WIR03 vom 11.10.2013

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
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Kristina86
Forums-Profi
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Beiträge: 49
Registriert: 28.03.12 18:13

Hallo zusammen,

anbei noch die Klausur von Freitag soweit ich mich erinnern kann.
Vielleicht kann noch jemand ergänzen?! :wink:

Detail:
-6 Aufgaben der Hauptversammlung einer AG
- Unterschied zwischen einfacher und qualifizierter Gründung einer AG
- Publizitäten des HR erklären
- jeweils zwei Beispiele für deklaratorische und konstitutive Eintragung im HR
- Was wird in Abteilung A und B im HR eingetragen
- 3 Vollmachtsarten nennen und erklären
- Ladenvollmacht erklären
...an mehr kann ich mich leider nicht mehr erinnern.

Komplex:
2.1
Im Gesellschaftervertrag gibt es keine besonderen Vereinbarungen zur Geschäftsführung und Vertretung. Für Entscheidungen der Gesellschafterversammlung wurde der Mehrheitsbeschluss festgelegt.
a) A kauft Regale
b) A stellt einen Prokuristen ein
c) A gründet eine neue Filiale
Wären diese Vorgänge im Innenverhältnis wirksam, wenn B und C keine Kenntnis haben?
Wären diese Vorgänge im Außenverhältnis ggü Dritten wirksam?
Wie könnten B und C die Alleingänge von A vermeiden?

2.2
Verdorbener Fisch: §377 HGB Mängelrüge war zu spät da Ware nicht sofort nach Erhalt geprüft wurde

2.3 (siehe auch Musterklausur)
Ein Getränkelieferant beliefert mehrere Gaststätten.
Die Inhaber (Ehepaar) einer Gaststätte zahlen nur unregelmäßig.
Es handelt sich um eine GmbH & Co. KG, GmbH wurde mit Namen benannt (keine Höhe der Einlage genannt) der Mann ist Geschäftsführer der GmbH, Kommanditistin ist die Ehefrau.
Auf welches Vermögen kann der Lieferant zurück greifen?


Komplex 3:

Habe ich mir nicht weiter angesehen aber war die Aufgabe mit Finanzierungsleasing dabei.

Viele Grüße
Studium BWL abgeschlossen seit 30.01.2015
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