Neue Honorarsätze f. Dolmetscher u. Übersetzer

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Reinold Skrabal
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Hallo allerseits,

am 1. Juli 2004 ist das neue JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) in Kraft getreten und nunmehr bundesweit gültig. Es löst im Rahmen des neuen Kostenmodernisierungsgesetzes das bisher gültige Zeugen- und Sachverständigen-Entschädigungsgesetz ab. Für die Sprachmittler ergeben sich bei Einsätzen für Gerichte und Behörden im Wesentlichen folgende Änderungen:

Dolmetscher:

Dolmetscher sind in die Vergütungsgruppe 2 eingestuft worden. Sie erhalten 55.-- Euro pro Stunde einschließlich Reise- und Wartezeiten. Die letzte Stunde wird nur bei mehr als 30 angefangenen Minuten voll vergütet, bei unter 30 Minuten nur hälftig. Freiberufler- und Erschwerniszuschläge werden nicht mehr bezahlt. Bei Aufhebung des Termins durch die Behörde bis zu zwei Tagen vor dem Verhandlungstemrin erhält die/der Dolmetscher/in eine Ausfallentschädigung von max. 55 Euro. Die Fahrtkosten werden mit 30 Cents pro Kilometer entschädigt.

Übersetzer:

Das Zeilenhonorar für den schriftl. Zieltext beträgt 1.25 Euro pro Zeile à 55 Anschläge einschl. Leerzeichen. Bei nichtlateinischen Schriftzeichen - z.B. vom Deutschen ins Arabische - ist für die Berechnung der Zeilenlänge der Ausgangstext maßgebend. Der Mindestsatz für eine oder mehrere Übersetzungen auf Grund desselben Auftrags beträgt 15 Euro. Ist die Übersetzung durch die Verwendung von Fachausdrücken erschwert, werden 1.85 Euro pro Zeile, bei außerordentlich schwierigen Texten 4.-- Euro vergütet.

Weitere Details können dem Gesetzestext entnommen werden: www.jveg.de; anklicken: JVEG Original-Fassung.

Viele Grüße
Reinold Skrabal
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