Absetzbarkeit Gebühren, was ist mit Arbeitszimmer?

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Gast

Hallo,

das Finanzamt hat die Studienbühren als Werbungskosten akzeptiert. Jedoch nicht das Arbeitszimmer.

Ich habe gedacht, dass das Arbeitszimmer im Rahmen des Studiums mit 1250 EUR absetzbar ist.

Weiß jemand, was richtig ist?

Danke und Gruß
Christine
Gast

Hallo,

ein Arbeitszimmer steuerlich abzusetzen ist ja bereits bei beruflicher Nutzung sehr schwierig. Nach meinem Kenntnisstand muß man im Falle der Weiterbildung nachweisen, daß kein geeigneter Platz in der Wohnung (z.B. Küchentisch, PC-Arbeitsplatz im Wohnzimmer) vorhanden ist. Außerdem muß die Größe im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche angemessen sein und die Ausstattung darf keine andere Nutzung (z.B. Gästebett, TV, Stereoanlage) zulassen. Vielfach wird das Arbeitszimmer sogar besichtigt. Die Finanzämter haben somit einen sehr großen Entscheidungsspielraum.

Als Alternative kann man jedoch alle für die Weiterbildung genutzten Wirtschaftsgüter (Möbel, PC, Fotokopierer usw.) einzeln absetzen. Je nach Anschaffungskosten muß man das Wirtschaftsgut über mehrere Jahre abschreiben oder sofort komplett absetzen. Dieses Vorgehen ist auch möglich, wenn man kein Arbeitszimmer hat (z.B. Buchregel für Studienliteratur im Wohnzimmer).

In der Steuererklärung habe ich die Nutzung der Gegenstände kurz erläutert und eine Kopie des Studienausweises beigefügt. Das Finanzamt hat die Abschreibungen für die Ausstattung meines Arbeitszimmers problemlos akzeptiert.

Gruß aus meinem Arbeitszimmer!
Sonja
Gast

Hallo,

klasse, daß ich diese Antwort im Internet auftreiben konnte. Vielleicht darf ich mich noch mit einer kurzen Frage anschließen: ich werde mir dieses Jahr noch einen Laptop kaufen müssen, da mein Rechner total veraltet ist und eine Aufrüstung nicht mehr sinnvoll ist. Kann ich diesen Laptop für meine Diplomarbeit absetzen? Ich glaube ich muß das über mehrere Jahre verteilen oder?

Ich würde mich freuen, wenn Du mir helfen kannst! Viele Erfolg noch bei Deinem Studium.

Grüße

Uli
Anonymous hat geschrieben:Hallo,

ein Arbeitszimmer steuerlich abzusetzen ist ja bereits bei beruflicher Nutzung sehr schwierig. Nach meinem Kenntnisstand muß man im Falle der Weiterbildung nachweisen, daß kein geeigneter Platz in der Wohnung (z.B. Küchentisch, PC-Arbeitsplatz im Wohnzimmer) vorhanden ist. Außerdem muß die Größe im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche angemessen sein und die Ausstattung darf keine andere Nutzung (z.B. Gästebett, TV, Stereoanlage) zulassen. Vielfach wird das Arbeitszimmer sogar besichtigt. Die Finanzämter haben somit einen sehr großen Entscheidungsspielraum.

Als Alternative kann man jedoch alle für die Weiterbildung genutzten Wirtschaftsgüter (Möbel, PC, Fotokopierer usw.) einzeln absetzen. Je nach Anschaffungskosten muß man das Wirtschaftsgut über mehrere Jahre abschreiben oder sofort komplett absetzen. Dieses Vorgehen ist auch möglich, wenn man kein Arbeitszimmer hat (z.B. Buchregel für Studienliteratur im Wohnzimmer).

In der Steuererklärung habe ich die Nutzung der Gegenstände kurz erläutert und eine Kopie des Studienausweises beigefügt. Das Finanzamt hat die Abschreibungen für die Ausstattung meines Arbeitszimmers problemlos akzeptiert.

Gruß aus meinem Arbeitszimmer!
Sonja
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Figo
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Hallo,

ich habe mir im Februar 2002 ein Laptop zugelegt. Hat damals die stolze Summe von 2.400 € gekostet.
Ich habe dieses erstmals bei meiner Einkommensteuerveranlagung im Jahr 2002 als Werbungskosten, bzw. Aufwendung für das Studium und Arbeit angegeben, also 1/3 vom Kaufpreis (auf drei Jahre abzusetzen!). Angefügt habe ich die Rechnung von dem Gerät und meinen Studienausweis.
Von meinem Finanzamt wurde es im Jahr 2002 und 03 problemlos akzeptiert.
Ich bin mir nicht sicher, aber ich denke, es kommt halt einfach oft auf den jeweiligen Sachbearbeiter im FA an. Wenn man in der Presse verfolgt, daß nahezu jeder dritte Einkommensteuerbescheid fehlerhaft sein soll, dann sollte man auf jeden Fall probieren, ein solches Gerät anzugeben.

M.f.G.
Figo :twisted:
Gast

Hallo Figo,

vielen Dank für Deine Antwort. Ich habe mittlerweile auch mit diversen Leuten gesprochen und der Laptop scheint absetzbar zu sein - wie Du gesagt hast - auf 3 Jahre. Ich werde mich mal mit meinem Finanzamt auseinandersetzen. Jetzt kämpf ich mich erst mal ins Diplom und werde hoffentlich Ende des Jahres mit meiner Diplomarbeit starten können. Dafür wird der Rechner dann notwendig.

Viele Grüße
Uli
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