WIR28 Klausur vom 09.11.2019

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
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Juliaturre
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Hallo an Alle :)

ich habe heute die furchtbare Klausur in WIR28 geschrieben und versuche die Fragen (aus der Erinnerung heraus) zu veröffentlichen:

Detailfragen
1) Leider entfallen
2) Wie hängen Gattungsschuld und Unmöglichkeit der Leistung miteinander zusammen?
3) Muss bei Minderung eine Nachfrist gesetzt werden?
4) Rechtsfolgen für einen Vertreter ohne Vertretervollmacht

Komplex A nur überflogen

Komplex B
Fall 1: Käufer bestellt einen Digitaldrucker mit Liefertermin 15.05. Leider wird der Drucker nicht am besagten Tag geliefert. K mietet daraufhin einen kleinen Drucker, kann damit aber nicht die notwendigen Drucke erzielen. Er beauftragt deshalb eine externe Firma. Weiter springt einer seiner besten Kunden ab, sodass finazielle Einbußen enstehen. K möchte aber an der Lieferung festhalten und zudem möchte er den entstandenen Schaden von dem Lieferanten.
Fall 2: M geht bei G in einen Laden und möchte ein Geschenk kaufen. Als er etwas aus dem Regal zieht, fällt eine Statue heraus und verletzt ihn schwer. Er kauft nichts ein sondern fordert von G nun Schmerzensgeld und Ausgleich, weil er nicht auf Arbeit gehen kann.
Fall 3: Eine Frau kauf ein Gemälde, welches sich im Anschluss als Fälschung darstellt. Sie möchte gerne den Kaufpreis zurückfordern, das Bild aber behalten.

Es gab keine Fallfragen am Ende des jeweiligen Falls. Lediglich: "Was raten Sie K aus rechtlicher Sicht?" oder "Welche Möglichkeiten hat M?" Hier muss man die notwendigen und möglichen Ansprüche aus dem Text erlesen.

Bitte ergänzen, wer heute auch geschrieben hat.
Ich wünsche Allen, die es noch vor sich haben, viel Glück .
arnold90
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Die Klausur war allerdings furchtbar..

A.1 welche Ansprüche die Gegenseite bei einer Unmöglichkeit hat, sofern ich mich noch erinnern kann.
Hurgamurga
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Detail 1: Welcher Anspruch besteht grundsätzlich auf Gegenleistung bei Unmöglichkeit der Leistung und den Paragraphen nennen.

A1: V liefert Eis an K. Mitarbeiter von V hat keine Kühlakkus in die Boxen, sodass das Eis beim Transport durch die Spedition S (von V beauftragt) geschmolzen ist und beim einlagern in den Kühlschrank bei K wieder gefroren ist, wodurch sich klumpen gebildet haben. K verlang Nacherfüllung. V besteht drauf, dass K zahlt. Eine Frage war glaub ich, welche Ansprüche beide gegeneinander haben.

A2: K kauft von V irgendwelche super Blumentöpfe. V liefert die bei K an, K ist aber nicht zuhause, obwohl eine Uhrzeit vereinbart wurde. V fährt zurück und baut einen Unfall (leicht Fahrlässigkeit war in der Aufgabenstellung genannt). Alles geht kaputt. Auch hier war glaub ich eine Frage, welche Ansprüche beide gegeneinander haben.
Abwandlung: Die Töpfe werden per Transportunternehmen verschickt. Kann V von K den Kaufpreis verlangen?

Bitte ergänzen / abändern.
Hurgamurga
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Falls das hier noch jemand liest - wie ist bei euch die bescheidene Prüfung ausgefallen? Ich hab heute mein Ergebnis erhalten - 3,3 und ihr?
Kirsten75
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Hallo zusammen,

die Aufgaben wurden alle schon beschrieben. Anbei noch meine Zusammenfassung der Detailaufgaben und die Aufgaben der Komplexaufgaben, die in den letzten Jahren gestellt wurden. Vielleicht hilft sie dem einen oder anderen weiter.

An sich fand ich die Klausur fair gestellt, da gab es schon andere Module, die deutlich unfairer waren. Die Aufgaben in der Komplexaufgabe A kamen schonmal in anderen Klausuren dran (siehe Anhang Komplexaufgaben Nr. 19 und 20).

Ich habe in der Klausur eine 2,3 erhalten.

Viel Glück allen, die das Modul noch vor sich haben!

Grüße Kirsten
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arnold90
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Hurgamurga hat geschrieben: 27.11.19 21:22 Falls das hier noch jemand liest - wie ist bei euch die bescheidene Prüfung ausgefallen? Ich hab heute mein Ergebnis erhalten - 3,3 und ihr?

Bei mir war es die goldene 4 ... Bin aber wirklich froh bestanden zu haben
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Juliaturre
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Ich habe es zum Glück auch beim ersten Anlauf bestanden :D
alexxxx
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Hallo,

vielen Dank für die beiden PDF's.
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