WIR03 17.01.2014

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
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fashion-Nickle
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Beiträge: 68
Registriert: 29.09.11 10:58

So, hier einmal die "tolle" Klausur:


Detailaufgaben:

1.1:
Womit haftet der Verein?
Welche Pflichten haben die Vereinsmitglieder? (2 Stück)
Welche Rechte haben die Vereinsmitlieder? (2 Stück)

1.2:
Durchgriffshaftung erklären
.....

1.3:
Merkmale der Unternehmensgesellschaft
.....

1.4:
.....
.....
.....


1. Komplex:

a) OHG mit 3 Gesellschaftern (A, B und C). A möchte einen Prokuristen einstellen, einen Schrank kaufen und eine neue Filiale errichten. Im Gesellschaftervertrag sind keine besonderen Regelungen enthalten.
-> Kann A das ohne Kenntnis von B und C durchführen? (Innenverhältnis)
-> Wie sieht das Ganze im Außenverhältnis aus?
-> Wie kann man sowas verhindern?

b) L kauft bei G am 15.06. 10 Tonnen Saatgut, die am 15.08. geliefert werden sollen. Die Sekretärin von G ist schlampig und heftet den Kaufvertrag unter erledigt ab. Daher keine Lieferung. Am 30.08. schreibt L G einen "bösen Brief", wo steht, dass die Lieferung spätestens bis 4.9. erfolgen muss, weil die Arbeiter am 5.9. kommen, um die Saat zu verpflanzen. Frage war, meine ich, ob L Anspruch auf die Lieferung hat...

c) Gutgläubiger Erwerb


3. Komplex nicht angeguckt.

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Vielleicht kann ja noch jemand ergänzen...
Bachelor BWL seit 01.08.2011
To do: EVW01, PB, BA, Kolloquium

Aktuell in Bearbeitung :-)
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