Diskussionsbedarf Kurzgutachten Assignment

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SebastianMA
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Ich bin mit der Note meines Assignments zwar zufrieden, allerdings stören mich einige Punkte des Kurzgutachtens, da hier der Prüfer bestimmte Sachverhalte anders ausgelegt hat.

Ein weiteres Problem ist die Bearbeitung des sehr komplexen Themas innerhalb der vorgegebenen Anzahl von 12-15 Seiten.
Haltet ihr euch diesbezüglich immer an den 15-seitigen Umfang oder überzieht ihr (begründet/unbegründet)? Ich meine hier nicht eine halbe oder ganze Seite. Ich kann mich an ein Referat erinnern, da gab es bei mehr als 1 Seite Punktabzug.

Mich würden in dem Zusammenhang mal eure Erfahrungen interessieren.

Weitermachen.
Gruß
Sebastian
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Muss ehrlich sagen: Ich habe mich wenig um Seitenanzahlbegrenzungen bei den Assignments und Referaten gekümmert und bin damit gut gefahren. Bei zwei Assignments hatte ich z.B. (unabgesprochen) knapp über 20 Seiten.
Ich war allerdings noch einer der ersten "Assignmentschreiber" - kann sein, dass die Prüfer jetzt allergischer auf eine höhere Seitenanzahl reagieren.
Aber wie gesagt: Ich hab damit gute Erfahrungen gemacht.

/Chris
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Toby66
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Hallo zusammen,

bei der Seitenzahl würde ich behaupten: die Gutachter haben nichts gegen ein wenig mehr Papier, wenn wirklich etwas sinnvolles drin steht. Wenn es mehr Füllsel ist, wird es wohl eher negativ gesehen, da die Prüfungsleistung auch darin besteht, daß Wesentliche so herauszukristalliesieren, daß es auf 15 Seiten paßt.

Zu Unklarheiten bei den Kurzgutachten kann man allgemein kaum Stellung zu beziehen, da müßte man tatsächlich das Assignment und das Gutachten kennen. Bei ca. vier Assignments, bei denen ich mal um meine Meinung gefragt habe, würde ich sagen: die Gutachten waren für mich nachvollziehbar (bin ohne das Gutachten zu lesen auf ähnliche Ergebnisse gekommen). Allerdings: manchmal wird zwar der Fehler klar, aber es bleibt dunkel, wie man diesen vermeiden kann. Und man setzt auch seitens der Gutachter bei den Studierenden ein gehöriges Maß als Selbstkritik voraus, denn: wenn ich nicht selber mit meinem Geschreibsel zufrieden gewesen wäre, würde ich es als Student doch nicht einreichen. Also ist man da von seinem Assignment selber relativ überzeugt und in dem Zustand wird es mit der Selbstkritik etwas problematisch. Dadurch bedingt gibt es da auch viel (?) Unverständnis. Da würde ich auch prinzipiell immer dazu plädieren, sich auch dann selbstkritisch zu hinterfragen, wenn man sehr von der Richtigkeit seiner eigenen Ausführungen überzeugt ist. Wenn man das Statement auch als ungerechtfertigt empfindet, trotzdem mal fragen: aber wie kommt der Korrektor zu seiner Bewertung - was könnte ihn so sehr gestört haben - wo könnte das Mißverständnis liegen?

Viele Grüße
Thomas
gericool
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Wozu werden denn Vorgaben überhaupt gemacht? Um sie nicht einzuhalten?!

Die Vorgabe der Seitenanzahl variiert doch schon, beispielsweise von 12 bis 15 Seiten. Man wird doch nicht auf 13,5 Seiten festgelegt. Es muß also möglich sein, bei einem Assignement den Spielraum von +/- 1,5 Seiten einhalten zu können.

Sollte - obwohl ich das als absolute Ausnahm ansehe - ein Thema dabei sein, was sich wahrlich nicht auf einen begrenzten Raum erfassen läßt, dann würde ich mich, insofern möglich, mal an den zuständigen Dozenten/Betreuer halten.
SebastianMA
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Toby66 hat geschrieben:Wenn man das Statement auch als ungerechtfertigt empfindet, trotzdem mal fragen: aber wie kommt der Korrektor zu seiner Bewertung - was könnte ihn so sehr gestört haben - wo könnte das Mißverständnis liegen?
Ist in Arbeit, darauf wollte ich auch mit meiner Fragestellung hinaus.

gericool hat geschrieben:Wozu werden denn Vorgaben überhaupt gemacht? Um sie nicht einzuhalten?!
Ich interpretiere die Vorgaben nicht als 100% bindend, was man an der Formulierung "sollte etwa 12-15" erkennen kann.
gericool hat geschrieben: Die Vorgabe der Seitenanzahl variiert doch schon, beispielsweise von 12 bis 15 Seiten. Man wird doch nicht auf 13,5 Seiten festgelegt. Es muß also möglich sein, bei einem Assignement den Spielraum von +/- 1,5 Seiten einhalten zu können.
Klar geht das, in meinem Fall aber mit nachteiligem Effekt.
gericool hat geschrieben: Sollte - obwohl ich das als absolute Ausnahm ansehe - ein Thema dabei sein, was sich wahrlich nicht auf einen begrenzten Raum erfassen läßt, dann würde ich mich, insofern möglich, mal an den zuständigen Dozenten/Betreuer halten.
Die Eingrenzung der Arbeit erledigt Gliederungspunkt 1. Dozenten und Professoren bei sowas per Email nerven finde ich persönlich nicht angemessen, dafür gibt's doch das Forum. ;)
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DerW
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ich bin der Meinung, dass es auf jeden Fall möglich ist, die vorgeschlagenen Seitenzahlen einzuhalten. Man muss halt Schwerpunkt setzen und dies dann auch in der Einleitung deutlich machen. Da kann man ja schon speziell sagen, man bearbeitet das Thema besonders unter dem Gesichtspunkt X oder Y.
gericool
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[/quote]
Die Eingrenzung der Arbeit erledigt Gliederungspunkt 1. Dozenten und Professoren bei sowas per Email nerven finde ich persönlich nicht angemessen, dafür gibt's doch das Forum. ;)[/quote]

Das ist eben Geschmackssache. Ich habe im Hauptstudium festgestellt, dass es besser ist zu fragen. Wenn man in einem Referat (30 S.) von einem Abend auf den anderen die Zitierweise komplett umstellen muß und dann den ganzen Krempel nochmal ausdrucken darf und das Ganze nur, weil der Prof. es eben lieber "so" mag, da ärgert man sich schon. Und deshalb: Vorher fragen! Ich bin damit - seit diesem fauxpas - immer gut gefahren und es gab weder genervte emails zurück noch Punktabzug!
SebastianMA
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Gericool ich weiß zwar was du damit meinst, ich trenne hier aber Referat und Assignment.

Das Referatsthema wird vom Dozent vergeben bzw. mit diesem abgestimmt --> Rücksprache meist notwendig bzw. problemlos möglich.

Das Assignment wird zentral über die HS vergeben (Anschreiben), d. h. es gibt damit keinen genauen Ansprechpartner und zur Vorgehensweise sind grundsätzlich die Richtlinien aus Modul SQL03 vorgegeben.


Gruß
Sebastian
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leicy
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Hi,

ich habe heute wie gewohnt (teilweise werden die Kurzgutachten ja direkt per Mail mitverschickt) ein Kurzgutachten zu einem Assignment beantragt. Da kam zurück: die Kurzgutachten werden nicht per Mail verschickt, sondern ich müsste wie bei Klausuren extra an einem Standort Einsichtnahme beantragen.

Habe ich bislang immer Glück gehabt, dass ich auf Nachfrage bzw. teilweise automatisch das Kurzgutachten per Mail erhalten habe oder wollte die gute Dame es einfach nicht verschicken?

Grüße
BWLlerin
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Hi Leicy,

die Erfahrung, dass Kurzgutachten nicht mehr per Mail verschickt werden, habe ich auch gemacht. Das Prüfungsamt sagte mir auf Nachfrage, dass das eine Vorgabe von oben ist und die gutachten deshalb künftig persönlich eingesehen werden müssen...

LG
Monika
Wanol
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Hallo zusammen,

auch ich habe leider kein Kurzgutachten mehr erhalten. Folgendes wurde mir gesagt. Wenn man an der Hochschule Leipzig und Pinnberg eingeschrieben ist, erhält man weiterhin das Gutachten. Hochschule Stuttgart hat ber nun beschlossen, das Gutachten nicht mehr zu verschicken, man kann es nur noch einsehen (das gleiche Verfahren wie bei Klausuren).

Kann ich überhaupt nicht verstehen...!

Ich habe z.B. PER02 in Pinneberg besucht, anschließend ein Assignement geschrieben. Meine Mitstudenten aus Pinneberg haben alle ein Gutachten erhalten, ich aber nicht! ...weil ich in Stuttgart eingeschrieben bin. Das Gutachten wurde zwar erstellt, aber Stuttgart erlaubt es nicht an die Studenten per EMail weiterzuleiten.

Wirklich schwierig nachzuvollziehen...
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