Teilstudiengang oder Diplom-Studiengang?

Englisch, Französisch...
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Nadine:)

Hallo zusammen,

ich habe 1999 mein Abitur und anschließend eine Ausbildung an einer privaten Sprachenschule zur Wirtschaftskorrespondentin -übersetzerin und -dolmetscherin in Englisch und Spanisch gemacht. Zur Zeit arbeite ich als Fremdsprachensekretärin in einer Wirtschaftskanzlei, habe dort allerdings nicht wirklich viel mit den Fremdsprachen zu tun und mir deshalb Infomaterial von der AKAD zukommen lassen. Ich möchte mich auf jeden Fall in einem Fernstudium (in der Sprache Englisch) weiterbilden, bin mir nur unsicher, ob ich den Teilstudiengang Witschaftsübersetzen belegen sollte, um danach die Prüfung zum staatl. geprüften Übersetzer abzulegen, oder den FH-Studiengang zur Diplom -Wirtschaftsübersetzerin machen sollte. Eigentlich dachte ich, zuerst den Teilstudiengang zu belegen, um dann die staatliche Prüfung zu machen und falls ich dann noch die Motivation habe, ein Diplom "draufzusetzen". Mir wurde bereits am Telefon gesagt, dass es besser sei, sich zu entscheiden, obwohl ja der Teilstudiengang sowohl finanziell als auch inhaltlich auf den FH-Studiengang angerechnet wird, oder? Mir ist ebenfalls unklar, ob ich nach der Diplomprüfung, falls ich mich für den Diplom-Studiengang entscheide, auch noch die staatliche Prüfung ablegen muss, oder ob ich auch so freiberuflich als Übersetzerin arbeiten könnte. Kann mir da jemand weiterhelfen?

Schon mal vielen Dank vorab!

Viele Grüße
Nadine :)
Tatjana
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Hallo Nadine!

Also grundsätzlich erstmal: als freiberufliche Übersetzerin kannst Du auch jetzt schon arbeiten. Niemand wird Dich davon abhalten, weil der Beruf Übersetzer in Deutschland nicht geschützt ist. Aber ich würde trotzdem davon abraten!
Ich denke, dass in diesem, wie in jedem, Beruf eine gute und fundierte Ausbildung wichtig ist. Schließlich willst Du ja sicher auch qualitativ eine gute Arbeit abliefern. Ich will sicher keinem zu nahe treten, der kein Diplom oder ähnliches hat, aber das ist nunmal meine Meinung.

Dann solltest Du Dir vielleicht klar werden darüber, was genau Du mit der Ausbildung anfangen willst (angestellt, freiberuflich, nebenberuflich...welche Fachbereiche etc.) und danach dann entscheiden, welcher Studiengang der geeignete ist.

Ich habe bei der AKAD den "normalen" Studiengang zur Vorbereitung auf die staatliche Prüfung gemacht und werde diese jetzt im Mai ablegen. Über den anderen Studiengang kann ich leider nichts sagen, aber der, den ich gemacht habe, ist sehr gut aufgebaut und auch ziemlich anspruchsvoll.

Ich denke auch nicht, dass ein Diplom unbedingt viel mehr "wert" ist als die staatliche Prüfung. Das hängt wahrscheinlich auch davon ab, wo Du die Prüfung jeweils ablegst. Ich weiß, dass die staatliche Prüfung in Karlsruhe nicht ganz so einfach zu bewältigen ist (ziemlich hohe Durchfallquote), also denke ich, dass sie auch einen hohen Stellenwert hat.

Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen. Falls Du noch Fragen hast: gerne! ;-)

Gruß
Tatjana
Nadine:)

Hi Tatjana,

herzlichen Dank für die Info! Sehr nett, dass Du Dir die Zeit genommen hast, mir zu antworten. Ich werde mir die Sache nochmal durch den Kopf gehen lassen...

Viele Grüße

Nadine :)
mareike
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Hallo, ich schleich mich mal in diesen Beitrag ein, weil ich etwas von Durchfallquote las:

Weiss jemand, wie hoch diese in etwa bei der staatlichen Übersetzerprüfung liegt? Wahrscheinlich gibt es da auch Unterschiede je nach Sprache, oder?

Grüssle,
Mareike
Tatjana
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Hallo Mareike!

Uns wurde in der AKAD gesagt, dass in Karlsruhe die Durchfallquote bei Englisch bei 60% liegt. Inwiefern das zutrifft, oder ob das aktuell ist, kann ich leider nicht sagen; aber ich denke, dass die schon wissen, wovon sie reden.
Meiner Meinung nach ist die ganze Prüfung in der Form unpassend und altmodisch. Wenn man z.B. die schriftliche Prüfung komplett in allen Teilen bestandenhat, aber dann bei der mündlichen Mist baut (was ja bei den meisten eher der Fall ist), dann ist man durchgefallen!!! Über diese merkwürdige Regelung rege ich mich auf, seit ich davon weiß, aber was soll man tun...?

Grüße
Tatjana
mareike
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Hallo Tatjana,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort! 60 %, so etwas habe ich schon befürchtet :? . Ich mache ja Französisch, da wird es wohl kaum besser aussehen.

Das ist wahr, diese Prüfungsregelung ist hart und nicht unbedingt verständlich. Wird denn bei der Wiederholungsprüfung garnichts aus der 1. Prüfung anerkannt? (Ich meine so etwas irgendwo mal gelesen zu haben - das muss aber nicht bei der "Akad-Prüfung" gewesen sein). Und ist es richtig, dass man die Prüfung nur einmal wiederholen darf? Oh je, oh je, ich habe gerne mal ein Blackout bei mündlichen Prüfungen...

Ich finde ja auch die Tatsache, dass man überhaupt kein Wörterbuch in der Prüfung verwenden darf, äusserst beängstigend und völlig realitätsfern. Oder sehe ich da etwas falsch?

Liebe Grüsse,
Mareike
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Reinold Skrabal
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Hallo Nadine, Tatjana, Mareike,

die hohe Durchfallquote kann ich bestätigen, auch dass die Prüfung in aller Regel nur einmal wiederholt werden kann (ein zweites Mal nur bei Vorliegen besonderer Umstände (z.B. Schwangerschaft, Zustand nach schweren Operationen etc., jeweils mit ärztlicher Bescheinigung).

Zur Frage, ob bei der Wiederholungsprüfung gar nichts aus der 1. Prüfung anerkannt wird, darf ich berichten, dass nach meinem Kenntnisstand nur das Staatl. Prüfungsamt Hessen in Darmstadt in § 17 (3) der Prüfungsordnung bestimmt: Eine Anrechnung von Prüfungsarbeiten auf die Wiederholungsprüfung kann bei mit "gut" beurteilten schriftlichen Prüfungsleistungen auf schriftlichen Antrag erfolgen." (Diese Regelung sollte im Interesse der Teilnehmer eigentlich auch von der AKAD bei der internen Ü-Prüfung praktiziert werden!!!, was ich dreimal kräftig untersteiche). Die Wiederholung überdurchschnittlich gut bestandener Prüfungsteile ist unsinnig und praxisfern!

Der "Haken" bei der Sache ist nur, dass Hessen längere und sehr schwierige "Hausarbeiten" vorschaltet, deren Benotung voll auf die Klausurnoten durchschlägt. Hessische Prüfungsordnung vom 11.08.93 in der Fassung der Zweiten Verordnung vom 19. Juli 2001.

Dass das Übersetzerdiplom der FHn und Universitäten mehr wert sein soll als das staatliche Prüfungszeugnis, gehört in den Bereich der Grimmschen Märchen, besonders wenn man die Leistungen der Hochschulabsolventen in der Praxis betrachtet. In Bayern ist es so, dass sich bei der Frage der Vereidigung die Leistungen der einschlägigen Hochschulprüfungen nach der Bayerischen Staatsprüfung richten und nicht umgekehrt. Dieses Hauen und Stechen hat insbesondere im Bildungsbananenland Deutschland System!

Viele Grüße
Reinold Skrabal
Gast

Hallo Nadine,

um den Meinungs-Pool zu vervollständigen, hier noch die Stimme einer Studentin des Diplom-Studienganges Wirtschaftsübersetzen.

Mit deiner Vorbildung als Fremdsprachensekretärin hast du gute Voraussetzungen für diesen Studiengang, der aus meiner Sicht sehr interessant ist, da nicht nur Sprachen, sondern auch Wirtschaftswissenschaften auf dem Plan stehen. Hier ging ich mit einem Nullwissen in die Runde. Jetzt lese ich regelmäßig das Handelsblatt, weil ich diese ganze Wirtschaftsterminologie viel besser verstehe und interpretieren kann. Außerdem öffnet dir eine Fachhochschulausbildung weitere Türen bei Bildungsträgern zum Unterrichten von Fremdsprachen.

Generell ist zum Sprachenniveau anzumerken, dass es gut sein sollte. Falls du Altes auffrischen willst, schreibe dich während des Studiums für die Vorbereitungskurse auf die externen Examina der University of Cambridge bei AKAD ein. Diese in der Regel einwöchigen Seminare sind hervorragend. Für die Fremdsprache Französisch gibt es ähnliche Angebote. Die dort durchzuarbeitende Literatur ist exzellent.

Da die Fachhochschulausbildung anders gewertet wird als die Prüfung zum staatlichen Übersetzer, sind beide Ausbildungslehrgänge in der Tat nicht sehr kompatibel. Du mußt als Studentin der FH-Leipzig auch keine staatliche Übersetzerprüfung mehr ablegen. Dafür warten aber jede Menge andere Arbeiten auf dich: Einarbeiten in wirtschaftswissenschaftliches Hintergrundwissen; Vervollkommnen deiner Fremdsprachenkenntnisse und schließlich das Schreiben einer Diplomarbeit zu einem von dir gewählten Thema, was dich ein Semester mehr kostet.

Aber ich denke, die Mühe lohnt sich. Das Studium dauert i.d.R. 4 Jahre. Am Ende öffnet sich so manche Tür, die vorher verschlossen war.

Gruß Karin
suras

Hallo Nadine,
zum Zeitpunkt Deines Beitrages war ich noch nicht auf diesen Seiten oder bei der AKAD unterwegs, aber vielleicht besser jetzt als nie: Man kann sich auch für den Teilstudiengang "Hochschulzertifikat Wirtschaftsübersetzen" bei der AKAD einschreiben (das ist dann ein Teil des gesamten in einer Antwort beschriebenen FH-Studienganges) und zusätzlich noch ein paar Module machen, dann bekommt man a) ein Abschlusszeugnis über das im Teilstudiengang geleistete und b) die Zulassung zur Staatlichen Übersetzung. Ich kenne aber bisher bei der AKAD niemanden außer mir, der so eingeschrieben ist und musste das damals selbst vorschlagen, bei der Beratung kam diese Variante nicht vor, frag' mich nicht, warum, denn ich finde sie gut :)
Viele Grüße,
Sabine
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