Von Eröffnung zum Abschluss

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MaschbauStudi
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Hallo zusammen,

ich wollte mal eine Aufgabe rechnen bei der von einer Eröffnungsbilanz ausgegangen wird in der alles Null ist.

Und dann sollte nur ein Wareneinkauf und die Bezahlung mit Skonto und der anschließende Warenverkauf und der Erhalt der Bezahlung abzgl. Skonto verbucht werden.

Ich bin total ins straucheln gekommen.

Es haben sich fragen über fragen ergeben :-(

1) Wird das Konto Kundenskonto als Unterkonto des Warenverkaufs über dieses abgeschlossen?
2) Wie sieht es mit dem Konto Lieferantenskonto aus? Wie wird das abgeschlossen?
3) Muss der Anfangsbestand beim Vorsteuer und Umsatzsteuerkonto auch ausgewiesen werden?
4) Muss der Anfangsbestand beim Lieferanten- und Kundenkonto auch ausgewiesen werden?
5) Wie werden nun die Konten Wareneinkauf, -verkauf und -bestand verwuselt und abgeschlossen?
6) Was muss nun alles wohin gebucht werden damit die Bilanz abgeschlossen werden kann?

Vielleicht hat ja jemand Lust oder Motivation sich die Aufgabe mal anzugucken und evtl. zu lösen. Vielleicht ist es ja auch ne "einfache" Klausurvorbereitung.

Gruß Daniel
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Friedow
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Hallo Daniel,

nach deinen bisherigen postings habe ich den Eindruck gewonnen, dass du noch erhebliche Schwierigkeiten mit den Buchführungsgrundlagen hast. Und Grundlagenwissen betreffen die von dir gestellten Fragen. Aus meiner Sicht mußt du noch eine Menge Zeit investieren, wenn du die Klausur bestehen willst. Ich kann die Buchführungsmaterie beurteilen und daher dieser Rat an dich.

Deine Fragen beantworte ich dir selbstverständlich, wobei ich Zusammenhänge zusammenfasse:
1. Die Unterkonten Kundenskonto und Lieferantenskonto werden über die Hauptkonten Warenverkauf und Wareneinkauf abgeschlossen.
2. Die Hauptkonten Wareneinkauf und Warenbestand sind Erfolgskonten, keine Bestandskonten. Daher werden sie über das G+V-Konto abgeschlossen.
3. Annahmegemäß hast du keinen Anfangsbestand bei den Bestandskonten Kunden, Lieferanten und Umsatzsteuer. Daher kann sich die Frage von Anfangsbeständen gar nicht stellen. Da Vorsteuer immer über das Umsatzsteuerkonto abgeschlossen wird, gibt es weder Anfangs- noch Endbedstand beim Vorsteuerkonto.
4. Einen Warenbestand zum Bilanzstichtag hast du nicht angegeben, daher gibt es in der Schlußbilanz kein Warenbestandskonto. Bestandskonten mit "NULL" werden in die Bilanz nicht aufgenommen.
5. Die G+V enthält im "Ertrag" Warenverkauf mit 1.960 €, im "Aufwand" Wareneinkauf mit 980 €, so dass sich ein Gewinn von 980 € ergibt. Das G+V-Konto wird über das Kapitalkonto abgeschlossen, das in der Schlußbilanz einen Habensaldo von 980 € enthält.
6. Deine Schlußbilanz sieht nun wie folgt aus: Aktivseite: Bankguthaben 1.166,20 € Passivseite: Eigenkapital 980 €, Umsatzsteuerverbindlichkeit 186,20 €
Gutes Gelingen bei der Nacharbeit.
Gruß Friedow
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Hallo Friedow,

danke für deinen Rat.

Danke dass du meine Fragen beantwortet hast. Nur folgendes dazu:

zu 1) Danke
zu 2) Im Heft 2 BFG04 steht, dass das Warenbestandskonto ein aktives Bestandskonto ist. Ebenso ersichtlich in der Lösung der Kontrollaufgabe 41
zu 3) ist was Wahres dran, danke.
zu 4) verstanden
zu 5) kann ich nachvollziehen
zu 6) Du buchst das Konto Umsatzsteuer auf die Passivseite der Schlussbilanz obwohl ein Sollsaldo vorhanden ist. Ich habe doch beim Konto Umsatzsteuer das Saldo (186,20€) im Soll, richtig? Dann muss nach BFG04 Buch 2 S. 21 das Konto Umsatzsteuer über das Konto Bank (Umsatzsteuer an Bank) abgeschlossen werden.
Dann hätte ich in der Schlussbilanz auf der Aktivseite nur die Bank mit 980€ und auf der Passivseite das Eigenkapital mit 980€ stehen.

Nur bei einem Saldo im Haben wird das Umsatzsteuerkonto nicht über die Bank verbucht sonder direkt auf die Passivseite der Schlussbilanz geschrieben.

Stimmst du mir da zu?

Ich werde dir - ganz exclusiv - berichten wie ich mich bei der Klausur geschlagen habe ;-)

Gruß Daniel
Friedow
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Hallo Daniel,

zu Deinen Bemerkungen folgendes:
zu 2. selbstverständlich ist das Warenbestandskonto ein "aktives Bestandskonto". Ich habe mich einfach verschrieben und nicht bemerkt, dass richtig natürlich "Warenverkauf" gewollt war.
zu 6. die Lektion BFG04 habe ich nicht, deshalb kann ich nicht die Buchung "Umsatzsteuer an Bank" nachvollziehen. Für mich ist diese Buchung nur dann sinnvoll, wenn du eine Umsatzsteuerzahlschuld durch Bank bezahlst. Das ist aber hier nicht der Fall. Wenn du dir noch einmal die Buchungen auf dem Vorsteuer- und Umsatzsteuerkonto ansiehst, ergibt sich bei Vorsteuer ein Sollsaldo von 186,20 €, bei Umsatzsteuer ein Habensalso von 372,40 €. Nach Umbuchung verbleibt bei Umsatzsteuer ein Habensaldo von 186,20 €. Mit diesem Betrag wandert das Konto Umsatzsteuer auf die Passivseite der Bilanz. Deine Folgerungen zu 6) sind somit falsch.
Noch einmal Grundsätzliches zum Ausweis von Vorsteuer und Umsatzsteuer: Das Konto Vorsteuer wird immer über das Konto Umsatzsteuer abgeschlossen. Im Normallfall verbleibt auf dem Umsatzsteuerkonto ein verminderter Habensalso, der auf die Passivseite der Bilanz wandert. Wenn nach Umbuchung auf dem Umsatzsteuerkonto ein Sollsaldo verbleibt, hast du eine Forderung auf Rückzahlung an das Finanzamt und die ist dann auf der Aktivseite der Bilanz auszuweisen.

Ich wünsche dir, dass du die Klausur schaffst.
Gruß Friedow
MaschbauStudi
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Bist du sicher dass sich bei Vorsteuer nen Sollsaldo ergibt?
In meiner Exceldatei ergibt sich doch nen Habensaldo von 186,20€.
Im Soll stehen 190€ und im Haben 3,80€. Das Habensaldo, wandert doch dann auf die Sollseite des Umsatzsteuerkontosoder?...und dann entsteht doch ein vermindertes Sollsaldo von 186,20€ bei der Umsatzsteuer. Da ja ursprünglich 380€ im Haben und 7,60€ im Soll stehen bei der Umsatzsteuer.

Und ein Sollsaldo bei der Umsatzsteuer wird doch dann auf die Passivseite der Schlussbilanz gebucht oder?

Gruß Daniel
Friedow
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Hallo Daniel,

in deiner Excel-Datei hast du richtig die Vorsteuer von 190 € aus dem Wareneinkauf im Soll gebucht und die Umsatzsteuer von 380 € aus dem Warenverkauf im Haben gebucht. Lassen wir einmal Kunden- und Lieferantenskonto ausser Acht. Du weißt, dass das Vorsteuerkonto über das Umsatzsteuerkonto abgeschlossen wird, Buchungssatz: Umsatzsteuer an Vorsteuer 190 €. Ergebnis: 1. das Vorsteuerkonto ist ausgeglichen, 2. auf dem Umsatzsteuerkonto stehen nun 190 € im Soll und 380 € im Haben, per Saldo also noch 190 € im Haben. Diese Schritte müssen dir klar sein, denn ein anderes Ergebnis ist falsch.
Wenn die Aufgabe es erfordert, Abschlussbuchungen zu formulieren, heißt diese für die Umsatzsteuer: Umsatzsteuer an Schlussbilanzkonto 190 € mit der Folge, dass die Umsatzsteuer in der Bilanz im Haben mit 190 € auszuweisen ist.
Wenn du deine Konten Vorsteuer und Umsatzsteuer korrekt abschließt, gibt es doch keinen Sollsaldo, wie du in deinem letzten Satz schreibst, sondern einen Habensaldo, der auf die Passivseite der Bilanz gehört. Und wenn ausnahmsweise ein Sollsaldo auf dem Umsatzsteuerkonto entsteht, ist das nichts anderes als eine Forderung, und die stehen auf der Aktivseite. Verstanden?

Gruß Friedow
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(das "I" trennt die Saldo- und Habenseite)

S Vorsteuer H
190€ I EB 190€ (Saldo)

(Umsatzsteuer an Vorsteuer)

S Umsatzst. H
Vors. 190€ I 380€
EB 190€ (Saldo) I

Du schreibst:
„2. auf dem Umsatzsteuerkonto stehen nun 190 € im Soll und 380 € im Haben, per Saldo also noch 190 € im Haben“

Wieso? In den T-Konten ist doch das Saldo der Umsatzsteuer im Soll oder?

Du sagst, ein Sollasaldo auf dem Umsatzsteuerkonto ist eine Foderung ans Finanzamt und ein Habensaldo eine Verbindlichkeit. Im Heft BFG04 steht es genau andersrum. (siehe JPG im Anhang)

Schau mal bitte hier in dem Buch (kann man kostenlos downloaden) auf Seite 36 oben: http://bookboon.com/de/studium/buchhalt ... uchhaltung

Das 1. Beispiel in dem Buch ist doch die gleiche Situation wie bei uns oder? Und die sagen dort dass sich eine Zahllast ergeben hat.

Stimmst du den beiden Beispielen in dem Buch so zu?

Gruß Daniel
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Friedow
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Hallo Daniel,

die Seite 21 aus BFG04 Buch 2 habe ich mir ausgedruckt und durchgesehen. Dazu 2 Anmerkungen:
1. die Erklärung für Habensaldo als Erstattungsanspruch und Sollsaldo als Verbindlichkeit ist m.E. falsch. Buchhalterisch gilt: Ist auf einem Konto die Sollseite größer als die Habenseite, entsteht ein "Sollsaldo", umgekehrt ein "Habensaldo". Diese Aussage findest du auch bei google bestätigt, wenn du "sollsaldo und habensaldo" eingibst. Ich empfehle dir daher, in der VH zu forschen, ob jemand auf diesen Fehler hingewiesen hat. Wenn nicht, solltest du im Begleitseminar danach fragen.

2. In deinem Beispiel hast du auf dem Mehrwertsteuerkonto einen HABENSALDO, d.h. eine Zahllast bzw Verbindlichkeit, die am Bilanzstichtag auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen ist. Daher ist der gedruckte Schlußsatz auf Seite 21 richtig und die handschriftliche Korrektur in "Sollsaldo" falsch und sollte von dir umgehend ausgeweißt werden.

Mehr kann ich dir nicht bieten.

Gruß Friedow
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Ok, danke dir.

Ich werde berichten was es im Seminar gegeben hat :-)

Gruß Daniel

PS: Schönes Wochenende!
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