Reihenfolge WIR Module

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
Antworten
Benutzeravatar
TK1984
Forums-Profi
Forums-Profi
Beiträge: 240
Registriert: 05.08.11 22:39

Hallo,

in wie weit macht es Sinn WIR02 vor WIR03 zu bearbeiten? Oder ist es wie bei VWL, WIM und eigentlich (fast) allen anderen AKAD Modulen egal ob man erst 02 und dann 03 macht?

In meiner Terminplanung würde WIR03 vor WIR02 besser passen?

Und wie sind Eure Erfahrungen mit dem Zeitaufwand (bevor wieder eine Grundssatz Diskussion beginnt: jaha, ich weiß, dass der Zeitaufwand relativ ist, und es davon abhängt...)

Danke für Eure Infos im Voraus :-)
Ich bereue diese Liebe nicht!
dommas
Forums-Scout
Forums-Scout
Beiträge: 258
Registriert: 07.02.13 19:47

Ich habe nur WIR03 im Studienplan. Meine einzigen Vorkenntnisse waren dass ich in der Schule schon mal ein BGB in der Hand hatte. Ich habe es auch auf anhieb bestanden, wenn auch nur mit 3komma. In meinen Augen ist das aber ein Modul nach dem Motto: Augen zu und durch - 4 gewinnt.

Aber freu Dich nicht auf das Modul. Die Hefte sind in meinen Augen einfach nur veraltet und eine Frechheit.

Gruß
Dommas
Master Wirtschaftsingenieurwesen (M.Eng.):

Semester1: BWL01, BWL02, BWL03, BWL33, UFU06, VWL40, WIR03
Semester2: AST81, GPM01, SDH01, WIP08, ICM02
Semester3: SYA81, RER81, SYD81, PMN01
Semester4: PRD81, MEWIW, Kolloquium

in Vorbereitung, abgeschlossen

Habe fertig! :)
Benutzeravatar
TK1984
Forums-Profi
Forums-Profi
Beiträge: 240
Registriert: 05.08.11 22:39

Danke für die Rückmeldung!

Also heißt dass, es spielt mal wie immer keine Rolle - sehr schön :-)
Ich bereue diese Liebe nicht!
dommas
Forums-Scout
Forums-Scout
Beiträge: 258
Registriert: 07.02.13 19:47

obs eine Rolle spielt weiß ich nicht. Ich war im Seminar einer von 2en, die WIR02 nicht schon hinter sich hatten.
Vielleicht wäre die Note besser ausgefallen? Aber ich denke in dieser Reihenfolge fällt sie dafpr in WIR02 besser aus...

Aber wie gesagt: 4gewinnt ;)
Master Wirtschaftsingenieurwesen (M.Eng.):

Semester1: BWL01, BWL02, BWL03, BWL33, UFU06, VWL40, WIR03
Semester2: AST81, GPM01, SDH01, WIP08, ICM02
Semester3: SYA81, RER81, SYD81, PMN01
Semester4: PRD81, MEWIW, Kolloquium

in Vorbereitung, abgeschlossen

Habe fertig! :)
Lord-Leoric
Forums-Profi
Forums-Profi
Beiträge: 110
Registriert: 23.11.10 20:38

Hej,

ich glaube, dass es hier besser ist, WIR02 vor WIR03 zu belegen. Denn in WIR03 kommt ja nicht nur das HGB, GmbHG, AktG etc. dran.

In der Tat sind Fragen, soweit ich mich erinnern kann, auch als aus dem BGB über Mängelgewährleistung, Schadenersatz, Vertretung, GF ohne Befugnis etc gestellt worden. Diese Themen kommen ja auch schon in WIR02 dran. Dh. man muss "nur" noch von privaten Anspruchsstellern auf die gewerblichen adaptieren, was ja i.d.R. einfacher ist (kein Verbraucher, häufig keine überraschenden AGB-Klauseln, kaufmännische Sorgfalts- und Prüfungspflicht) als andersrum.

Es ist daher u.U. gescheiter, sich auf die Themen schonmal i.R. von WIR02 vorbereitet zu haben.

Außerdem solltest Du immer WIR01 nochmal durchblättern, wegen der dort vorhandenen Grundlagen.

Wegen der Hefte. In den relevanten Bereichen des HGB hat sich in den letzten Jahren einfach nicht viel geändert. Es kommt ja nichts über die Bilanzen dran. Ich glaube die letzte große gesellschaftsrechtliche Änderung war 1998; im BGB war die Schuldrechtsreform 2002. Insoweit sind die Hefte vielleicht alt, aber i.W. - von einigen Ausnahmen abgesehen - nicht veraltet. Es kommt ferner ja eher auf die Systematik an; ein aktuelles BGB / HGB hat man ja ohnehin.

Diplom-Kaufmann (FH)

Grundstudium - von 11/10 - 01/13
Hauptstudium - ab 02/13 - 03/14

Abschlussnote 1.1

Vertiefungen
Controlling
Bilanzmanagement
Produktions- und Materialwirtschaft
dommas
Forums-Scout
Forums-Scout
Beiträge: 258
Registriert: 07.02.13 19:47

Lord-Leoric hat geschrieben:Hej,
Insoweit sind die Hefte vielleicht alt, aber i.W. - von einigen Ausnahmen abgesehen - nicht veraltet.
Dann würde ich vorschlagen, nimm mal die aktuellen Gesetzestext und die Hefte. Dann such dir die §§ raus, die in den Heften besprochen werden. Und dann führe eine Strichliste, was es nicht mehr gibt, was komplett umformuliert wurde, und und und.

Also mir kam das Ko...

Warum nichts über Bilanzen abgefragt werden kann ist mir schon klar. Seit, ich glaube, 6 Jahren gibt es das BilMoG. Nur leider weiß die AKAD das heute immernoch nicht
Master Wirtschaftsingenieurwesen (M.Eng.):

Semester1: BWL01, BWL02, BWL03, BWL33, UFU06, VWL40, WIR03
Semester2: AST81, GPM01, SDH01, WIP08, ICM02
Semester3: SYA81, RER81, SYD81, PMN01
Semester4: PRD81, MEWIW, Kolloquium

in Vorbereitung, abgeschlossen

Habe fertig! :)
Benutzeravatar
TK1984
Forums-Profi
Forums-Profi
Beiträge: 240
Registriert: 05.08.11 22:39

Gott, veraltete AKAD-Hefte sind beim besten Willen nichts Neues...

Beispiele gefällilg? INT01, WEB01, auch bei VWL02 wird noch immer von Arbeitslosenhilfe gesprochen (gibts ja auch schon länger nicht mehr....)

Interssiert mich von daher nur bedingt, ich lern halt dann das, was der Prof hören will....ich weiß ja, dass es nimma aktuell ist.

Bei WEB01 z.B. kam in meiner Klausur ne Frage dran, warum im Internet kleinstbeträge unpraktisch sind als (Muster)lösung kam dann, jaaa, weil, es ja keine Systeme gibt, mit denen die sinnvoll bezahlt werden können (von Paypal ham die anscheiennd noch nie was gehört...)

UNd bei REcht sollte es dann ja in der Tat so sein, dass es auf die Systematik ankommt und die Inhalte aus den entsprechenenden Gesetzesbüchern zu nehmen sind.


Und, wie schätzt ihr den Zeitaufwand in dem Bereich ein?

Also lt. Credits ist ja WIR03 um ein vielfaches höherer Zeitaufwand als WIR02....
Ich bereue diese Liebe nicht!
Lord-Leoric
Forums-Profi
Forums-Profi
Beiträge: 110
Registriert: 23.11.10 20:38

Ich will nur kurz festhalten, dass das BilMoG i.W. ab 2010 anzuwenden war. Ferner gibt es Errata und die Rechtsänderungsübersichten

Wie auch immer:

Wenn du gut mit den Rechtmodulen (z.B. auch STL01 kannst / konntest) ist der Zeitaufwand auf das Einüben / Üben / Wiederholen der Systematik mit den Übungsaufgaben und dem Roten Buch begrenzt. Und einige Stunden zur Markierung der Gesetzestexte.

Diplom-Kaufmann (FH)

Grundstudium - von 11/10 - 01/13
Hauptstudium - ab 02/13 - 03/14

Abschlussnote 1.1

Vertiefungen
Controlling
Bilanzmanagement
Produktions- und Materialwirtschaft
Antworten