WIR Module Anspruchsgrundlage vs. Entscheidungsgrundlage

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
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roseskin
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Registriert: 20.11.10 17:50

Hallo miteinander,
bin soeben in der Vorbereitung der WIR Module. Das rote Buch, welches ich momentan auch in Bearbeitung habe, geht oft von einer Entscheidungsgrundlage aus.
Das Irritiert mich ein wenig, weil der erste Satz (bei einer Klausur) immer von einer Anspruchsgrundlage ausgehen soll. Vielleicht könnt Ihr licht in dunkel bringen.
Vielen Dank für eure Beiträge
Roseskin
malwina
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In Modul WIR03 steht das wir " Anspruchsgrundlage" benutzen sollen.
Da findest du eine Mittelung :" Häufige Fehler in der Klausur " , da steht alles drin was der AKAD Lesen will :D

Lg
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