Verkauf gebrauchter Anlagegüter
Wie ist zu buchen, wenn ich ein Auto, das mit 3.000,00 Euro in den Büchern steht, zu 3.248,00 Euro brutto verkaufe?
Kann mir jemand helfen
Beate
Aber was ist mir der Umsatzsteuer, die erhalte ich beim Verkauf doch auch und muß sie somit auch buchen. Oder nicht???
Beate
Beate
Irgendwie glaube ich, die richtige Lösung ist noch nicht dabei. Helft mir bitte weiter.
Beate
Beate
Was ist so schwer?
Die Umsatzsteuer bekommt das Finanzamt, nicht das Unternehmen, also kannst du die gleich abziehen. Zu buchen natürlich auf Kasse, da das ja eine Einzahlung ist und auf dem passenden Passiv-Konto.
Da der netto-Betrag (2800) niedriger ist als der Bilanzwert (3000), ist die Differenz (200) als Aufwand zu buchen.
Die Umsatzsteuer bekommt das Finanzamt, nicht das Unternehmen, also kannst du die gleich abziehen. Zu buchen natürlich auf Kasse, da das ja eine Einzahlung ist und auf dem passenden Passiv-Konto.
Da der netto-Betrag (2800) niedriger ist als der Bilanzwert (3000), ist die Differenz (200) als Aufwand zu buchen.
der gemeine Buchhalter würde wie folgt buchen
Forderung S 3248
AO Aufwand S 200
Fuhrpark H 3000
UST H 448
Forderung S 3248
AO Aufwand S 200
Fuhrpark H 3000
UST H 448
Also meiner Meinung nach würde man so buchen:
Verkauf:
Ford.a.LL 3248 an Erlös aus aus Anlageabgängen 2800 + Ust 448
Auflösung:
Erlös aus Aa 2800 + Aufwand aus Erlös von Aa 200 an Fuhrpark 3000
Denke das das so formal richtig ist (also lehrbuchgemäß).
Servus
Verkauf:
Ford.a.LL 3248 an Erlös aus aus Anlageabgängen 2800 + Ust 448
Auflösung:
Erlös aus Aa 2800 + Aufwand aus Erlös von Aa 200 an Fuhrpark 3000
Denke das das so formal richtig ist (also lehrbuchgemäß).
Servus
aha schlaumeier, und WARUM nicht???
Hallo Beate und alle, die eine Lösung versucht haben,
es ist richtig, dass die Differenz zwischen Buchwert von 3.000 € und Netto-kaufserlos von 2.800 € zu einem Veräußerungsverlust von 200 € führt.
Aber so, wie vielfach vorgeschlagen, wird nicht gebucht, weder in der Finanbuchhaltung noch in der Kostenrechnung.
Wichtig für eine sachgerechte Lösung sind noch folgende Angaben erforderlich: Zeitpunkt des Verkaufs und Höhe der Jahres-AfA. Dafür mache ich folgende Annahmen: Verkauf am 30.06., Jahres-AfA 1.000 €
Lösung der Aufgabe als Kontenentwicklung:
Buchwert am 01.01. ......................... 3.000 €
abzüglich AfA 6/12 von 1.000 € .......... 500 € = KOSTEN !!
= Rest-Buchwert am 30.06. .............. 2.500 €
abzüglich Netto-Verkaufserlös ............ 2.800 €
= Veräußerungsgewinn ...................... 300 €
Buchungssatz zusammengefasst:
Geldkonto oder FLL ............3.248
Afa ................................... 500
an Fuhrpark .................................. 3.000
Mehrwertsteuer 16 % ................ 448
Ertrag aus Anlagenabgang ......... 300
Ist das verstanden worden, auch von Dir, Chris?
es ist richtig, dass die Differenz zwischen Buchwert von 3.000 € und Netto-kaufserlos von 2.800 € zu einem Veräußerungsverlust von 200 € führt.
Aber so, wie vielfach vorgeschlagen, wird nicht gebucht, weder in der Finanbuchhaltung noch in der Kostenrechnung.
Wichtig für eine sachgerechte Lösung sind noch folgende Angaben erforderlich: Zeitpunkt des Verkaufs und Höhe der Jahres-AfA. Dafür mache ich folgende Annahmen: Verkauf am 30.06., Jahres-AfA 1.000 €
Lösung der Aufgabe als Kontenentwicklung:
Buchwert am 01.01. ......................... 3.000 €
abzüglich AfA 6/12 von 1.000 € .......... 500 € = KOSTEN !!
= Rest-Buchwert am 30.06. .............. 2.500 €
abzüglich Netto-Verkaufserlös ............ 2.800 €
= Veräußerungsgewinn ...................... 300 €
Buchungssatz zusammengefasst:
Geldkonto oder FLL ............3.248
Afa ................................... 500
an Fuhrpark .................................. 3.000
Mehrwertsteuer 16 % ................ 448
Ertrag aus Anlagenabgang ......... 300
Ist das verstanden worden, auch von Dir, Chris?
Hallo Gast II,
ja das ist verstanden worden.
Die Nachholabschreibung ist natürlich klar, nur hatte Beate ja in ihrem Sachverhalt dazu keine Angaben gemacht. Also woher die Daten dazu nehmen und nicht stehlen?
Also, schönen Sonntag noch und wie lief Deine VWL-Klausur Werner???
ja das ist verstanden worden.
Die Nachholabschreibung ist natürlich klar, nur hatte Beate ja in ihrem Sachverhalt dazu keine Angaben gemacht. Also woher die Daten dazu nehmen und nicht stehlen?
Also, schönen Sonntag noch und wie lief Deine VWL-Klausur Werner???