Servus,
es müssen meines Wissens doch 2 Praxissemester, bzw. Tätigkeit nachgewiesen werden.
Gilt dies auch für das Grundstudium oder erst im Hauptstudium?
Praxissemester erst im Hauptstudium?
Hallo
Schau mal in die SPO - allgemeiner Teil. Da findest du was zu den praktischen Studiensemestern: Da als Zugangsvoraussetzung eine abgeschlossene Ausbildung oder 20 Wochen berufspraktische Tätigkeit vorausgesetzt werden, wird dies als erstes Praxissemester anerkannt.
Das erste Praxissemester wäre im 5. Semester, das zweite sollte erst im Hauptstudium begonnen werden.
Viele Grüße
Ines
Schau mal in die SPO - allgemeiner Teil. Da findest du was zu den praktischen Studiensemestern: Da als Zugangsvoraussetzung eine abgeschlossene Ausbildung oder 20 Wochen berufspraktische Tätigkeit vorausgesetzt werden, wird dies als erstes Praxissemester anerkannt.
Das erste Praxissemester wäre im 5. Semester, das zweite sollte erst im Hauptstudium begonnen werden.
Viele Grüße
Ines
Andere zu beherrschen, erfordert Kraft. Sich selbst zu beherrschen, erfordert Stärke.
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Du musst im Hauptstudium nachweisen, dass du 95 Tage oder 20 Wochen gearbeitet hast.
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Normalerweise braucht man das nicht nachweisen, da ich aber zur Zeit im Vaterschaftsurlaub bin, ist das nicht ganz so einfach.
Gruß
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Da bist du trotzdem bei deinem Arbeitgeber angestellt, oder? Reicht da nicht einfach ein Tätigkeitsnachweis: ist seit dem xx.xx.xx bei uns bechäftigt und fertig.
Status: Alumnus
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Da ich aber bis zum Ende des Studiums nicht mehr dort arbeite geht es nicht.
Die Zeit für das Praxissemester musst du nachweisen.
Mit normalem Job kein Problem: Der Arbeitgeber muss dir einfach unterschreiben, dass du die benötigte Zeit gearbeitet hast. Da gibt es kein Formular, auch keine bestimmte Form.
Die 20 Wochen beziehen sich nur auf Vollzeit. Wenn man Teilzeit arbeitet, muss man dementsprechend eine längere Zeit nachweisen.
Erziehungsurlaub zählt nicht. Für die Zeit braucht man dann ein Praktikum oder irgendwas anderes. Die Art der Tätigkeit ist dabei egal. Gleiches gilt bei Arbeitslosigkeit.
Viele Grüße
Ines
Mit normalem Job kein Problem: Der Arbeitgeber muss dir einfach unterschreiben, dass du die benötigte Zeit gearbeitet hast. Da gibt es kein Formular, auch keine bestimmte Form.
Die 20 Wochen beziehen sich nur auf Vollzeit. Wenn man Teilzeit arbeitet, muss man dementsprechend eine längere Zeit nachweisen.
Erziehungsurlaub zählt nicht. Für die Zeit braucht man dann ein Praktikum oder irgendwas anderes. Die Art der Tätigkeit ist dabei egal. Gleiches gilt bei Arbeitslosigkeit.
Viele Grüße
Ines
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Die Infos findest du in der SPO zu deinem Studiengang.
Du musst eine bestimmte Arbeitszeit (Diplom 20 Wochen Vollzeit, Bachelor 9 Wochen Vollzeit) nachweisen. Den Nachweis musst du mit der Beantragung des Themas für den Projektbericht abgeben. Dazu reicht ein formloses Schreiben deines Arbeitgebers, dass du in der Zeit von... bis... Vollzeit bei ihm beschäftigt warst. Welche Tätigkeit du dabei machst, ist egal. Kann also auch was sein, was gar nichts mit deinem Studium zu tun hat.
Wenn du halbtags arbeitest, verlängert sich die Zeit dementsprechend.
Du musst eine bestimmte Arbeitszeit (Diplom 20 Wochen Vollzeit, Bachelor 9 Wochen Vollzeit) nachweisen. Den Nachweis musst du mit der Beantragung des Themas für den Projektbericht abgeben. Dazu reicht ein formloses Schreiben deines Arbeitgebers, dass du in der Zeit von... bis... Vollzeit bei ihm beschäftigt warst. Welche Tätigkeit du dabei machst, ist egal. Kann also auch was sein, was gar nichts mit deinem Studium zu tun hat.
Wenn du halbtags arbeitest, verlängert sich die Zeit dementsprechend.
Andere zu beherrschen, erfordert Kraft. Sich selbst zu beherrschen, erfordert Stärke.
Der Projektbericht ist nicht die Diplomarbeit. Kompetenznachweis zum 2. Praxissemester trifft es eher.
Wobei der Projektbericht aber halt nicht wirklich was mit der Tätigkeit des Praxissemesters zu tun haben muss.
Wobei der Projektbericht aber halt nicht wirklich was mit der Tätigkeit des Praxissemesters zu tun haben muss.
Andere zu beherrschen, erfordert Kraft. Sich selbst zu beherrschen, erfordert Stärke.
Thema ist frei wählbar.
Bei einem Präsenzstudium geht der Projektbericht normalerweise über ein Projekt, das man im Praxissemester bearbeitet. Ist bei einem Fernstudium ja manchmal nicht wirklich möglich, also kann man sich im Prinzip wie bei der Diplomarbeit ein Thema aussuchen.
Entweder ein Thema aus der Firma, das man auch wirklich bearbeiten kann oder halt ein fiktives Thema. Es sollte nur etwas mit dem Studiengang zu tun haben.
Du brauchst dann wie bei der Diplomarbeit einen Betreuer für den Projektbericht, mit dem du Thema und alles weitere absprichst.
Umfang ist beim Projektbericht geringer als bei der Diplomarbeit.
Bei einem Präsenzstudium geht der Projektbericht normalerweise über ein Projekt, das man im Praxissemester bearbeitet. Ist bei einem Fernstudium ja manchmal nicht wirklich möglich, also kann man sich im Prinzip wie bei der Diplomarbeit ein Thema aussuchen.
Entweder ein Thema aus der Firma, das man auch wirklich bearbeiten kann oder halt ein fiktives Thema. Es sollte nur etwas mit dem Studiengang zu tun haben.
Du brauchst dann wie bei der Diplomarbeit einen Betreuer für den Projektbericht, mit dem du Thema und alles weitere absprichst.
Umfang ist beim Projektbericht geringer als bei der Diplomarbeit.
Andere zu beherrschen, erfordert Kraft. Sich selbst zu beherrschen, erfordert Stärke.
Ich klinke mich hier mal ein und habe auch ein paar Fragen. Wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte.
1.) In der Studienverordnung steht §4 (8): Die Bschaffungs eines Platzes für das praktische Studiensemester obliegt den Studierenden. DIe Praxisstellen sind von den Studierenden vorzuschlagen und von der Kanzlerin oder dem Kanzler zu genehmigen.
Ist das wirklich so, dass ich nachdem ich ein Praktikumsplatz(In einem Finanzbetrieb) gefunden habe erst anfragen muss, ob der In Ordnung ist?
2.) Das zweite praktische Studiensemester soll nur begonnen werden, wenn das Grundstudium erfolgreich beendet wurde.
Kann man nicht schon vorher ein Praktikum absolvieren und das dann nutzen? Oder achten die wirklich auf das Datum? Wollte das eigentl. vorher machen um mich auf die Fächer des Hauptstudiums kümmern zu können + Projektbericht!
3.) Kann man das Praktikum teilen, sprich 45 Tage Betrieb A in Vollzeit und 45 Tage ebenfalls Vollzeit Betrieb B?
Gruss
1.) In der Studienverordnung steht §4 (8): Die Bschaffungs eines Platzes für das praktische Studiensemester obliegt den Studierenden. DIe Praxisstellen sind von den Studierenden vorzuschlagen und von der Kanzlerin oder dem Kanzler zu genehmigen.
Ist das wirklich so, dass ich nachdem ich ein Praktikumsplatz(In einem Finanzbetrieb) gefunden habe erst anfragen muss, ob der In Ordnung ist?
2.) Das zweite praktische Studiensemester soll nur begonnen werden, wenn das Grundstudium erfolgreich beendet wurde.
Kann man nicht schon vorher ein Praktikum absolvieren und das dann nutzen? Oder achten die wirklich auf das Datum? Wollte das eigentl. vorher machen um mich auf die Fächer des Hauptstudiums kümmern zu können + Projektbericht!
3.) Kann man das Praktikum teilen, sprich 45 Tage Betrieb A in Vollzeit und 45 Tage ebenfalls Vollzeit Betrieb B?
Gruss