Pauschaler Ansatz der Privatnutzung bei PKW Nutzung

...planmässig, lückenlos und ordnungsgemäss bitte hier alle Themen zur Buchführung und Bilanzierung posten.
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intruderto
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Hallo....

Hat jemand eine Ahnung warum in der Rechnung der Abschreibung beim privaten Anteil der betrieblichen PKW Nutzung

"20% für nicht mit Vorsteuer belastene Kosten"

abgezogen werden ?
BFG204 S.11

Ist das vielleicht eine obligatorische Größe ? Also immer abziehen ?

Danke euch für die Mühe
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Vladivostok
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Hallo,

also wenn ich es richtig verstanden habe, kann man - wenn man nicht exakt mit einem Fahrtenbuch arbeitet - immer pauschal 20% abziehen. Nicht mit VSt. belastete Kosten sind Versicherungs- und sonstige Steuerbeträge (z.B. Kraftfahrzeugsteuer), auf die keine Umsatzsteuer anfällt.

Gruß
Vladi
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