Projektbericht im Hs -als Selbstständiger

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manybin
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Hallo allerseits,

gibt es unter Euch jemanden, der selbstständig ist und einen Projektbericht nach den Statuten der akad abgegeben hat.

Wie war das Verfahren; rein Formal ?

Kann mir jemand seine Erfahrungen mitteilen?

Besten Dank
manybin
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robina_1966
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Hallo Many

der Projektbericht dient als Beweis einer beruflichen Tätigkeit (oder Praktikum), die vom Arbeitgeber bestätigt wird. Wenn du selbständig bist, hast eben keine Arbeitsbescheinigung, also sollst eine Bescheinigung vom Steuerberater einreichen. Der Projektbericht an sich läuft dann genauso ab wie als Angestellte bei einer Firma.

Ich empfehle dir trotzdem bei der AKAD anzurufen und dich genau zu erkundigen, um irgendeine "Überraschung" zu vermeiden..;-)

Grüsse
Robina
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Der_Andi78
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Dann frag ich gleich mal mi, wenn ich darf ;)

Wie sieht das dann aus, wenn der AG nichts vom Studium erfahren darf ??? Reicht (wie bei der Anmeldung) ne Kopie der letzen Gehaltsabrechnung...Hat da jemand Erfahrung?

Thanx der Andi
SeeYou
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Denke nicht, dass eine Gehaltsbescheinigung reicht. Offizielle Anforderung ist es, eine Bescheinigung über die Arbeitstätigkeit seit dem Abschluss der Module des dritten Semesters vorzulegen.

In dieser muss stehen:

Herr/Frau XY ist seit dem <Datum> als <xyz> in Vollzeit/Teilzeit bei <abc> beschäftigt.

Und das auf offiziellem Geschäftpapier des AG mit Unterschrift...so steht es in dem Begleitschreiben der AKAD zum Projektbericht.

Aber wenn du das so anforderst, musst du ja nicht schreiben wofür.....

Good luck/Chris
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Der_Andi78
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Hmm ... das ist ja nicht so gut ... in ner kleineren Firma (wo der Chef jeden mit Namen und Lebenlauf kennt) wirst da schon komisch angeschaut...hab grad mal durch die SPO geschaut und nicht definitives gefunden...ist ja noch n bissl Zeit bei mir - aber dann muß ich mal bei der AKAD nachfragen...
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hotty
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@andi

dann sag halt, dass das Rathaus den Wisch benötigt.. oder das du n kredit aufnehmen willst und die Bank das will..
wo ist das problem?
es soll doch nur zeigen, dass du seit Zeitpunkt A dort fest oder teilzeit beschäftigt bist :-)
Der_Andi78
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Hab grad Mail vom Prüfungsamt bekommen - will es hier nicht so für alle lesbar posten - wer Info will - PN ;)
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Schanecke
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Hallo,

nun gut, aber ich werde von meinem Arbeitgeber niemals eine solche Bescheinigung bekommen. Auch wenn ich mich auf den Kopf stelle. Der drohte mir damals schon mit Kündigung, weil ich einen Arbeitsvertrag wollte. (Um Himmels willen, was ist das denn :wink: ) Sowas kann ich doch nicht einfach verlangen. Hat übrigens keiner bei uns in der Firma...

Ich hab bei der AKAD auch schon angefragt, wie das ist, wenn die Elternzeit angerechnet werden soll (was ja laut Prospekt usw. angeblich gehen soll) ES GEHT DEFINITIV NICHT!!! So hat sich zumindest meine Studienbetreuung geäußert.

Da ich zwar noch im Nebenerwerb tätig bin, gehe ich zwar 15 Studen in der Woche zusätzlich noch einer Tätigkeit nach, aber ich kann in diesem Fall auch keine Bescheinigung vom Steuerberater einreichen, weil ich mir diesen Defacto als Kleingewerbetreibender nicht leisten kann.

Wie verfährt man denn dann hier? Ich kann quasi garnichts nachweisen und habe auch nur die Lohnabrechnungen zur Vorlage oder dann eben den Steuerbescheid...

@Der_Andi78: was steht denn in der Mail? Könntest du mir das vielleicht per PN mailen? Das interessiert mich wirklich schon ganz stark...
DANKE!
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Toby66
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Hallo zusammen,

ist es möglich, daß hier ein Mißverständnis vorliegt? In dem AKAD-Material und auf der Homepage finde ich zwar tatsächlich den Passus "Mutterschutz und Elternzeit sowie Wehrdienst und Zivildienst werden als Berufstätigkeit anerkannt". Der bezieht sich aber nur auf Zugangsvoraussetzungen bei Studienbeginn, nicht auf die Voraussetzungen für die Diplomarbeit.

Die sind in der SPO definiert - und da steht, daß man 20 Wochen Berufspraxis nachweisen muß im Rahmen seines praktischen Studiensemesters. Das ist auch keine Idee der AKAD zur Schikanierung der Studenten, sondern das hat hochschulrechtliche Gründe.

Was ich aber nicht so richtig verstehe (vorstellen kann ich mir das - leider - durchaus): was hat der Arbeitgeber davon, einem so eine ordinäre Bescheinigung vorzuenthalten. Den Tip von Hotty finde ich schon sehr richtig - es kann doch durchaus sein, daß ich ein Auto kaufen möchte und dazu einen Kredit benötige, für den ich wiederum so eine Bescheinigung brauche (oder werweißwas wofür).

Viele Grüße
Thomas
SeeYou
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Seh ich wie Toby66.
Auf der Bescheinigung muss nicht stehen "für die AKAD"....
Sie ist so simpel gehalten, dass sie für alles sein könnte. ;-)

Grüsse/Chris
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Schanecke
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@Toby66: Nein, das hat nichts mit den Zugangsvoraussetzungen zu tun. Bis vor kurzem hat die AKAD Elternzeit als Berufstätigkeit UNTER dem Studium anerkannt, allerdings nicht in Stuttgart. DAS hat man mir aber bei der Anmeldung nicht gesagt. Abgesehen davon spielt es für mich keine Rolle zwecks Diplom, da ich den Bachelor mache. :wink:

Egal, durch meine nebenerwerbliche Tätigkeit bekomme ich die Stunden auch so zusammen. Dauert halt etwas länger, aber momentan schieb ich sowieso ne eher ruhige Kugel vor mir her und genieße die restliche Zeit. 8)

Die Bescheinigung bekomme ich auch nicht, wenn ich die für was anderes bräuchte. Da heißt es immer, Sie haben doch Ihre Lohnabrechnungen, das muss reichen. Mein Chef versteht nicht, warum solche Bescheinigungen sein müssen. Es kann ja ansonsten gegen ihn verwendet werden. Mein Chef vertritt auch die Ansicht, dass man ohne Arbeitsvertrag sowieso nicht die selben Rechte hat wie mit und das lässt er sich auch voll raushängen. Aber am 22. Juni ist mein letzter Arbeitstag. Dann hab ich erst mal Ruhe. :wink:
Ist alles halt nicht so ganz einfach. Vor allem wenn der Chef gegen ein Studium ist. Braucht doch kein Mensch, da kommt man nur auf dumme Gedanken...
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harr
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Da ist dein Chef aber auf dem Holzweg. Auch ohne Arbeitsvertrag hast du die gleichen Rechte und er kann dich sicher nicht einfach vor die Tür setzen, oder dir das Gehalt kürzen.
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