Seite 1 von 1
					
				Anerkennung des Studiums als Werbungskosten
				Verfasst: 10.07.03 11:12
				von Willi
				Nach dem Urteil sollte doch jetzt eigentlich alles klar sein. Aber einige Finanzämter spielen nicht so richtig mit. Wie ist eure Erfahrung dazu? Hat euer Finanzamt das (Erst-)Studium als Werbungskosten anerkannt oder nicht?
Gruß
Willi
			 
			
					
				Re: Anerkennung des Studiums als Werbungskosten
				Verfasst: 12.07.03 18:30
				von Ralf Thesing
				Hallo, 
habe meine Einkommensteuer-Erklaerungen fuer die Jahre 2001
und 2002 vor ca. zwei Wochen abgegeben. 
Hilfreich - trotz des Urteils - ist es IMHO, wenn man der Einkommen-
steuer-Erklaerung eine Bescheinigung des Arbeitsgebers beifuegt,
auf der dieser bestaetigt, dass das Studium berufsbedingt ist.
War in meinem Fall leider nicht moeglich.  
Vielleicht kann ich ja in einigen Tagen mehr dazu schreiben?
Gruesse,
Ralf
 
			 
			
					
				Re: Anerkennung des Studiums als Werbungskosten
				Verfasst: 13.07.03 15:57
				von Willi
				Hallo Ralf,
wie könnte eine solche Bescheinigung aussehen? Ein Muster wär echt hilfreich, statt sich da was eigenes auszudenken was dann beim Finanzamt eventuell doch nichts nützt. 
Vielen Dank
Gruß Willi
			 
			
					
				
				Verfasst: 13.07.03 16:20
				von Juan
				Also beim Finanzamt Ettlingen hat das ganze ca. 5 Monate gedauert. Aber dann wurde mein Studium anerkannt 
 
Hat jede Menge Geld gebracht. Davon wird jetzt Urlaub gemacht 

 
			 
			
					
				Re: Anerkennung des Studiums als Werbungskosten
				Verfasst: 14.07.03 21:45
				von Ralf Thesing
				Willi hat geschrieben:Hallo Ralf,
wie könnte eine solche Bescheinigung aussehen? Ein Muster wär echt hilfreich, statt sich da was eigenes auszudenken was dann beim Finanzamt eventuell doch nichts nützt. 
Vielen Dank
Gruß Willi
Eine Muster-Bescheinigung habe ich leider auch nicht. 
Aber vielleicht hilft es Dir weiter, wenn Du Dir den folgenden Link einmal anschaust bzw. das Urteil herunterlaedst.
Pressemitteilung vom Bundesfinanzhof:
http://www.bundesfinanzhof.de/www/press ... esse4.html
Urteil:
http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin ... 58211345.7
Meiner Meinung nach ist es wichtig, eine Verbindung zur derzeitigen beruflichen Situation herzustellen. 
Das Studium sollte 
beruflich veranlasst  sein. 
Zitat aus dem Urteil:
Der berufliche Anlass ist deshalb gegeben, weil 
die Klägerin nach Jahren der Berufstätigkeit an einer 
Bildungsmaßnahme teilgenommen hat, um in ihrem Beruf 
besser voranzukommen, ihre Kenntnisse zu erweitern und 
ihre Stellung im Unternehmen zu festigen.
Leider wollte mein Arbeitgeber mir eine solche Bescheinigung nicht ausstellen. 
Gruesse,
Ralf
 
			 
			
					
				
				Verfasst: 07.01.04 17:44
				von stef
				Mein Arbeitgeber hat eine Bestätigung unterschrieben, in der stand, dass ich - wegen meines immer grösseren Tätigkeitsbereiches ReWe/Controlling/Verwaltung (Gewerbeparks) - eine höhere Qualifikation brauche und nur mit einer solchen mein Arbeitsplatz gesichert werden könnte. Und dass es Europäische Wirtschaft als Schwerpunkt sein sollte, weil wir zu einem englischen KOnzern gehören und weltweit tätig sind. 
Das FA hat zuerst gemuckst, aber nach dem Urteil fluppte es einfach so und ich hab's anerkannt bekommen. Mit der Ersparnis kann ich nun die nächste Ausbildung (mit-)finanzieren. Ist schon wirklich putzig!
Bei der Bestätigung ist es immer gut, wenn drinsteht, was man im Moment macht, was die Firma macht und irgendwie einen Bezug zum STudienschwerpunkt aufweist. 
Übrigens habe ich gehört, ggf. könnte man seinen Arbeitsvertrag als Nachweis der TÄtigkeit verwenden, wenn man sonst keine Bescheinigung hat. Wenn im Vertrag steht, was die Aufgaben sind und sich damit ein Bezug zum Schwerpunkt machen lässt: dann eben so.