Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage. Ich habe vor meinem Studium eine Ausbildung zum Informatikkaufmann gemacht.
Im Berufsschulzeugnis habe ich in Buchführung eine 1 stehen.
Meine Frage ist nun, ob es sinnvoll ist sich solche Leistungen anrechnen zu lassen und wenn ja, mit welcher Note werden diese angerechnet?
Wenn sie nämlich nur angerchnet werden ohne eine Note zu bekommen wäre es ja nicht so sinnvoll, da man aufgrund der Vorkenntnis, eine gute Note erzielen kann.
Was meint ihr?
Anrechnen von Studienleistungen
Hallo Lefty,
ich habe eine Ausbildung zur Versicherungskauffrau gemacht und BFG01 und BFG02 angerechnet bekommen. Die Note wird aber nicht angerechnet. Beim Bachelor-Studiengang wird der Prozentsatz, mit dem BFG02 in die Endnote eingeht, einfach von den 100% abgezogen. D.h. die Gesamtnote setzt sich dann z.B. nur noch aus insgesamt 97% zusammen.
Ich hab die Anrechnung bisher noch nicht bereut, da BFG01 und BFG02 aus einigen Heften bestehen und ich mir die Zeit dafür sparen konnte (ich hätte die Hefte trotz Vorbildung nochmal durcharbeiten müssen).
Du musst halt die 3% Note deinem erwarteten Aufwand gegenüberstellen, dann macht es eventuell schon Sinn, die Module trotzdem zu machen. Für mich persönlich war es diesen Aufwand nicht wert...
ich habe eine Ausbildung zur Versicherungskauffrau gemacht und BFG01 und BFG02 angerechnet bekommen. Die Note wird aber nicht angerechnet. Beim Bachelor-Studiengang wird der Prozentsatz, mit dem BFG02 in die Endnote eingeht, einfach von den 100% abgezogen. D.h. die Gesamtnote setzt sich dann z.B. nur noch aus insgesamt 97% zusammen.
Ich hab die Anrechnung bisher noch nicht bereut, da BFG01 und BFG02 aus einigen Heften bestehen und ich mir die Zeit dafür sparen konnte (ich hätte die Hefte trotz Vorbildung nochmal durcharbeiten müssen).
Du musst halt die 3% Note deinem erwarteten Aufwand gegenüberstellen, dann macht es eventuell schon Sinn, die Module trotzdem zu machen. Für mich persönlich war es diesen Aufwand nicht wert...
Mal abgesehen von der Unterrichtszahl in der Berufsschule. Wir für den Ausbildungsberuf Informatikkaufmann überhaupt etwas annerkannt? GIbt es da Erfahrungen?
In einem anderen Thread habe ich nämlich gelesen, dass das bei Informatikkaufleuten eh nicht angerechnet wird.
In einem anderen Thread habe ich nämlich gelesen, dass das bei Informatikkaufleuten eh nicht angerechnet wird.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Akad so flexibel ist. Denn wenn sich nachträglich der Gesamtpreis und somit die monatliche Rate ändert, bekommen sie das vermutlich nicht hin.
Die AKAD nimmt die Anrechnung eigentlich auch automatisch vor, aufgrund des vorliegenden Zeugnisses. Ich habe die Befreiung von BFG nicht selbst beantragt, soweit ich mich erinnern kann
Die AKAD nimmt die Anrechnung eigentlich auch automatisch vor, aufgrund des vorliegenden Zeugnisses. Ich habe die Befreiung von BFG nicht selbst beantragt, soweit ich mich erinnern kann
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Wie sieht das Ganze dann im Diplomstudiengang aus? Da setzt sich die Note nur aus BFG und KLR zusammen.
Zählt allein die KLR-Note dann 100% oder wird (wie anscheinend beim Bachelor) die Basis für die Vordiplomsnote entsprechend reduziert?
Zählt allein die KLR-Note dann 100% oder wird (wie anscheinend beim Bachelor) die Basis für die Vordiplomsnote entsprechend reduziert?
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Anerkannt wurden mir die BFG-Module bereits aufgrund meiner kfm. Ausbildung. Ich frage mich nur, wie dann die Vordiplomsnote aussieht, also ob BFG aus der Berechnungsbasis und somit auch aus dem Nenner heruasgenommen wird oder ob KLR für BFG mitzählt.