WIR04 26.04.14 - Augsburg

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
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baki
Mitglied
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Beiträge: 11
Registriert: 26.04.14 19:56

Detail:

-2 Vollmachten nennen (Prokura+Handelsvollmacht)
-2 Fallgruppen nennen
-2 Funktionen von Formvorschriften

Glaub das waren die einzigen neuen, ansonsten steht alles hier schon im Forum...

Komplex:
1.1
...vergessen (gar nicht erst bearbeitet)

1.2
Drei Studenten A, B und C wohnen zusammen in einer WG und studieren zusammen. Jeder gibt etwas Geld um Materialien fürs Studium kaufen zu können. Pro Person 50€. A geht zu einer Buchhandlung und kauft Sachbücher für insgesamt 320€ und schickt die Rechnung an die WG.
Die anderen beiden finden den Preis zu hoch und fragen sich ob sie bezahlen müssen. Frage: Müssen sie? (hoffentlich nichts vergessen bzw. umgeändert; falls ja bitte korrigieren)

1.3
K kauft beim Elektr.händler E einen Fernseher und entscheidet sich für ein Ausstellungsstück, weil der Preis besonders günstig ist.
E und K schliessen einen Kaufvertrag ab und vereinbaren einen Liefertermin. Am vereinbarten Liefertag schraubt E den Fernseher von der Wand ab und lässt ihn fallen. Der Fernseher wird dadurch total zerstört.
Fragen:
-Welche Leistungstörung könnte hier vorliegen?
-Muss E dem K einen anderen Fernseher liefern?
-Muss K den Fernseher bezahlen?

1.4
Bürohandel H bietet dem Rechtsanwalt R per Fax Kopierpapier an und versieht das Angebot mit dem Hinweis "so lange Vorrat reicht". Nach einigen Tagen stellt R fest, dass er Kopierpapier benötigt und bestellt das Papier telefonisch bei H. H hat jedoch kein Kopierpapier mehr auf Lager.
- Ist ein Vertrag zu Stande gekommen?

Die 2. Komplex hab ich mir kaum durchgelesen, da ich mich gleich für die 1. entschieden habe.
Falls sie jemand hat (es haben glaub ich nur 2 Leute ich inklusive WIR geschrieben) darf sie gerne hier nachfügen.


Klausur ist auf jeden Fall machbar. Viel Glück an alle die es noch vor sich haben!
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