Hallo!
Wer kann mir bitte erklären wie man beim Konkursverfahren (Zwangsvollstreckung) Massengläubiger nach dem Rang befriedigt.  Rang 1, Rang 2, usw. Beispiel Rang 1 Lohnforderungen der Arbeitnehmer, Rang 2 Staats und Gemeindekassen.
Nach welchen Kriterien geht man da vor? Z. B. langfristige Krediete oder Kaufpreisforderungen sind erst in 5 Jahren fällig, werden nach einem höheren Rang eingeordnet. 
Welche Möglichkeiten gibt es noch Z. b. bei Gebühren des Konkursverwalters. oder Gerichtskosten usw.
Wonach muss man da gehen.  § 152 u. 209 InsO ist zwar eine kleine Hilfe aber zu ungenau beschrieben. 
Welche Regeln sind noch zu beachten?
            
			
									
									
						
