WIR02 - 22.03.14

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
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psychograsi
Forums-Profi
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Beiträge: 174
Registriert: 27.01.12 13:45

Anbei die Fragen...

Detail - alles ohne Gesetze
- 3 Bsp. für dingliches Recht an beweglichen/ unbeweglichen Sachen
- was ist dingliches Recht
- 3 Sonderregelungen Verbrauchsgüterkauf (nur nennen)
- Hol-/ Bring-/ Schickschuld + Erfüllungsort
- Schuldanerkenntnis vs. Schuldversprechen /wozu / Formvorschrift
- Wie Eigentum geschützt?
- Naturalrestritution


Komplex 2
- A. verkauft an Händler H. Gemälde - H. ahnt, dass es viel wertvoller ist, sagt aber nichts. Letztendlich ist es viel mehr Wert als A. bekommen hat. Was hat A. für Ansprüche gegen H.?
- G. kauft bei Händler H. einen TV. Neben TV werden AGB mitgeliefert, die nachteilig für G. (sage ich). Bildschirmfehler nach 2 Wochen, G. fährt aber noch in den Urlaub und meldet Schaden erst 3 Wochen später. H. lehnt aufgrund seiner AGB ("unverzüglich Mängel zu melden...") ab. Hat G. Gewährleistungsansprüche?
- Neffe S. mietet Wohnung, Tante B bürgt. Durch uralte Wasserleitungen gibts Wasserrohrbruch - S. kann 2 Monate lang nicht in Wohnung wohnen und seine Sachen werden zerstört. Er zahlt 3 Monate keine Miete, da er den Schaden so ausgleichen will. Der Vermieter will nun von B. die ausstehenden Mietzahlungen. Ist B. zur Zahlung verpflichtet?
azina
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Beiträge: 4
Registriert: 27.08.11 15:06

Bei der 2ten Komplexaufgabe kam u.a diese Aufgabe dran:

K kauft ein Gemälde von Auktionshaus XY. Das Gemälde soll gemäß einem Schild von XY neben dem Bild von Maler B sein, weist aber trotzdem auf ein angefertigtes Gutachten von einem Sachverständiger S hin indem steht - Zitat aus dem Gutachten "meiner Meinung nach von Maler B... Müsste aber auf jeden Fall von einem Maler aus dem 17 Jhd. sein" Das Gemälde kostet 17.000,-. K schließt einen Kaufvertrag mit Auktionshaus XY ab und zeigt das Gemälde nach dem Kauf einem eigen beauftragten Sachverständiger, der zwar bestätigt, dass das Gemälde aus dem 17. Jhd stammt, aber beurteilt, dass es nicht vom Maler B ist.

Frage: Kann K gegen Rückgabe des Bildes die Rückerstattung des Kaufpreises von A verlangen?

Hat irgendjemand eine Musterlösung? Hier im Forum gibt es sehr viele unterschiedliche Lösungsvorschläge.

Meine Antwort: Kaufvertrag gültig da K vor Vertragsabschluss wusste dass es laut Gutachter S nicht mit 100%er Sicherheit von Maler B ist, deswegen Rücktritt nicht möglich. Was sagt ihr?

Bitte um Hilfe!

Lieben Dank!
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