Mr. D hat geschrieben:geht es den nicht um eine Erstausbildung?
D.h. eine Lehre/IHK Ausbildung kann man nicht voll absetzen, ein späteres Studium dann jedoch, da es sich um eine Weiterbildung handelt?
Es geht hier um ein "Erststudium", also ein Studium und nicht um eine Lehre.
Da man bei einer Lehre sowieso Lehrgeld erhält, können die damit in Verbindung stehenden Kosten von
den Einnahmen aus der Lehre (Nichtselbständige Einkünfte) als Werbungskosten abgezogen werden. Das
gab es schon ewig lange.
Neu war, dass die Kosten für ein erstes Studium als Werbungskosten angsetzt werden sollten. Wenn jemand
während des Studiums keine Einkünfte hatte, hätten diese Kosten dann als "Verlustvortrag" in spätere Jahre
vorgetragen werden können und sich dann später Einkommensmindernd ausgewirkt.
Beim Sonderausgabenabzug gibt es prinzipiell keinen Verlustvortrag. Das heißt, wenn ein Student keine Einnahmen hat,
verpufft er ins Leere. Ein Student, der Einnahmen hat, wie z.B. viele Fernstudenten, können lt. diesem Artikel dann
Kosten, die im Zusammenhang mit dem Studium stehen, bis zu 6.000 EUR pro Jahr abziehen. Dabei ist es egal, was für Einnahmen das sind, also theoretisch auch Zinseinnahmen oder Vermietungseinkünfte.