Klausur WIR02 am 17.01.2009 in Stuttgart

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
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Schmetterling
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Beiträge: 20
Registriert: 17.10.07 21:32

Hallo zusammen,

folgendes kam bei WIR02 am 17.01.2009 in Stuttgart dran:

DETAILFRAGEN:

1. Welche Rechtsfolgen hat ein Rücktritt?
2. Unterscheidung Gewährleistung / Garantie
3. Welche Verträge erfordern besondere Formvorschriften?
4. Muss ein Verbraucher nicht bestellte Ware zurücksenden oder den Kaufpreis bezahlen?
5. Unterscheiden Sie Hol-, Bring- und Schickschuld und nennen Sie den Erfüllungsort.
6. Was versteht man unter einem Rechtsmangel?
7. Wann kann der Verkäufer die Nacherfüllung verweigern?

KOMPLEXAUFGABE 1

1. Eisenmann/Gnauk, Fall 3: Der falsch beurkundete Kaufpreis

2. Dachdecker D (1-Mann-Betrieb) hat das Dach von Kunde M neu gedeckt. Das Dach ist undicht und es regnet herein. M setzt D eine Frist zur Behebung des Mangels von 1 Woche. D ist auf einer anderen Baustelle vom Gerüst gefallen und im Krankenhaus. Er antwortet, dass er den Schaden in 3 Wochen beheben könnte. Kann M den Mangel von einer anderen Firma auf Kosten von D beheben lassen?

3. Verkäufer V verkauft an Käufer K einen gebrauchten VW Golf für 1.500 EUR. Das Fahrzeug wird übereignet und K bezahlt mit Scheck. Bei der Übergabe der Fahrzeugpapiere vereinbaren sie einen Eigentumsvorbehalt. Das Fahrzeug soll bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des V bleiben. Der Scheck ist nicht gedeckt und V erhält kein Geld. Inzwischen hat K das Fahrzeug für 2.000 EUR an seinen Freund Dieter D verkauft.

Allen, die es noch vor sich haben, viel Erfolg!

Viele Grüße
Schmetterling
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