Studium geldwerter Vorteil

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gigo1980
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Hallo alle zusammen...

ich plane ein AKAD Studium zu beginnen. Jetzt habe ich mehr oder weniger den Vorteil das mein AG mir das bezahlen möchte. Hierzu habe ich allerdings eine steuerrechtliche Frage.

Geplant ist, dass mein Bruttogehalt um die Studiengebühr von ca. 380 Euro aufgestockt wird und dies direkt auf dem Lohnzettel abgezogen wird. Somit mein alter Bruttolohn steuerrechtlich relevant ist. Nun trifft das für den Arbeitgeber mit Sicherheit zu. Aber habe ich dann nicht einen Geldwerten Vorteil aus dieser Sache? Und muss dies dann trotzdem versteuern?

Gruß

Enrico
keule124
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Hallo Enrico,

wenn das Studium im überwiegenden interesse des AG ist dann handelt es sich um SV und LST freie Fortbildungsleistungen des AG an dich. dies kann auf dem Lohnzettel eben als solcher SV - und LST freier Bestandteil ausgewiesen werden. Die Zahlung erfolgt dann Brutto=Netto. Es ist aber auch möglich, dass dir dein AG das Geld monatlich einfach überweist und es gar nicht in der Lohnabrechnung auftaucht.

Wenn du willst kann ich dir mal die Lohnsteuerrichtlinien dazu schicken.

MfG Keule
gigo1980
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hallo,

das wäre nett. naja ich würde eine bruttolohnerhöhung in höhe der studiengebühren bekommen. für mich ist es nur entscheidend das ich am ende nicht weniger raus habe als aktuell. am liebsten natürlich sogar noch ein paar euro mehr

gruss enrico
paullox
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nettolohnrechner googlen - da kannst du leicht sehen, wieviel übrig bleibt. so eine Bruttolohnerhöhung ist schon weniger gut. aber denk auch an die förderungen und möglichkeiten wie tandembonus usw. viel erfolg
AKAD Alumni, WHL Alumni :D
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Finchley
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Wenn dein Arbeitgeber dir das Studium bezahlen will, wieso zahlt er dann nicht direkt an die AKAD? Wenn du auf ein Wochenendseminar o.ä. geschickt wirst, läuft das doch auch über eine andere Rechnung und nicht über deine Gehaltsabrechnung. Ich glaube, für die Wirtschaftsprüfer muss nur ersichtlich sein, dass die Weiterbildung im Sinne des Unternehmens und von diesem "veranlasst" wurde. Das müssten Eure Personaler aber genauer wissen...

Gruß und viel Erfolg und Durchhaltevermögen!

Finchley
keule124
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hallo,

der AG kann auch direkt an die AKAD zahlen. Ist kein Problem. Den Wirtschaftsprüfern wird dies aber alles herzlich egal sein, denn diese prüfen ob der Jahresabschluss frei von wesentlichen Mängeln ist und nicht die Einhaltung der Bestimmungen des Steuerrechts.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Anerkennung durch das Finanzamt. und dabei ist es wichtig, dass das Studium "im überwiegenden Interesse des Arbeitgebers ist". das ist alles.

Mfg Keule
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