WIR03 Komplex Handel mit Waschmaschinen Entzug von Prokura

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
Antworten
roseskin
Forums-Profi
Forums-Profi
Beiträge: 64
Registriert: 20.11.10 17:50

Hallo miteinander,

ich bin soeben in der Vorbereitung zu WIR03 und bin über die nachfolgende Aufgabe gestoßen. Ich wollte fragen ob Ihr bereits ein Lösung entwickelt habt.

Fallfrage:2. Max hat einen Handel mit Waschmaschinen, Kühlschränke etc. Max hat Paul Prokura seit einigen Jahren erteilt, versehentliche wurde dies aber nicht im HR eingetragen. Es folgt ein Streit zwischen max und Paul. Max kündigt Paul zum 31.01. des Jahres und entzieht ihm die Prokura. Eintragung erfolgt ebenfalls nicht. Am 06.02. des Jahres bestellt Paul 200 Kühlschränke (seiner Ansicht nach gutes Angebot) um seinen Job zu retten. Am 08.02. erfolgt die Lieferung der Kühlschränke. Er teilt es Max mit und Max testet sofort die Kühlschränke. Beim ersten Kühlschrank brennt Kühlaggregat durch und auch bei 5 weiteren. Max ärgert sich und fährt danach erst einmal 2 Wochen in Urlaub. Danach schickt Max die Kühlschränke an L zurück mit folgenden 2 Begründungen:
- Prokura von Paul hat am 30.01. geendet
- Kühlschränke funktionieren nicht
Kann L volle Zahlung des Kaufpreises von Max verlangen?

Die zu prüfende Anspruchsgrundlage ist §433 Abs 2 BGB

Mein Verständissproblem ist, dass Paul gekündikt wurde zum 30.01. Das würde ja bedeuten, dass Paul vorsätzlich gehandelt hat oder? Zudem finde ich die Angabe verwirrend, dass Max die Kühlschränke ja doch geöffnet also die Vertretung geduldet hat oder?

Eventuell kommt auch die Anspruchsgrundlage §179 in Betracht oder bin ich auf dem Holzweg?
sebastian78
Forums-Profi
Forums-Profi
Beiträge: 48
Registriert: 07.12.09 16:30
Wohnort: Stuttgart

Hi,

hänge gerade an derselben Aufgabe. Hat jemand einen Lösungsvorschlag/-ansatz?
Antworten