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WIR November STU

Verfasst: 20.11.06 13:22
von Gooli
Hallo zusammen,

versuche mich so gut es geht an die Klausur zu erinnern:

Detail:
- was ist Privatautonomie
- Wer vertritt den Verein nach aussen
- wie wird Vereinsorgan gewählt
- unterschied zw. gesellschaft und gemeinschaft
- drei unterschiede zw. BGB und OHG
- formvorschriften
- usw


alles mit BG-Buch realtiv gut machbar, sehr viele kleine aufgaben



2 Komplexaufgaben jeweils mit drei Fällen a 10pkt

Fall 1
Drei GmbH Menschen, alle gleich viel Stammk eingezahlt, haben eine Versammlung. A möchte Geschäftsführer G absetzt. B stimmt dagegen, C enthaltet sich.
A möchte eine satzungsänderung, dass alle soviel Gewinn ausbezahlt bekommen, wie sie an Jahre in der GmbH tätig sind. B stimtt dafür, C enthaltet sich.
Was wurde an der Versammlung beschlossen?

Fall 2
K bestellt bei Weinhändler W 6Flschen Wein. das bestätigungs SChreiben von W beagt, dass die Falschen demnächst geliefert werden. Nach drei Wochen sind die Flaschen noch immer nicht bei K.
Liegt ein Störungsfall vor?
Wenn ja welcher?
Was muss K als nächstes tun?


Fall 3

Beispiele von leistungsstörungen.

Leistungsstörung nennen und Pragraph dazu


wichtig ist wirklich, dass man nichts in den BGB geschreiben hat. Auch zu viele Postits waren nicht erlaubt.

Viel Glück

Ergänzung komplexaufgabe 1

Verfasst: 21.11.06 15:59
von Funky506
Hallo,

von mir noch die Aufgaben der ersten Komplexaufgabe

Fall 1: A stellt B als Buchhalter ein. Im Nachhinein stellt sich heraus, dass B zuvor wegen Untreue und Unterschlagung im Gefängnis war.

- Kann A denn Arbeitsvertrag rückwirkend auflösen?

Fall 2: Zwei Studenten beschließen gemeinsam für die Diplom-prüfung zu lernen und dafür gemeinsam Lehrmittel anzuschaffen, aber getrennt voneinander Zusammenfassungen zu schreiben.

- Ist hier eine Gesellschaft entstanden?
- Wenn ja, welche?
- Student A hat neue Lehrmittel angeschafft und bestehende an seine Freundin verliehen ohne B zu informieren. Ist das okay?

Fall 3: Zwei Leute wollen sich zu einer Gesellschaft zusammenschließen ohne große Haftungsrisiken einzugehen. Beide haben kein Kapital, aber Sachgegenstände (Grundstück und Bebauungsplan) einzubrigen

- Welche Form(en) sind geeignet

Gruß

Stefan