden B-Aufgaben Sammlung sind ein paar Fehler in den Lösungen :) z.B. Ausschluss gutgläubiger Erwerb bei Abhandenkommen usw. Vertraut der MK und schaut lieber selbst noch mal in den Heften in ähnliche Aufgaben hinein. Ich bin so jedenfalls sehr gut durchgekommen, mit vielen Klebezetteln im BGB und überschaubarem Lernaufwand.

Viel Erfolg bei eurer Klausur an alle! :mrgreen:
mattkrane9099
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Sehr gute zsf, wollte grad selber eine schreiben und kann das oben beschriebene nur bestätigen. Komisches Fach wenn man noch nie mit Rechtswissenschaft zu tun hatte. Ich wurde durch mehr lernen immer konfuser da die beschriebenen Fälle teilweise immer komplexer wurden und ich dadurch immer wieder verunsichert wurde bei Ansätzen die ich eig schon zu beherrschen meinte. die Detailfragen Sammlung die hier zu finden ist, ist wirklich gold wert. Alle zu lösenden Detailfragen der letzten Klausur sind darin zu finden, diese stupide auswendig zu lernen bzw. im BGB zu makieren war somit eine 100% Erfolgsgarantie. Bei den Komplexaufgaben kann ich nun rückblickend nur empfehlen sich so viele Fälle wie möglich immer wieder, auch wiederholt durchzulesen und notwendige Paragraphen notieren/Makieren. die Hefte sind wie meinem Vorredner zu entnehmen eher obsolet. einmal durchlesen dann weg damit. ich habe mir die Kategorien Kaufrecht, Werkrecht und Sachenrecht zusammengefasst und dafür Aufgaben mit Lösungen gesammelt, diese dann einstudiert. Im Online tut werden keine Geheimnisse verraten aber es ist trotzdem sehr informativ und die dort behandelten Fälle sind auch eine sehr gute Übung. allen die es noch vor sich haben, viel erfolg.
mattkrane9099
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Hab heute schon die Note bekommen, Respekt für diese Korrekturzeit (8 Werktage). Bin mit der 3,7 beim Erstversuch eig ganz zufrieden aber werde zur Sicherheit noch zur Klausureinsicht gehen. Viel Erfolg allen die es noch vor sich haben.
Ciantauri
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Ich war auch überrascht, vielleicht haben diesmal nicht so viele geschrieben :)

Ich hatte eigentlich ein sehr gutes Gefühl nach der Klausur und habe eine 2,3. Als Laie ist es vermutlich nicht so einfach, sich ins Recht auf 1er Niveau mal eben einzuarbeiten.

Vielleicht noch mal ein Hinweis auf die Notenstatistik: Zumindest im Jahr 2019 sind nur 7% durchgefallen, 60% haben aber mit einer 4,0 oder 3,7 bestanden.
Die Dame aus dem Tutorium, die auch Korrekteurin ist, meinte zu uns Folgendes: "Sie sind Ingenieure und keine Juristen, das wissen wir alle. Wir wollen sehen, dass Sie die Mindeststandards einhalten und dann bestehen Sie auch"

Nur Mut also an die kommenden Schreiber! Durchkommen ist mit fairem Aufwand gut möglich. Wer es auf die 1 abgesehen hat, wird ohne rechtslastigen Hintergrund oder außergewöhnliches Talent wohl aber sehr viel Arbeit reinstecken müssen ;)
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