BFG03 Erfahrung?

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Gerhardvon
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Nach knapp 8 Jahren Studienpause fange ich wieder mit dem Studium an. Meine erste Klausur ist BFG03.
Am 16.04 werde ich in Pinneberg sein.

Weiß noch jemand, was da dran kam? Bis jetzt habe ich nur die Hefte durchgearbeitet und die Online-Übung bearbeitet.

Wer noch Tipps/Tricks hat...
Ich wäre sehr dankbar.

Liebe Grüße

Gerhard
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erdnuckelchen
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Hallo,

für die Klausuren des Hauptstudiums gibt es hier relativ wenig. Das liegt daran, dass hier - anders als im Grundstudium - die Klausuren auf dem jeweiligen Seminar aufbauen. Der Dozent legt im Seminar (meistens) seine Schwerpunkte fest und grenzt (mehr oder weniger) ein, was er in der Klausur schwerpunktmäßig behandeln möchte. Die Klausuren sind also nicht zentral gestellt. Das ist der Hauptgrund dafür, dass hier so wenig steht zu den Modulen des HS - es ist alles Dozentenabhängig.
Dann sehen wir uns am 16.4. in Pinneberg :wink:

Viele Grüße
„Wir verlangen, das Leben müsse einen Sinn haben - aber es hat nur ganz genau so viel Sinn, als wir selber ihm zu geben imstande sind.“ (Hermann Hesse)

Diplom-Kauffrau (Kolloquium 06.12.2013 PI)
Stefania
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Hallo zusammen,

ich hatte im April 2011 BFG03 in Pinneberg (Prof. Keller) geschrieben. Ich bin damals mit den Heften und den Online-Übungen sehr gut in der Klausur klar gekommen.

Vielleicht kann euch der nachfolgende Link einen Eindruck geben

http://www.fernstudenten.de/viewtopic.php?f=22&t=62998

Viel Erfolg am 16.04.!!!

LG Stefania
Gerhardvon
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Hallo.
So, jetzt war ich am 16.04 in Pinneberg bei meinem ersten Seminar.
Herr Prof. Dr. Keller war echt nett.
Leider kamen wir in der Zeit nicht dazu alle Übungsaufgaben durchzuarbeiten.

Ich habe noch ein paar Fragen zu den Übungsaufgaben, ich hoffe, mir kann diese Fragen jemand beantworten.

Aufgabe 14:
Erstellung einer Spezialproduktionsanlage im eigenen Betrieb zur Nutzung im eigenen Betrieb im September; Materialeinzelkosten 10.000; Fertigungseinzelkosten 20.000; Materialeinzelkosten 5.000; Fertigungseinzelkosten 4.000; anteilige Verwaltungs- und Vertriebskosten 3.000; Nutzungsdauer 10 Jahre; lineare AfA.

Es geht um aktivierte Eigenleistungen. Der Posten anteilige Verwaltungs- und Vertriebskosten 3.000 ist mir nicht klar. Nach HGB §255 Abs. 2 Satz 4 sind Vertriebskosten nicht zu aktivieren. Nach HGB §255 Abs. 2 Satz 3 können Kosten der allgemeinen Verwaltung aktiviert werden. Der Posten ist aber Verwaltung- und Vertriebskosten, also nicht trennbar. Was würdet Ihr hier tun? Ich würde diesen Posten "Verwaltungs- und Vertriebskosten" wegen der nicht klaren Trennbarkeit nicht aktivieren.

Aufgabe 15:
Der Gewinn einer KG in Höhe von 400.000 ist aufzuteilen. Der Komplementär mit einer Kapitaleinlage von 500.000 hat im Laufe des Geschäftsjahres 100.000 entnommen, sein Anteil für seine Geschäftsführungstätigkeit beträgt 150.000. Der Kommanditist mit einer Einlage von 100.000 soll eine Verzinsung auf seine Einlage in Höhe von 10 % erhalten. Der Restgewinn ist im Verhältnis 3:1 zugunsten des Komplementärs aufzuteilen.

Meine Frage ist nach der Verzinsung der Einlage des Komplementärs. Hierzu steht nichts in der Aufgabe, nur die Verzinsung der Einlage des Kommanditisten von 10%.
Solange nichts im Gesellschaftsvertrag anders geregelt ist, gilt die gesetzliche Verzinsung von 4% auf die Einlage nach § 168 HGB.
Ich würde dem Komplementären 4% geben und dem Kommanditisten die 10%.
Wie seht Ihr das?

Liebe Grüße und noch einen schönen Sonntag,

Gerhard von Brocke
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