Frage zur Buchung der Anfangsbestände

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klammsi
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hi,
Wenn ich am Anfang die Eröffnungsbilanz erstelle und die Anfangsbestände dann in die entsprechenden T-Konten buche, muss ich dann die Buchungssätze aufschreiben?
Bsp.:

EBK 10000 an Rohstoffe 10000
EBK 20000 an Hilfsstoffe 20000
.
.
.
.
oder kann ich die auch direkt in die T-Konten übetragen ohne die Buchungssätze zu notieren?
thx klammsi
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Chandini
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Hi Klammsi

Normalerweise steht in der Klausur, was verlangt ist. Wenn da nichts von Buchungssätzen steht, dann reicht der Eintrag in die T-Konten.

Wenn ich mich recht erinner, dann war es bei uns in der Klausur nicht verlangt. T-Konten hat gereicht.


Grüße
Ines
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klammsi
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vielen dank für die flotte antwort ines :D

christian
klammsi
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hätte noch eine frage zur klausur an sich.. :)

kann ich auch erst die Komplexaufgabe bearbeiten? hab gesehen, dass teilweise für die detail- und die komplexaufgabe bearbeitungszeiten von 40min bzw. 80min vorgegeben sind. oder bekommt man erst die detailaufgaben zum bearbeiten und danach die komplexaufgabe.
darf man das HGB-Gesetzesbuch in der klausur verwenden ?
christian
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Chandini
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Du kannst die Fragen in der Reihenfolge bearbeiten, die du für richtig hältst. Du bekommst von Anfang an alle Aufgaben ausgeteilt.

Die Detailfragen sind unabhängig von der Komplexaufgabe, du kannst also die Reihenfolge auch umdrehen. Ich denke, es ist besser die Detailfragen für der Komplex zu machen. Bei der Komplex beißt man sich eher bisschen fest und ich denke, dass man da vielleicht eher die Zeit vergisst und hinterher nichts mehr für die Detailfragen übrig bleibt.

Das HGB darf man verwenden, AO war glaub ich auch erlaubt. HGB war bei uns in der Klausur recht wichtig, weil wir Paragraphen angeben mussten.


Grüße
Ines
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klammsi
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thx ines :D
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