STL01 11.10.14 Frankfurt

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
Antworten
---JennyE---
Forums-Profi
Forums-Profi
Beiträge: 60
Registriert: 10.02.12 19:44

Hallo Ihr Lieben,

habe am Samstag STL01 in Frankfurt geschrieben und für mich persönlich war es ne absolute Katastrophe 8O
Detailfragen kam meiner Meinung nach gar nichts von den bisherigen dran? Ein paar fallen mir vielleicht noch ein, ansonsten bitte ergänzen:

1. Unterschied zwischen Steuergesetz und Richtlinie
2. Eine Aufgabe mit 3 verschiedenen Fällen. Hier musste man ankreuzen ob Vorsteuer angemeldet werden darf oder nicht und dieses begründen. Eins davon war ein Student, der ein Buch für seine Vorlesung gekauft hat. Dann ein Zahnarzt der ein Gerät für seine Praxis gekauft hat für einige Tausend Euro und dann noch eine Firma, die in Deutschland eine Maschine erworben hat, aber ausschließlich ihre Lieferungen nach China? tätigt.
3. Eine Aufgabe, da waren ca. sechs verschiedene Fälle vorgegeben und man musste entscheiden um welche Steuerart es sich handelt.
z.B. Ein Mann kauft im Supermarkt ein Bier
4. Der Unterschied zwischen Freibetrag und Freigrenze



Komplex war sehr umfangreich. Ich habe die 1. genommen: Man musste Gewerbesteuer berechnen und vorgegebene Fälle noch mit einbeziehen ( Vorsteuer hinzufügen..), Kürzungen und Hinzufügungen und am Ende war nach Gewerbeertrag, Gewerbesteuer gefragt und man sollte die Steuerrückzahlung oder Steuernachzahlung berechnen.
Dann gab es noch 10 Punkte für eine Aufgabe wegen Einkommensteuer, da musste man auch 4 verschiedene Dinge noch nachträglich ändern z.B. hatte ein Unternehmen den Kauf einer Maschine für 10.000 Euro für das Jahr 2013 in der Steuererklärung geltend gemacht und es war angegeben, dass das Gerät eine Abschreibung von 10 Jahren hat. Dementsprechend musste man denke ich den Gewinn erhöhen weil man für dieses eine Jahr nicht die kompletten 10.000 Euro geltend machen durfte sondern eben nur einen Teil. Hier gab es noch weitere 3 Fälle und man musste eben am Ende aus dem vorläufigen Gewinn den endgültigen Gewinn machen.
Dann gab es noch eine weitere Hauptaufgabe zur 1. Komplex, auch mit 10 Punkten glaub ich, aber die fällt mir gerade nicht mehr ein.


Hoffe ihr könnt ergänzen. Die Zeit war extrem knapp und ich habe viel zu wenig gelernt.


Liebe Grüße

Jenny
---JennyE---
Forums-Profi
Forums-Profi
Beiträge: 60
Registriert: 10.02.12 19:44

Ahhh mir fällt gerade noch die eine Aufgabe zur ersten Komplexaufgabe ein.

Es ging um einen Mann, der seine Steuererklärung am ? 26.4.13? abgegeben hat (genaue Zeitdaten kann ich leider nicht mehr sagen). Er hat dann am ?14.6.13? seinen Steuerbescheid im Briefkasten gehabt mit einem Poststempel vom ?13.6.13? (einen Tag vorher). Einen Teil der Werbekosten, die er angegeben hat wurden ihm nicht bewilligt´, weswegen ihm nur eine kleinere Steuererstattung bewilligt wurde. Deswegen möchte der Mann in Einspruch gehen. Dazu folgende Fragen:
1.)Bis wann muss eine Steuererklärung abgegeben werden?
2.) Wann beginnt und wann endet die Rechtbehelfsfrist in diesem Fall?

weitere zwei Fragen dazu, die ich echt nicht mehr weis.

Liebe Grüße

Jenny
Antworten