WIR04

Erfahrungen im modular aufgebauten Studium
(einschl. einzelner Studienmodule).
ali_

Hallo,

hat einer von euch schon WIR04 geschrieben?
Ist im Grundstudiumn Wirtschaftsinformatik!

Gruß!
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kerberos
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Hallo zusammen
Ich werde mir WIR04(Recht kompakt) am 25.Juni in Stuttgart antun :?
Bin ebenfalls an Erfahrungen mit WIR04 interessiert.

Wie ist das Seminar ?
Gibt es Tipps zur Klausur ?

Ist noch jemand vom Forum in Stuttgart dabei ?

Danke.
Michel
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Ne fahrt ins Blaue nach Stuttgart ^^ Das kann ja mal wieder lustig werden.

Oder weiss doch jemand was darüber ?
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OlliBi
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Jep, oute mich als jemand, der auch am 25. in Stuttgart sein wird, um sein bestes in WIR04 zu geben. Habe allerdings auch noch keine Ahnung, wie das da wird. Hatte ich die letzten Male aber auch nicht.

Nur eines, der Kaffee im Automaten rockt ;)

Also, bis denne in Stuttgart.

So long,
Olli
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Gast

Der Kaffee rockt? :P Weil in Frankfurt der rockt nicht :? Und in DDorf gibt es gar keinen Kaffee! :x
ali_

Hallo,

welche Fragen wurden in der Klausur gestellt?
Würde mich sehr über eine Antwort freuen.

Gruß,
ali
Gast

Um die Fragezeichen ein wenig zu dezimieren hier der grobe Klausurinhalt vom 13.08.:

Die Detailfragen handelten sich fast ausschließlich um die Gesellschaftsformen. Z.B. Welche Rechte und Pflichten hat der Aktionär? Welche Gesellschaftsverträge bedürfen einer besonderen Form? etc.
Diese Fragen waren aber sehr gut zu beantworten, wenn man sich in den Gesetzestexten gut ausgekannt hat. Empfehlung: zusätzlich zu BGB und HGB das GmbH/AG - Gesetz kaufen und die Einleitung gut präparieren. Da steht (fast) alles zusammengefasst drinnen, was man zumindest für diese beiden Gesellschaften wissen muss.
Dann waren noch drei kleine Fragen zu Mahnverfahren und Vollstreckung dabei.

Komplexaufgabe:
Fall 1
A kauft von B eine Yacht. Es stellt sich heraus, dass die Yacht aber schon vor Verkauf explodiert ist. A hatte zwischenzeitlich (nach Kauf) schon einen Hänger gemietet, um die Yacht abzuholen.
Frage 1) Hat A Anspruch auf Lieferung?
Frage 2) Kann A die Mietkosten bei B einfordern?

Fall 2
A bestellt Baderneuerung bei B. B arbeitet fehlerhaft und deswegen zwei Wochen später Wasserschaden.
Frage 1) Welche Rechte kann A gegenüber B geltend machen wegen Schlechtleistung an sich
Frage 2) Welche Rechte kann A geltend machen wegen Wasserschaden
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kerberos
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Servus AKAD-Gemeinde :D
Hier ein paar Infos zur Klausur WIR04 vom 26.11.2005 in Stuttgart.

Detailaufgaben:
- Nennen sie die 5 Gründungsschritte der AG
- Unterschied zwischen AG & KGaA
- Wer darf die OHG,GmbH,KG & das Einzelunternehmen vertreten
- Wann beginnt die Verjährungsfrist zu laufen.
- Verjährungshemmungsgünde
- Wer führt die Zwangsvollstreckung bei Geldforderungen durch und wird dieses Organ selbst tätig ?
- In welchem Gesetz ist die sogenannte „Leiharbeit“ geregelt

2 Komplexaufgaben unterteilt in je 2 Aufgaben (Eine musste bearbeitet werden)

K kauft von V am 1.6 ein Auto. Es wird ein Übergabetermin am 3.6 vereinbart.
V notiert sich aber irrtümlich den 3.7 als Übergabetermin.
K muss nun für einen Geschäftstermin einen Leihwagen am 4.6 anmieten.

Ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, obwohl das Fahrzeug noch nicht übergeben wurde ?
Welche Leistungsstörung liegt vor ?
Hat K Anspruch auf die angefallen Kosten für den Leihwagen.

In der zweiten Teilaufgabe ging es um eine Bestellung eines Mitarbeiters der über Gesamtprokura verfügt.


:arrow: Mein Fazit:
Wenn der Inhalt der zwei Hefte von WIR04 sitzt, kann man mit den Detailfragen bereits an die 30 Punkte erreichen (ab 31 gibt’s eine 4.0).
Für die Komplexfragen sollte man sich im BGB & HGB die wichtigsten möglichen Fälle raussuchen. (z.B. §275,280,281,281 / 323,326|5)

So mehr weiss ich nicht mehr.. hoffe ich hab bestanden.
Alle die es noch vor sich haben wünsche ich viel Glück. :wink:
R_Kelly
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Ich habe die Klausur/ den Test wohl verhauen, da ich nicht bemerkt habe, das die Komplexaufgabe 2 Fälle beinhaltet und somit auch die letzte Seite nicht gesehen habe (wie blöd von mir).

Suuuuper, der erste Teil lief super und dann dieser Mist... :evil:


Na ja, nun will ich nachschauen und was sehe ich? Ich kann erst im April Recht nachschreiben. *grrrrr*


Echt blöd gelaufen... :?



PS: Aber ansonsten ist sie wirklich zu schaffen. Und Herr Gregori (ich glaube so war sein Name) als Dozent ist auch zu empfehlen. Klasse Unterricht von ihm.
Sergej
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- Nennen Sie Gründungsunterschiede bei einer Gesellschaft und einer Gemeinschaft
- Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung
- Wer darf eine Garantie geben?
- Im Falle einer Garantie verlängert sich die gesetzliche Gewährleistungsfrist oder verkürzt?
- In welchen zwei Fällen ist der kaufmännische Bestätigungsschreiben unwirksam?
- Die Begriffe Innen- und Außenverhältnis bei OHG erklären
- Unterscheidungsmerkmale zwischen KG und OHG
- Welche Gesellschaftsverträge bedürfen eine besondere Form?
- Nennen sie regelmäßige Verjährungsfrist bei Nacherfüllungsanspruch in folgenden Fällen: bei einer Sache, bei einem Werk, bei Dienst eines Architekten.
- Nennen Sie 5 Rechte der Aktionäre
- Nennen Sie 5 Schritte der Gründung einer AG
- In welchen zwei Fällen ist der Vertreter ohne Vollmacht berechtigt zu vertreten?
- Gründe Beendigung einer BGB nennen.
- usw.
Komplex 1., Fall 1: E will eine Wohnung verkaufen. I drängt mit 350000,-. Er will unbedingt kaufen. Nach einigem Zögern sagt der E zu. I erfreut kauft Zeug zum Renovieren für 2000,- und bestellt einen Anwalt für 500,-. Etwa später teilt ihm der E mit, dass er die Wohnung doch nicht verkaufen will.
1. Liegt ein wirksamer Vertrag vor?
2. Hat I Anspruch auf Zahlung ihm 2500,-?
3 Unter welchen Umständen hätte er keinen Anspruch?
4 Prüfen Sie diese Umstände.
------------------------------------
Bei den Komplexen war die Fragestellung nach dem Muster:
1. Ist Vertrag zustande gekommen? (oder hat B Anspruch…?)
2. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein….?
3. Prüfen Sie bitte diese
Was das alles bedeutet erfährt man leider erst im Seminar oder aus einem Buch, zum Beispiel "Klausur Intensiv Training" ISBN 3-17-016499-6
Ich würde sagen, Leistung des Dozenten ist für den Erfolg der Fallbearbeitung sehr wichtig (wenn nicht entscheidend). Herr Harald Roth ist sehr empfehlenswert.
Zuletzt geändert von Sergej am 02.04.06 08:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Hi!

Super Aufstellung. Hier kommt noch Komplex II:

A verkauft B einen Pkw mit vereinbarungsgemäßer Lieferung am 03.06.06. Die Lieferung erfolgt aber erst zum 06.06., weil A sich versehentlich als Liefertermin den 03.07. notiert hatte. B mußte am 03.06. zu einem Geschäftstermin und hat sich daher einen Mietwagen für die drei Tage für 600 € nehmen müssen.

1. Welche Art der Leistungsstörung liegt hier vor?

2. (sinngemäß) Welche Anspruchsgrundlage liegt vor und muß A B den Mietwagen bezahlen?

3. Erörtern, ob die Voraussetzungen für den Anspruch gegeben sind.

(Dabei strukturiert vorgehen, alles mit den entsprechenden Verweisen auf die §§).

Das Seminar war echt gut, fand' ich auch.


Viele Grüße,
Marco
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mlink
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Hi!

Vielleicht noch der Hinweis, dass die Komplexaufgabe aus jeweils zwei Fällen bestand, also nicht wie sonst nur aus einer Aufgabe.

Die zweite Komplexaufgabe hatte folgende Fälle (sinngemäß, den genauen Wortlaut bekomme ich leider nicht mehr ganz zusammen):

Fall 1: K kauf von V. einen Neuwagen. Nach drei Wochen stellt er bei Fahren auf der Autobahn fest, dass der Vergaser nicht ordnungsgemäß funktioniert. Welche Rechte kann K. geltend machen?

Fall 2: A, B, C haben zusammen eine OHG gegründet. C kauft im Namen der OHG 500 Gedecke bei einem Porzellanhändler. A und B sind damit nicht einverstanden.
Fragen: a) Ist ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen?
b) Hat C die Gesellschaft in diesem Fall verpflichtet?
c) Sind zur Begleichung der Verbindlichkeiten auch A und V neben der OHG verpflichtet?
d) Falls ja, können sich A und B ggf. an C halten, um die Summe zu verteilen?

Man konnte also zwischen zwei Komplexaufgaben wählen, wobei jede aus jeweils zwei Fällen (je 15 Punkte) bestand und die Subsumtions-Technik leider etwas schwierig anzuwenden war, da die Fragen zumindest bei der zweiten Komplexaufgabe so gestellt waren, dass man Einzelfrage beantworten musste, ohne in einem Stück wie im Buch das Ganze zu erörtern. War aber auch machbar.

Gruß,
Matthias.
Beste Grüße,
Matthias.
blogGreen88
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Jake
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Hi Leute!

Danke erstmal für die Klausurfragen, ich bin am 17.06. in Leipzig dran.

Deshalb hab ich auch gleich ne Frage: es taucht hier im Forum öfters der Hinweis auf, daß die Gesetzestexte "gut präpariert" sein sollen, was ist eigentlich an Präparation zugelassen? In den AKAD-Hinweisen steht, es sind keine handschriftlichen Kommentare und Querverweise zugelassen. Aber markieren und/oder unterstreichen ist erlaubt, oder? Und wie sieht's mit Lesezeichen aus (z.B. Post-Its)? Und wenn solche vorhanden sein dürfen, müssen die "blanko" sein oder dürfen die an der markierten Stelle stehenden Paragrafen draufgeschrieben sein (also "§433" auf dem Post-It der Seite, auf der §433 ist)?

Danke schonmal für Antworten!

Grüße

Jake
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Hi!

Text ist generell in keiner Form zugelassen, aber Markierungen und Post-Its usw. sind kein Problem.

Damit kann man schon ganz gut arbeiten :-)

Viele Grüße,
Matthias.
Beste Grüße,
Matthias.
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