Hallo,
zu der Nutzung der verschiedenen Gesetzestexte steht ja, das man die wichtigen Stellen markieren darf und Markierungsfähnchen einkleben darf. Darf man diese auch mit dem jeweiligen Paragraphen beschriften?
Gruß Sarah
Gesetzestexte
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Ich habe auch oft Farbmarkierungen benutzt, um Zusammengeöriges / Verweise zu markieren. Z.B. alle Verjährungsfristen in einer bestimmten Farbe etc.