Fall:Studenten lernen gemeinsam, einer kauft Bücher

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
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Frank78
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Beiträge: 56
Registriert: 11.11.13 09:18

Hallo,
kann mir jemand bei dem Fall einen Tip gebeben:

Studenten schlieen sich zum Lernen zusammen und wollen gemeinsam lernen, geben alle 50 Euro um Bücher zu kaufen, einer zieht los und kauft Bücher für 350 Euro....
Müssen alle die Differenz zahlen?
Meines Erachtens nicht, weil zwar BGB Gesellschaft nach § 705 BGB vorliegt, jedoch eine gemeinschaftliche Geschäftsführung nach § 709 BGB die Zustimmung aller Gesellschafter erfordert.

Was meint ihr?
Danke Gruß
Eeyore
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Beiträge: 46
Registriert: 15.01.14 16:14

Hallo,

es ist so wie du schreibst: die Gesamtvertretung (§709, 714 BGB) ist nicht gegeben. Einer handelt alleine und damit ohne Vertretungsmacht (§177 Abs. 1 BGB). Der Vertrag wird nur durch die Genehmigung der GbR wirksam. Falls diese nicht erteilt wird, haftet der Vertreter ohne Vertretungsmacht auf Erfüllung oder Schadensersatz (nach Wahl des Verkäufers) gem. §179 Abs. 1 BGB.

Ich hoffe das hilft die weiter!

Viel Erfolg für die Klausur :)
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