WIR02

Erfahrungen im modular aufgebauten Studium
(einschl. einzelner Studienmodule).
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karstenb
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hier frisch aus Pinneberg die WIR02 Klausur von heute ;-)

Detail:
1. Stückschuld Gattungsschuld
2. Maßnahmen bei Störung des Besitzes
3. Haftungssauchschluss (§442,444,446)
4. Hauptpflichten bei folgenden Vetragstypen
- Mietvertrag
- Werkvertrag
- Kaufvertrag
5. 3 Realsicherheiten nennen
6. 3 Leasingarten nennen
7. Rechte des Käufers bei Sachmangel
8. Allgemeine Verjährung
9. Wann setzt allgemeine Verjährung ein?
10. Drei Arten von Vermittlungsgeschäften
11. Unterschied Garantie & Gewährleistung
12. 2 Arten von Kaufverträgen die eine besondere Form benötigen
13. Wie wird ein Grundstück verkauft?


Komplex:
1. Fall
K kauft von V ein besonderes, gebrauchtes Auto. Auto soll 3 Tage später geliefert werden. Bei

Lieferung liefert V ein anderes Auto mit der Begründung, dass er das Auto teurer an jemand

anderes verkaufen will. K will das andere Auto nicht, sondern das welches er 3 Tage vorher

gekauft hat. V verweigert. hat K Anspruch auf Schadenersatz?

2.Fall
A GmbH kauft bei einem Computerhersteller riesen Computeranlage für 30.000 Euro. Anlage wird

aufgebaut und funktioniert auch. Aber auf grund der Komplexität kann sie keiner bedienen. Eine

Betriebsanleitung ist dabei allerdings nur 4 Seiten dick mit 16 Abbildungen.
A will von Computerhersteller eine Einweisung. Compuerthersteller verweigert und sagt ab jetzt

kostet alles Geld.
Hat A Anspruch auf Einweisung durch Computerhersteller?



Sodala, das wars!

Jetzt mach ich mir erstmal ein Bier auf ;-)
Gast

Zusammenfassung:
WIR 02
01.07.2005- Frankfurt
Detailaufgaben:

3 Arten von Leasing
Was ist eine Bürgschaft
Was ist eine Nach- und Rück und Mitbürgschaft
Welche sind die Realsicherheiten zur Absicherung eines Darlehens
Was ist ein Grundstück
Voraussetzungen für die Anspruch aus § 823 BGB
Ansprüchen aus dem Besitz
Zwei Arten von Wohnungseigentum?
3 Arten von Schuldverhältnissen
Welche 4 Folgen hat die Abnahme des Werkvertrages.
Erklären Verpflichtungsgeschäft 2Pkt.
Erklären Verfügungsgeschäft 2 Pkt.
Erklären Abstraktionsprinzip 2 Pkt.
Unterschied zwischen vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnissen.
3 Beispiele für Dienstverträge

Komplexaufgabe 1.
Fall 1.
A fährt in Urlaub uns hat Angst um seine Orient- Teppiche. Die lässt er bei B.
B verkaut einen gegen 2500 € an C der glaubt dass der Teppich B gehört.
Hat A einen Herausgabeanspruch von dem Teppich von C?
Hat A einen Herausgabeanspruch von 2500 € von B?

Fall2.
Zwischen V und M wurde mündlich ein Mietvertrag für 2 Jahre geschlossen. Mietzins 500 €. Nach 15 Monaten möchte V eine Gasetagenheizung einbauen und möchte 125 € Mieterhöhung.
Muss M den Einbau der Gasheizung akzeptieren?
Muss M die Mieterhöhung akzeptieren?

Abwandlung:
Nach 24 Monaten möchte V die Herausgabe der Mietsache.?

Komplexaufgabe 2.
Habe ich nicht genommen. Ich kenne die Aufgabenstellung nicht.

Viel Spaß
BB
Amoebe
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Detail (insgesamt 5 Stück mit je 2-3 Unterpunkten):
- 6 besondere Kaufarten
- Wie geht Eigentüm an beweglichen Sachen über
- Wann kann der Verkäufer eine Nacherfüllung verweigern
- Ansprüche des Besitzers bei Störung
- 3 Leasingarten nennen
- Voraussetzungen für Rücktritt vom Vertrag
- Wie läuft eine Minderung ab
- Beispiele Dienstvertrag
- 4 Schutzmechanismen bei Verbraucherdarlehen
- Voraussetzungen aus § 823
- 3 Grundpfandrechte nennen
- Wann geht Gefahrtragung bei Versendungskauf an den Käufer über

Komplex:
A kauft an einem Stand von B eine Uhr für 300,- (tatsächlicher Wert 250,-). B hatte die Uhr zuvor gutgläubig von C gekauft. C hatte sie dem Juwelier D gestohlen.
1. Kann der Juwelier die Uhr von A zurückverlangen?
2. Kann D den Kaufpreis von B verlangen?

A verleiht an B ein Rechtsbuch (Wert 60,-) bis 1.6. Er benötigt das Buch danach selbst für eine Rechtsklausur am 15.6.. B gibt das Buch nicht zum 1.6. zurück, worauf A eine neue Frist für 9.6. setzt. Auch da gibt B das Buch nicht zurück, sondern fährt stattdessen 3 Wochen in Urlaub. A muß sich daher ein Ersatzbuch kaufen für 95,-. Als B aus dem Urlaub zurückkommt, will er A das gebrauchte Buch zurückgeben. A will aber jetzt die 95,- erstattet haben. Wie ist die Rechtslage?

Bei der anderen Komplex ging es in der einen, glaube ich, um die bekannte Teppichaufgabe. An die zweite kann ich mich nicht mehr erinnern.

Das Seminar hat sehr gut auf die Klausur vorbereitet. Vor allen Dingen hat der Dozent, Herr Schneider, einen verständlichen Faden gelegt, wie man zur richtigen Anspruchsgrundlage findet.

Viel Glück für die nächsten Klausurschreiber
Amöbe
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muc_lax
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na das nenn ich doch mal ein gutes Gedächtnis... :D

genau die gleiche Klausur wie in München, hatte aber auch diese Komplex und kann zu den anderen leider auch nicht mehr sagen.

Seminar bei Hrn. Reihnert (oder so ähnlich?!?) war ebenfalls sehr gut und hat gut auf die Klausur vorbereitet.

Zeit war ausreichend sofern man nicht allzulang in den Gesetzen suchen musste. ich persönlich hab mich beim blättern ca. 2 min lang köstlich über §§ 961 ff "Eigentumsverlust bei Bienenschwärmen" amüsiert : " Zieht ein Bienenschwarm aus, so wir er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt. " *kopfschüttel* wäre ja auch ein Wunder wenn das in Deutschland nicht geregelt wäre?!?

Grüße
muc_lax
Abschlau
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Hallo zusammen,

ich habe gestern in Düsseldorf WIR02 geschrieben.

Die Klausur bestand aus 1/3 Detailaufgaben und 2/3 Komplexaufgaben.

Detail:

1. Holschuld, Bringschuld, Schickschuld erklären

2. Unbestellte Leistung nach § 241a

3. Formvorschriften des Kaufvertrages nach § 311b

4. Garantie vs. Gewährleistung: Was ist was?

5. Was ist das Verpflichtungsgeschäft? Was das Verfügungsgeschäft? --> Abstraktionssprinzip

6. Irgendwas mit Nacherfüllung

und noch ein paar andere Dinge (glaub ich, aber der Schwerpunkt lag auf den o.a. Themen) :D


Komplex:

1. Hier musste nach §771 ZPO geprüft werden. Ausgangslage war: Minderjähriger bestellt bei Versandhändler eine Kamera. Eltern sind nicht einverstanden. Ein Mobilfunkanbieter (Verbindlichkeit des Minderjährigen lag bei 1500,-) pfändet die Kamera. Frage: Kann der Versandhändler erfolgreich gegen die Pfändung vorgehen?

2. Kunde kauft PKW. Zwei Tage später bemerkt er, dass der Wagen stark Öl verliert. Kunde verlangt die Beseitigung des Mangels. Händler kann nicht beseitigen, da Ersatzteile nicht mehr lieferbar. Kann der Kunde den Kaufpreis zurückverlangen?

den driten Fall kann ich leider nicht mehr wiedergeben...

Den zweiten Komplexaufgabenteil ebenfalls nicht!

Gruß,
bastelwastel80
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hi abschlau,

so ein zufall, dass wir gestern in stuttgart dieselbe klausur geschrieben haben!

war ein riesengroßer scheiß! hoffe wirklich, dass ich die prüfung bestanden habe. die detailfragen waren nur noch 20 punkte und die komplexaufgaben 40!!! bedeutet also, dass du die fallbeispiele super gut kennen musst. :evil:

die detailfragen waren die gleiche wie bei dir! :wink:

komplex
1. kam ein fall von einem 16 jährigen dran
kamera wird von ihm bestellt, er bekommt die kamera mit einem empfangsschreiben zugesendet.
Eltern bekommen das raus und stimmen dem kauf nicht zu.
16 jähriger hat aber schulden wg. handyrechnungen und der gerichtsvollzieher pfändet die kamera.

Kann der Versandhändler erfolgreich gegen die Pfändung vorgehen?

-> diese aufgabe habe ich in einem buch gefunden. Eisenmann/gnauk/Quittnat Rechtsfälle aus dem Wirtschaftsprivatrecht
Fall 20! Ich hab die zwar daheim gelesen, aber daran gedacht, dass sie auch wirklich drankommen! :oops:

2. gebrauchtes auto gekauft. 2 tage später stellt kunde fest öl tritt aus. verlangt bei verkäufer nachbesserung (ohne frist)
verkäufer sagt, dass er gerne die zylinderkopfdichtung wechseln würde, aber es keine ersatzteile gibt.

kann kunde vom vertrag zurücktreten? bekommt er den kaufpreis zurückerstattet?

3.
rechtsanwalt kauft drucker bei einem unternehmer. drucker wird diesmal nicht von normalem lieferservice gebracht, sondern von einem student.
dieser student verursacht fahrlässig einen unfall und der drucker ist nur noch ein schrotthaufen (totalschaden)

abwandlung: studentin bestellt einen drucker bei unternehmer und rest bleibt gleich.

kann der unternehmer vom käufer die bezahlung des druckers trotzdem verlangen?bei rechtsanwalt?bei studentin?


die beiden anderen fälle sind mir auch bekannt vorgekommen! ich glaub sie waren so ähnlich schon mal in den heften oder in der probeklausur?!?!

AUF JEDEN FALL BIN ICH FROH, WENNS GEREICHT HAT! EIN ZWEITES MAL WILL ICH DAS NICHT SCHREIBEN MÜSSEN! :D

grüssle nadine
nunu
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Hallo an alle,

Seminar bei Dr. Quast war sehr hilfreich und kurzweilig :D .

Aufgaben kamen mir wie immer dank euch bekannt vor:

Detailaufgaben (insgesamt 20 Punkte; zwischen 0,5 und 3 Punkte jeweils)
- In welchem Fall geht beim Versendungskauf die Gefahr vom Verkäufer nicht bei Übergabe an den Spediteur über
- Bei welchen beiden Kaufvertragsarten gibt es Formvorschriften?
- Wie kann Eigentum an beweglichen Sachen erworben werden?
- Welche 4 unerlaubte Handlungen gibt es außer § 823 BGB?
- Was ist eine Bürgschaft
- Nenne die (drei wichtigsten) gesetzlichen Schuldverhältnisse
- Was ist Naturalrestitution?
- Was ist ein Schutzgesetz?
- Erklären Sie Gattungskauf und Stückkauf
- 2 Schutzmechanismen bei Verbraucherdarlehensverträgen nennen
- zwei weitere weiß ich nicht mehr

Komplexaufgabe I
Fall 1: Einbau einer Heizungsanlage durch W. Kostenvoranschlag von 10000 €. Nach Einbau stellt W. die Rechnung über 13000 € mit der Begründung, die Installation war viel aufwendiger, als er vermutet (!) hat.
a) Muss der Besteller diese zahlen? (5 Punkte)
Abwandlung: Kostenvoranschlag wurde eingehalten, Heizung macht Geräusche und B. beanstandet diese bei Durchgang. W. sagt jedoch, B. müsse erst die Rechnung begleichen, bevor sie sich über das Geräusch unterhalten können.
b) Ist W.'s Aussage berechtigt? (5 Punkte)
c) Welche Rechte hat B. bzgl. des Mangels 5 Punkte)


Fall 2 12,5 Punkte: Student S. mietet von G eine Ein-Zimmerwohnung (€ 165,--) . Da er mittellos ist, verlangt G eine Bürgschaft von der reichen Tante B. Diese verbürgt sich mit dem Text „unter Verzicht der Einrede der Vorausklage…“

Aufgrund der maroden Wasserleitungen kommt es vier Monate nach Einzug von S. zu einem großen Wasserschaden, bei dem auch alle Möbel und Lernsachen von S zerstört werden. S zahlt nun für die Zeit, in der er die Wohnung nicht bewohnen konnte keine Miete. Für sein zerstörtes Inventar behält er auch die Miete (zwei Monatsmieten) ein.

G will nun B in Anspruch nehmen. Zurecht?

Fall 3 (12,5 Punkte) : Würstchenbudenbesitzerin X hat eine Würstchenbude am Hauptbahnhof. Da Sie am nächsten Tag einen Rechtsanwaltstermin wahrnehmen muss, bittet Sie N darum, für Sie die Bude zu betreiben. Diese sagt zu. Am nächsten Tag ruft N morgens an und Teilt X mit, dass Sie doch keine Lust hat, sich die Beine in den Bauch zu stehen und sagt ab. N muss nun eine Aushilfe für € 120 engagieren. Bekommt Sie dieses zurück?

Abwandlung: N springt doch ein. Als nach einer halben Stunde fast nichts verkauft ist, schreibt Sie ein Schild „Alles 50% reduziert“. Dadurch macht sie einen enorm hohen Umsatz. Als X abends das erfährt, ist Sie verärgert, da der Umsatz geringer als der normale Umsatz ist. Kann Sie Schadenersatz von N verlangen?


Komplex 2
Fall 1: weiß nicht mehr; irgendwas mit einem KfZ.

Fall 2 Firma A verkauft Glasplatten an Firma B unter Eigentumsvorbehalt. Firma B baut die Platten in Profile für Wintergärten ein. Die Sachen können nicht getrennt werden ohne sie zu zerstören.
Firma B macht Pleite – Firma A will die Glasplatten vom Insolvenzverwalter zurück. Hat sie darauf Anspruch?
(Anspruchsgrundlage aus der InsO war auszugsweise abgedruckt)


Fall3. Zwischen V und M wurde mündlich ein Mietvertrag für 2 Jahre geschlossen. Mietzins 500 €. Nach 15 Monaten möchte V eine Gasetagenheizung einbauen und möchte 125 € Mieterhöhung. Muss M den Einbau der Gasheizung akzeptieren? Muss M die Mieterhöhung akzeptieren?

MfG
nunu
Marenka
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Hi,

hier die Themen (leider nicht ganz vollständig) von der WIR02-Klausur gestern in Frankfurt:
Detailfragen 20 Punkte, aufgeteilt in viele kleinere Fragen, die einzeln nicht viele Punkte brachten (zwischen 1,5 und 3 Punkten); Paragraphen mussten nicht zitiert werden
- Verfügungs- und Verpflichtungsgeschäft abgrenzen
- Tatbestandvoraussetzungen von § 823 nennen
- Tatbestandsvoraussetzungen für Mietminderung nennen
- Pflichten aus Mietvertrag nennen
- welche Kaufverträge bedürfen der besonderen Form (3 Stück nennen)
- Ein Verbraucher bekommt ohne es bestellt zu haben, etwas zugeschickt. Kann er es einfach zurückschicken oder muss er zahlen? Erklären Sie.
- ???

Ingesamt waren die Detailfragen nicht so schwer.

2 Komplexaufgaben mit je 3 Fällen zur Auswahl, 40 Punkte insgesamt
Komplex 2:
- Rechtsanwalt R aus HH bestellt beim Händler H in Lübeck einen Farblaserdrucker. R will ihn dringend haben und so schickt H den Drucker nicht mit dem normale Spediteur, sondern per Student S - der dafür 40 Euro bekommt - nach HH. S baut fahrlässig einen Unfall, bei dem der Drucker komplett zerstört wird.
Kann H den Kaufpreis von R fordern? 12,5 Punkte

- Orientteppichgeschichte: 15 Punkte
A fährt in Urlaub und hat Angst um seine 3 wertvollen Teppiche. Er übergibt sie B zum Aufpassen. Dieser verkauft einen Teppich zum reellen Preis von 2500 Euro an C, der den Teppich mitnimmt. C wusste nicht, dass der Teppich B nicht gehört.
Kann A den Teppich von C fordern?
Kann A den Kaufpreis von B fordern?

- Student verleiht Buch (Wert 65 €) an Freund und will es bis zum 1.6. zurückhaben. Freund gibts nicht zurück und am 2.6. gibt Student eine neue Frist bis zum 9.6., da er das Buch für Klausur am 15.6. braucht. Freund gibt es nicht zurück, sondern fährt 3 Wochen damit in den Urlaub. Student kauft sich ein neues Buch für 95 € und will jetzt die 95 Euro von dem Freund als Schadensersatz fordern. Zu Recht? 12,5 Punkte

Komplex 1 weiss ich nicht mehr.

Viel Erfolg für alle, vielleicht kann ja jemand die Detailfragen oder die andere Komplexaufgabe ergänzen.
Maren
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Hallo zusammen,

anbei die Themen der gestrigen Klausur:

Detailfragen (insgesamt 20 Punkte, die Fragen wurden mit 1-3 Punkten gewertet):
- Unterschied Garantie - Gewährleistung
- Welche Folgen hat es, wenn der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert?
- Rechtsfolgen des Rücktritts
- Welche Verträge haben Formvorschriften?
- Unterschied Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft
- ...

Komplex:
1. Fall: Die bekannte Aufgabe mit dem Rechtsanwalt und dem bestellten Drucker
2. Fall: Kam aus dem Eisenmann-Buch; Fall mit der fehlerhaften Maschine, wo für 4 Monate Schadensersatz gefordert wird, dieser aber nur für 2 Monate gewährt wird
3. Fall: Auch aus diesem Buch; Fall mit dem Gesellen, der auf der Baustelle den Hydranten hat stehenlassen, so dass der Bauherr mit dem Auto dagegen fährt; hier war es nun ein Schacht, der nicht abgedeckt wurden, in den der Bauherr gefallen ist

Die andere Komplex weiss ich nicht mehr. Irgendwas mit der Übergabe eines Autos oder so. (Vielleicht hat ein Mitstreiter diese gewählt und ergänzt hier.)

Die Vorbereitung im Seminar war echt total super und hat richtig viel gebracht. Und natürlich auch die Fälle aus dem berühmten Buch!!! :D

Viel Erfolg allen, die es noch vor sich haben. Ist einfacher, als gedacht!
tommes0203
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Hallo zusammen,

ich habe diese Frage in diesen Thread geschrieben und hoffe, Ihr könnt mir weiter helfen:

Da ich das mit den erlaubten Gesetzestexten immer noch nicht verstanden habe: Darf ich ausschließlich Printausgaben der Gesetzestexte in der Prüfung nutzen oder z. B. auch die Ausgabe von Vahlen "Einführung ins BGB"? Hier steht natürlich etwas mehr drin, als das reine Gesetz...

In den Hinweisen zu diesem Modul wird das Buch empfohlen und meiner Meinung nach auch nicht für die Klausur ausgeschlossen, oder?

Danke für Eure Hilfe!

Schöne Grüße
Thomas
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robina_1966
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hi thomas

erlaubt sind für wir02 BGb, HGB, ZPO. Alles andere ist nicht erlaubt, zumindest nicht während der klausur. Aber du kannst dich absichern, indem du in der VH den tutor fragst. Er weiß es bestimmt.. :D

Gruß und viel erfolg!
robina
hallokoeln
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Hallo an alle,

mein Tipp für alle, die's noch vor sich haben.

Für WIR, insbes. die Komplexaufgaben, reicht Auswendiglernen auf keinen Fall aus. Ich würde als gute Vorbereitung vorschlagen:

- versuchen, den Stoff zu VERSTEHEN
- ganz wichtig: schon beim Durcharbeiten der Skripte immer im Gesetz nachschlagen, sich wichtige Paragraphen farblich markieren, insbes. die Anspruchsgrundlagen (da gibt es eine sehr nützliche Übersicht ich glaube in einem der WIR02 Hefte). Farblich markieren darf man, nur nix ins Gesetz reinschreiben. Oft es gibt es eine bestimmte Systematik, wie sich die Paragraphen in einem Themengebiet zueinander verhalten (z.B. bei Mängeln aus Kaufvertrag zuerst die Nachbesserung, danach die anderen Möglichkeiten). Diese Systematik sollte man versuchen zu verstehen - dann wird's leichter.
- auch die einzelnen Tatbestandsmerkmale/Voraussetzungen für bestimmte Paragraphen kann man versuchen, sich farblich zu markieren - die kann man ja oft im Text des Paragraphen wiederfinden u. ich mache mir oft noch farbliche Striche daneben für zusätzl. Voraussetzungen, die man wissen muss. Auch kann es helfen, zusammengehörige Paragraphen mit der selben Farbe zu markieren, evtl. auch schon vorn im Inhaltsverzeichnis.
- auch ist in der dtv-Ausgabe das Stichwortregister nützlich, um Paragraphen zu finden (z.B. Rücktritt etc.)
- üben, üben, üben - Kontrollaufgaben und Übungsfälle lösen soviel man Zeit hat - die Themen werden dann mit der Zeit vertrauter

Generell muss man beim Falllösen eigentlich immer mit dem Paragraphen anfangen, der einem den Anspruch gibt, nach dem gefragt wird. Dann muss man sich wie in einer Kette über die Voraussetzungen für diesen Anspruch zu etwaigen anderen Themen, Voraussetzungen hangeln. Die kann man nicht einfach - weil man weiß, dass sie irgendwie dazugehören - zusammenhangslos anführen. Und das kann man gut schon im Voraus üben.

Das wird aber im Seminar nochmal gut erklärt u. geübt, so dass einem diese Logik / Systematik klarer wird.

Viel Erfolg, Sibylle
hirni
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Hallo zusammen,

da ich jetzt schon so lange von diesem Forum profitiere, werde ich auch mal versuchen, mein geballtes Halbwissen zum Besten zu geben:

Detail:
- Unterschied Garantie / Gewährleistung
- Unbestellte Leistung/Ware und die klassische Frage, was damit zu tun ist
- Was ist das Verpflichtungsgeschäft, was das Verfügungsgeschäft? (--> Abstraktionssprinzip)
- Folgen von endgültiger Verweigerung der Nacherfüllung
- Wann kann der Verkäufer die Nacherfüllung verweigern?
- Welche Verträge bedürfen besonderer Form?
- Hol-Bring-Schickschuld (unterscheiden und Erfüllungsort benennen)
- Wann liegt ein Rechtsmangel vor?
- ...

Komplex 2 (3 Fälle = 40 Punkte):

Fall 1: Der Drucker und der Student (altbekannte Frage)
Zuerst bezieht sich der Fall auf die Bestellung durch einen Rechtsanwalt.
In der Abwandlung wird der Drucker von einer Privatperson bestellt.

Fall 2: Die defekte Druckmaschine
Firma kauft eine Druckmaschine, die nicht richtig druckt. Nach erfolgloser Fehlersuche des Servicetechnikers setzt die Firma schriftlich eine Frist. Nach einem weiteren Monat eifriger Suche wird der Fehler endlich in einem defekten Elektronikmodul gefunden und behoben.
(oder so ähnlich)
Kann die Firma für die Monate in denen die Maschine nicht richtig druckte Schadensersatz verlangen?

Fall 3: Die Baustellen Slapstick-Einlage
Der langjährige, zuverlässige Geselle G des Unternehmers U leitet die Arbeiten auf der Baustelle des Auftraggebers A. Als G eines Abends vergisst, eine Grube abzudecken, fällt A prompt hinein, bricht sich beide Arme und holt sich eine schwere Erkältung, da er die Nacht in der Grube verbringen musste.
Kann A gegen U Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld geltend machen?


Für aufmerksame Leser dieses Forums war die Klausur überraschend einfach, da die Detailaufgaben alle in der einen oder anderen Form schon einmal drankamen. Außerdem hat der frankfurter Seminarleiter Herr Roth, von dem übrigens auch die Lernhefte stammen, zielgerichtet und kompetent auf die Komplexaufgaben vorbereitet. Wer sich dann noch wie ich den Spaß gemacht hat, WIR03 zuerst zu schreiben (nicht unbedingt zur Nachahmung zu empfehlen), bei dem konnte nicht mehr wirklich viel schief gehen.

Schönen Gruß
von einem hirni
<Bitte selbständig kluges Zitat ergänzen>
Lilly06
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Hab mal die hier geposteten Klausurfragen zusammengestellt.

LG
Lilly06
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Lilly06
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Und ein Skript hab ich auch noch.

Vielleicht hilfts jemandem!

LG
Lilly06
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