Projektbericht - Ablauf

Erfahrungen im modular aufgebauten Studium
(einschl. einzelner Studienmodule).
Nuramon
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Hallo zusammen,

ich habe gerade ein wenig Probleme mir dem Ablauf des Projektberichts, denn die PO scheint wohl nicht mehr ganz auf dem neusten Stand zu sein. Die Informationen der Akad-Mitarebiter weichen nämlich davon ab.

Studium: Bachelor BWL in Stuttgart

Voraussetzung:
- Abschluss des 3. Semester
- Nachweis über Vollzeitbeschäftigung während des zweiten Semesters

Beantragung:
- Absprache mit Prof. über Thema und Grobgliederung
- Beantragung des Themas
- Thema muss was mit Praxis zu tun haben??? (Bei mir wegen Umstrukturierung schwer möglich)


Habe ich etwas vergessen oder falsch verstanden?

Wäre klasse wenn ihr eure Erfahrungen mit mir teilt.

Beste Grüße
Zuletzt geändert von Nuramon am 21.06.10 20:00, insgesamt 1-mal geändert.
Der_Andi78
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Ähm wäre vielleicht noch erwähnenswert was du studierst - denn bei Ba oder Dipl. ist das vorgehen wohl anders ;)

Beim Dipl. muss man das GS vollendet haben und 20 Wochen Praktikum nachweisen können, bevor man abgibt...
CrazyChick20
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Ich hab dazu auch noch zwei Fragen... Ich habe nirgends gefunden, wie lange der Projektbericht denn sein muss (Seitenanzahl). Wisst ihr das?

Und was ist, wenn der Arbeitgeber nicht weiß, dass ich studiere? Wie kann ich mir da die 20 Wochen Vollzeitarbeit bescheinigen lassen?
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AlexR
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Der_Andi78 hat geschrieben:Ähm wäre vielleicht noch erwähnenswert was du studierst - denn bei Ba oder Dipl. ist das vorgehen wohl anders ;)

Beim Dipl. muss man das GS vollendet haben und 20 Wochen Praktikum nachweisen können, bevor man abgibt...
Was mich total überrascht hat - beim Diplom muss man die 20 Wochen Berufspraxis nach dem Ende des GS nachweisen, d.h. Du darfst den Projektbericht erst 20 Wochen nach Ende des GS beginnen.
Keine Ahnung, ob das kontrolliert wird, aber auf dem Infoblatt, dass ich nach dem Ende des GS bekommen hab, stand das drauf...
Gibt es hierzu Erfahrungen?
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Sekhmet76
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Ich war an der Einführungsveranstaltung fürs Hauptstudium in Stuttgart,
Dort wurde gesagt, dass wird geprüft mit Abgabe des Projektberichtes muss der Nachweis über die Praxis mit abegegebn werden.

Lustig ist auch, dass ich wenn mein Arbeitgeber nicht schreibt dass ich vollzeit arbeite sondern 90% angibt ich trotz einer Stundenwoche von 38, dann nicht nach 20 Wochen schon abegeben darf sondern sich die Zeit halt verlängert. Wenn ich bedenke das es Leute gibt die bei 100% nur eine 35 Stundenwoche haben, finde ich das lustig
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erdnuckelchen
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Sekhmet76 hat geschrieben:Ich war an der Einführungsveranstaltung fürs Hauptstudium in Stuttgart,
Dort wurde gesagt, dass wird geprüft mit Abgabe des Projektberichtes muss der Nachweis über die Praxis mit abegegebn werden.

Lustig ist auch, dass ich wenn mein Arbeitgeber nicht schreibt dass ich vollzeit arbeite sondern 90% angibt ich trotz einer Stundenwoche von 38, dann nicht nach 20 Wochen schon abegeben darf sondern sich die Zeit halt verlängert. Wenn ich bedenke das es Leute gibt die bei 100% nur eine 35 Stundenwoche haben, finde ich das lustig
Da kann ich mit meinen 20 Std./Woche lange arbeiten, bis ich mal den Projektbericht abgeben "darf"... das heißt für mich, ich muss nach Abschluss des GS erstmal 9 Monate arbeiten und wenn in der Zeit nun dummerweise keine HS-Klausuren anliegen, hab ich Pech gehabt und muss pausieren! Der Projektbericht ist doch nur zum "Üben"! Was soll das bloß? :?: Schöner wäre es, wenn man den schon mal abarbeiten könnte... Oder darf man schon mal anfangen und dann erst mit Abgabe des Projektberichtes selbst den Nachweis über die Tätigkeit erbringen? Oder muss man dies bei Beginn des Probjektberichtes nachweisen? Das wird mir aus der SPO nicht so ganz klar.
Zuletzt geändert von erdnuckelchen am 22.06.10 12:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Sekhmet76
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Ich finde das auch nicht sehr glücklich, zumal die meisten hier doch schon einiges Jahre Berufserfahrung haben.

Wo ich nicht sicher bin, ist ob man das Thema wenigstens schon vorher beantragen kann. Dass muss ich mal noch nachfragen. Wenn ich das richtig verstanden habe, kann man das Thema auch erst beantragen wenn man die Arbeitstätigkeit nachweisen kann.

Vielleicht findest sich ja ein Prof, mit dem ich das Thema abstimmen kann, schreiben und dann Thema beantragen und nach Genehmigung gleich abgeben. Da bleibt halt ein Risiko das das thema abgelehnt wird.
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robina_1966
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Hallo
Die Arbeitstätigkeit muss nicht erst nach dem Praxissemester nachgewiesen werden. Du kannst die Arbeitsbescheinigung abgeben und das Thema anmelden. Ab Genehmigungsdatum hast 4 Monate Zeit.

Das heisst, du kannst deinen PB während der 20 Wochen schreiben, nicht zwingend danach.

Grüße
Robi :D
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AlexR
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Hallo Robina,

schön Dich zu lesen. Dachte mir schon, dass das praktisch nicht so gehandhabt wird, aber ich hab tatsächlich ein "Merkblatt - Studiengang Betriebswirtschaft" erhalten und dort steht unter Punkt 2:

Der Projektbericht schließt lt. SPO das zweite praktische Studiensemester ab. Da das zweite praktische Studiensemster erlassen wird, wenn ein Nachweis über 20 Wochen Berufstätigkeit während des Hautstudiums erbracht wird, kann der Projektbericht frühestens 20 Wochen nach Abschluss des Grundstudiums eingereicht werden, und sie müssen ihm den Nachweis über die Berufstätigkeit beifügen
Da ich vorher aber auch noch nichts darüber gehört hatte, denke ich mal, es ist eine "KANN-Bestimmung" :wink:
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luftikust
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Mir wurde es aus Pi auch so bestätigt, dass ich den Bericht frühstens nach 20 Wochen im HS abgeben kann.

Bin grad auch schon auf der Suche nach dem Thema damit ich so früh wie möglich anfangen kann und es dann genau nach 20 Wochen abgeben kann.....
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AlexR
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@luftikust

Bei mir kam die Info aus Stuttgart. Fehlt nur noch ein Feedback aus Leipzig...
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robina_1966
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Hallo

ja, du kannst deinen PB nach den 20 Wochen EINREICHEN. Mit Schreiben kannste aber wesentlich früher anfangen. Wichtig ist, daß du ihn mit deinem Betreuer besprichst. Du kannst dein Thema am Anfang der 20 Wochen anmelden und dir 4 Monate Zeit lassen.

Ich hatte mein Thema am Anfang des Hauptstudiums angemeldet und habe ihn innerhalb 6 Wochen geschrieben. Mit der Abgabe habe aber die 20 Wochen gewartet und die Sache war erledigt. :wink:

Grüße
Robi :D
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erdnuckelchen
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Diese Aussage habe ich jetzt auch aus Pinneberg bekommen. Die 20 Wochen Praxis müssen nachgewiesen werden, in dem Moment, in dem man den PB fertig geschrieben hat und abgibt.

Für mich Teilzeitarbeitende bedeutet dies dann:
Ich muss 9 Monate Praxis nachweisen, im Gegensatz zu den Vollzeitarbeitenden, die mit 20 Wochen bei 4,5 Monaten liegen. Heißt, ich muss ca. 5 Monate im HS sein und arbeiten, kann dann den PB anmelden und dann nach 4 Monaten abgeben zusammen mit der Bescheinigung über 9 Monate Praxis.

Na, mal sehen, ob ich in den 5 Monaten alle HS-Klausuren geschrieben bekomme... :roll:
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SigridG
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Hallo erdnukelchen,
du mußt ja nicht alle Klausuren des HS vor dem PB geschrieben haben, du kannst auch noch einen Teil parallel zu PB und Diplomarbeit schreiben.

Bei mir werden es jetzt noch 3 Klausuren sein, die ich parallel mache. Dies hat sich so durch die terminplanung ergeben.
Gruß
Sigrid
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erdnuckelchen
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SigridG hat geschrieben:Hallo erdnukelchen,
du mußt ja nicht alle Klausuren des HS vor dem PB geschrieben haben, du kannst auch noch einen Teil parallel zu PB und Diplomarbeit schreiben.

Bei mir werden es jetzt noch 3 Klausuren sein, die ich parallel mache. Dies hat sich so durch die terminplanung ergeben.
Gruß
Sigrid
Sicher, Recht hast du, aber ich glaube im Moment nicht, dass ich das (aufgrund Familie etc.) gleichzeitig schaffe :wink: Außerdem würde das ja auch keinen Sinn machen, da ich dann die 5 Monate, die ich vor der Anmeldung des PB arbeiten muss, Leerlauf hätte... Besser wäre es, wenn ich die 5 Monate vollständig für HS-Klausuren nutzen könnte. Aber man muss halt mal schauen, wie die Termine nächstes Jahr liegen, spekulieren kann man viel :D
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