Frage zu Übungsklausuren BWL02

Die Unternehmen und deren betriebliche Abläufe.
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eigeh89
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Registriert: 15.04.14 10:48

Hallo liebe Fernstudenten,

bei meiner Prüfungsvorbereitung für BWL02 ist mir ein komisches Procedere aufgefallen.
War diese Komplexaufgabe mit der Tanzschule.
Kam in 2 Übungsklausuren vor, bloß mit anderen Zahlen etc.
Bei beiden stand in einer Telaufgabe, dass man den kalkulatorischen Unternehmerlohn für die Fixkosten miteinbeziehen soll.
Soweit auch okay, jetzt kommt das große ABER.
In der Klausur A wurde der UT-Lohn schon bei einer Teilaufgabe c) davor mit berücksichtigt und bei Klausur B wirklich erst dann wenn sie "an der Reihe" war, bei f).
Also quasi:

Teilaufgabe c) Berechen Sie die gesamten Fix- und variablen Kosten.
Teilaufgabe f) Berechnen Sie den BEP und berücksichtigen Sie dabei noch den fixen UT-Lohn zuzüglich zu den Zweckaufwendungen.

Was ist denn jetzt richtig? Normal arbeitet man sich ja von oben an durch und schaut nicht bei f) wegen dem UT-Lohn.

Hmm.... Wäre nett, wenn mir einer helfen könnte. :)

Vielen Dank schon mal.
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