WIR03 am 12.5. in FRA

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
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Nani
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Hallo zusammen,

soweit ich mich erinnern kann, kamen folgende Frage in der WIR03 Klausur heute dran:

Detailaufgaben (Reihenfolge stimmt so nicht):

- Merkmale Handelsgewerbe
- Eintragung Prokura - deklaratorisch
- Pflichten, die sich aus Kaufmannseigenschaft ergeben
- Erläuterung Kann-Kaufmann
- Publikums-AG
- Haftung OHG
- Pflichten OHG-Gesellschafter
- ab wann ist OHG gegenüber Dritten wirksam und ist Handelsregister Eintrag verpflichtend
- Partnergesellschaft
- Schritte Gründung einer AG
- Wie werden Nennbetragsaktien und Inhaberaktien übertragen
... mehr fällt mir nicht mehr ein

Komplexaufgabe - habe 2.2 ausgewählt, der aus 3 Fällen bestand:

Fall 1:
Paul (Einkaufsleiter) erhält Prokura von Unt.inhaber M. am Datum x.
3 Tage danach bestellt er Rohmaterialien von Firma A gemäß Prokura
weitere x Tage danach verkauft er 2 im Unternehmen hergestellte Maschinen an Firma Y gemäß Prokura
Als Unt.inhaber M. davon erfährt, lehnt er die Bezahlung der Rohmaterialien und Auslieferung der 2 Maschinen ab, mit folgenden 2 Begründungen:
- die Prokura von Paul ist noch nicht im Handelsregister eingetragen
- die Prokura von Paul hat nicht für den Verkauf von 2 Maschinen gegolten (da Paul ja Einkaufsleiter ist)
Zu prüfen war die Rechtslage
(also aus meiner Sicht war folg. zu prüfen:
wirksamer Kaufvertrag mit Verpflichtung zur Zahlung / Lieferung / war Prokura rechtmäßig erteilt und gültig / Ausschluss der Nichtwirksamkeit wegen fehlenden Handelsregister Eintrag / Ausschluss Begrenzung der Prokura im Außenverhältnis)

Fall 2 (bekannte Fall mit OHG-Gründung und Kühlschränken):
A und B schließen sich als Floristen zu OHG zusammen (Umsätze in mehrfacher Mio-Höhe)
Kaufen vor Eintragung in Handelsregister 4 Kühlschränke bei G.
Lieferung Kühlschränke erfolgt am 12.6.
A und B sind beide im Urlaub
Am 26.6. stellen A und B fest, dass 1 Kühlschrank einen defekten Deckel hat (schließt nicht richtig) und rügen den Mangel bei G. mit Forderung Ersatzlieferung
G. weißt Mangelrüge zurück, da A und B zu spät gerügt hatten
Zu prüfen war, ob G dazu berechtigt ist die Rüge zurückzuweisen
(also aus meiner Sicht war folg. zu prüfen:
wirksamer Kaufvertrag aus dem grundsätzlich ein Mangel entstehen könnte / liegt ein Sachmangel vor der zur Ersatzlieferung berechtigt / war OHG zum Zeitpunkt Kaufvertrag schon rechtswirksam (GEschäftsbeginn mit Aufnahme Tätigkeit) und sind Kaufvertragpflichten auf OHG entstanden / war Mangelrüge tatsächlich zu spät gem. § 377 HGB)

Fall 3:
A-KG und B-GmbH führen Verkaufsverhandlungen und vereinbaren Kauf eines LKW Modell X inklusive definierte Zusatzausstattung zu 80.000,-
Danach schickt B-GmbH eine Auftragsbestätigung an A-KG in der LKW Modell X zu 80.000,- aufgeführt ist, Zusatzausstattung wurde vergessen
A-KG reagiert nicht auf Auftragsbestätigung
B-GmbH liefert LKW Modell x ohne Zusatzausstattung
A-KG verweigert Zahlung, da die Leistung aus Vereinbarung Seitens B-GmbH nicht voll erfüllt wurde
Zu prüfen war, ob A-KG Zahlung zu recht verweigern kann
(ich bin auf folg. gekommen: Prüfung Kaufvertrag übereinstimmenden Willenserklärung / Auftragsbestätigung stimmt nicht überein, Prüfung ob neuer Antrag zum Kaufvertrag vorliegt / Prüfung § 362 HGB Schweigen auf Anträge -> Antragsannahme)

Die andere Komplexaufgabe 1 hat auch aus 3 Fällen bestanden, soweit ich mich Dunkel erinnere, könnten das folgende gewesen sein (aber ohne Gewähr):

- UWG Aufgabe (glaube mit der TV-Kritik, bin aber nicht sicher)
- Fischlieferung mit vergessenen Eis
- weiß ich nicht mehr

Alles in Allem waren es zwar bekannt Fallaufgaben, aber die Zeit knapp bemessen und ausführlich in den Antworten. Zeit zum Paragraphen Suche wäre nicht groß gewesen.
...mal abwarten wie es gelaufen ist.

Grüße Nani
Quirin
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Selbiges in Augsburg, mal sehen wie s läuft...
Alles in Allem aber recht fair...
Quirin
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Hat irgendwer schon seine Noten??? Ich hab morgen schon das erste Seminar im HS und es wäre extremst ungünstig das umsonst zu machen....
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Nani
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Nein, noch keine Noten - dauert echt lange, hoffentlich kein schlechtes Zeichen :(
komisch, die WIR02 Noten vom 19.5. sind schon da
Daria
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Ich hab die Klausur auch geschrieben, und am 18.06 hab ich meine erste Klausur im HS... ich sitze wie aif heissen Kohlen und warte auf die Ergebnisse - Das dauert echt super lange. Ich habe die meisten HS Seminare schon in den letzten 2 Wochen belegt mit der Hoffnung " das wird schon klappen mit der rechtzeitigen Note".
Habe auch schon einige male Alarm bei der AKAD geschlagen, aber hat nichts gebracht. Was ich ja ganz toll fand war als die Damen in der Betreuung auf meine Anfrage zur schnelleren Kontrolle der Klausur zuruckschrieben : Wir haben Ihre bitte an den Korrektor weitergeleitet, dieser hat jedoch keine Pflicht die Note fruhzeitig zu erkennen zu geben - naja, bis jetzt hab ich keine Note, also war das dem Korrektor wohl egal :-( Hilfeeeeeeeeeeeeeeeeeee
Quirin
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hehe, immerhin haben sie bei dir deine anfrage an den korrektor weitergeleitet, mir haben sie nur mitgeteilt dass ich ja die seminare besuchen kann, nur keine klausuren schreiben darf... ah ja, danke dafür... dass das seminar und die klausur zusammenhängen ist wohl noch nicht bis dorthin vorgedrungen... wurscht, ich bin guter hoffnung dass das noch hinhaut, bisher warens im schnitt immer 4-5 wochen...
Daria
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Noten sind da, Es war mein 2ter Versuch.. ich habe nicht bestanden, und ich war mir felsen fest sicher dass ich es geschafft habe, mannnnnnnnnnnn was mach ich denn jetzt ? bin am boden zerstort.. :-(
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mrcarpelife
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Daria hat geschrieben:Noten sind da, Es war mein 2ter Versuch.. ich habe nicht bestanden, und ich war mir felsen fest sicher dass ich es geschafft habe, mannnnnnnnnnnn was mach ich denn jetzt ? bin am boden zerstort.. :-(

Hallo Daria,

auf keinen Fall aufgeben. WIR ist harter Tobak, ist einfach so.
Ich hab in STL01 ne Ehrenrunde drehen müssen, ist ja ähnlich - kann dich also gut verstehen.

Ich würde zunächst mit dem Prüfungsamt die Härtefall-Thematik klären - meist ist das kein Problem.
Entweder es gibt dann eine 3.Klausur oder eine alternative Prüfungsleistung (die Kommission entscheidet ob Hausarbeit oder mündlich an der Tafel).

Ich würde Klausureinsicht nehmen, gezielt die Schwächen ermitteln und nochmal üben üben üben.
Vor allem dir richtig Zeit nehmen dafür, erst den Termin planen, wenn du es wirklich besser drauf hast.
Die Begriffe / Detailfragen kann man auswendig lernen, gibt es hier im Forum zuhauf.
Dazu mit dem roten Buch üben bis zum abwinken.
Was helfen kann, ist einen Anwalt zu fragen ob er sich ne Stunde oder zwei für dich Zeit nimmt, um methodisches einfacher und handlicher zu erklären.
Wer-will-was-von-wem-woraus ist halt der Klassiker. Wir haben im Seminar (zum Glück) die Methode gelernt, das aufzuzeichnen bevor man anfängt eine Komplex zu lösen. Dann hat man auf den ersten Blick die Anspruchsgrundlage und kann struktuierter vorgehen.

Wer so weit gekommen ist, sollte sich von sowas nicht aufhalten lassen.
Du schaffst das!!!!! :!:

Wünsch dir ganz viel Glück und Erfolg.

lg,
Frank
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Quirin
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puh, das is natürlich bitter für dich... aber kopf hoch, das klappt schon !!
ich habs zwar auch nicht glänzend bestanden, aber immerhin abgehakt... hallo vordiplom !!
ich würde auch so vorgehen wie oben beschrieben, hab ich damals für stl auch so gemacht.
panik lässt sich da naturgemäß nur schwer unterdrücken, aber lass dich nicht verrückt machen. du hast ja auch schon ganz andere sachen geschafft, da wirst du dich doch von wir nicht abhalten lassen das weiter durchzuziehen !!
also nochmal kopf hoch & durch...
Toby66
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Hallo zusammen,
hallo Daria,

das ist natürlich jetzt eine nicht gerade einfache Situation. Hattest Du denn nach dem 1. Durchfallen Klausureinsicht genommen und irgend etwas daraus erkennen können (u.a. wie weit entfernt von den 50 % der Punkte Du gewesen bist - war die Lücke groß oder war es ganz knapp an der 4 vorbei?)?

Ansonsten schließe ich mich den Vorrednern an: Zeit nehmen und üben (gezielt nach Klausureinsicht) - und erst dann nochmal einen Anlauf unternehmen, wenn Du so sicher bist, daß Du nicht vor Nervosität den Kopf blockiert hast. Wichtig ist nun, die Inanspruchnahme der Härtefallregelung vernünftig zu begründen - das solltest Du Dir so oder so auch selber gut überlegen: warum bist Du das 2. Mal zur Klausur gegangen und warum hast Du geglaubt, das es für eine 4 reichen wird?

Viele Grüße, Kopf hoch und ich drücke die Daumen
Thomas
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Hallöle,

hat denn jeder aus Augsburg seine Noten schon - neben Quirin?
Dann muss ich so langsam mal höflich nachfragen...

Gruß
Tine
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mrcarpelife
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Hallo Tine,

ich hab in Augsburg geschrieben am 12.05. und hab die Note.
Mir fiel ein gigantischer Hinkelstein runter, es war wirklich meine allerletzte Klausur, nein ich darf nicht nochmal ran... :P :D
Drück dir die Daumen.

Grüsse,
Frank
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Daria
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Hallo an all die,die mich in meinem jammern unterstuetzt haben..
und andere natuerlich auch..

wie ihr ja schon wisst, hab ich im 2ten versuch WIR03 nicht bestanden. Ich habe einen Haertefallantrag gestellt und nach einem Assignment gefragt.
Dies wurde mir genehmigt. Mein Assignment habe ich abgegeben- vor 2 Tagen hab ich mein Ergebnis bekommen - eine 1.3!!!!!!!!!!!!!
Da dachte ich mir - ach du sche... konnte das nicht gleich so sein??!! fuer was der ganze Stress und Nerven ?? !! Das alles hat mir nicht nur meine Nerven und viele nicht durchgeschlafenen Naechte geraubt, aber auch verdammt viel Zeit - der ganze Prozess dauert echt lange..
Aber .. puhh egal.. ich bin wieder im Boot und im Hauptstudium!!! Yeaaah Ich bin wieder bei Euch..

Nochmal Danke an all die, Die mir Mut gemacht haben !

Daria.
Älblerin
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Glückwunsch Daria, das freut mich so für dich!
Michael123
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Glückwunsch, finde ich toll, dass die akad dir entgegengekommen ist. Kann ja nicht sein, dass man wegen einem Fach das ganze Studium wegschmeissen kann.
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