Hallo....
Hat jemand eine Ahnung warum in der Rechnung der Abschreibung beim privaten Anteil der betrieblichen PKW Nutzung
"20% für nicht mit Vorsteuer belastene Kosten"
abgezogen werden ?
BFG204 S.11
Ist das vielleicht eine obligatorische Größe ? Also immer abziehen ?
Danke euch für die Mühe
Pauschaler Ansatz der Privatnutzung bei PKW Nutzung
- Vladivostok
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Hallo,
also wenn ich es richtig verstanden habe, kann man - wenn man nicht exakt mit einem Fahrtenbuch arbeitet - immer pauschal 20% abziehen. Nicht mit VSt. belastete Kosten sind Versicherungs- und sonstige Steuerbeträge (z.B. Kraftfahrzeugsteuer), auf die keine Umsatzsteuer anfällt.
Gruß
Vladi
also wenn ich es richtig verstanden habe, kann man - wenn man nicht exakt mit einem Fahrtenbuch arbeitet - immer pauschal 20% abziehen. Nicht mit VSt. belastete Kosten sind Versicherungs- und sonstige Steuerbeträge (z.B. Kraftfahrzeugsteuer), auf die keine Umsatzsteuer anfällt.
Gruß
Vladi