WIR02 vom 1.08.15
Verfasst: 01.08.15 17:44
Moin moin,
erstmal ein kleiner Rat:
Besorgt euch für die Klausur das Gesetzesbuch „Wichtige Gesetze des Wirtschaftsprivatrechts“ vom NVW-Verlag. Ich hatte zuvor nur das BGB von Beck, aber dies taugt nicht dazu mit einem Textmarker behandelt zu werden. Markiert man auf einer Seite was, ist die Rückseite gleich mit markiert, da die Textmarkerfarbe gleich durchdringt. Die Papierbeschaffenheit ist dafür nicht wirklich dazu geeignet.
So nun zum Inhalt der Klausur. Es gab keine Überraschungen. Es waren alles bekannte Fragen aus den Zusammenfassungen hier im Forum.
Detailfragen:
Aufgabe A.1.1 (5 Punkte)
Holschuld, Bringschuld und Schickschuld erklären und den jeweiligen Erfüllungsort nennen.
3 Besonderheiten/Sonderreglungen beim Verbrauchsgüterkauf.
Aufgabe A.1.2 (5 Punkte)
Die 7 Arten von Sachmängeln nennen. (3,5 Punkte)
Was versteht man unter einem Rechtsmangel (1,5 Punkte)
Aufgabe A.1.3 (5 Punkte)
Wie erfolgt die Eigentumsübertragung bei unbeweglichen Sachen (Grundstücken). Wie sind die Formvorschriften dabei?
5 Realsicherheiten nennen.
Aufgabe A.1.4 (5 Punkte)
Was versteht man unter Gefährdungshaftung und nenne 3 tatbestandsmäßige Beispiele
Komplexaufgabe B.1 (bearbeitet)
Aufgabe B.1.1 (15 Punkte)
A kauft am. 01.05. bei B eine Maschine. Lieferzeitpunkt soll 1.6. sein, Zahlungszeitpunkt 01.07. Am 15.05. schickt B ein Fax an A, dass Lieferzeitpunkt klappt und teilt mit, dass das Eigentum erst an A übergeht, wenn er komplett bezahlt.
A zahlt nun nicht. Welche Möglichkeiten hat B?
Anmerkung zum Eigentumsvorbehalt: Auch wenn der Eigentumsvorbehalt erst am 15.05. bekannt wurde, müsste der gültig sein, da die aufschiebenden Bedingung des Eigentumsvorbehalts erst beim dinglichen Vertrag (Verfügungsgeschäft) also der Übergabe notwendig ist, also nicht am 1.05. wo der Kaufvertrag (Verpflichtungsgeschäft) zustande kam. Folglich ist der Eigentumsvorbehalt gültig. Hoffe mal das ist richtig. In den Unterlagen nichts passenden dazu gefunden.
Aufgabe B.1.2 (12,5 Punkte)
Bürgschaftsaufgabe mit der Mietzahlung
Anmerkung: In der Aufgabenbeschreibung stand, dass der Bürge gegenüber den Gläubiger erklärt hat, die Verbindlichkeiten zu übernehmen usw. Aber es nirgends, dass dies schriftlich erfolgte. Der Bürgschaftsvertrag könnte aufgrund eines Formfehlers ungültig sein. Hab dies im Endergebnis mit festgehalten.
Aufgabe B.1.3 (12,5 Punkte)
Anette und die zerbrochene Porzellanfigur
Komplexfragen B.2 (nicht bearbeitet)
Aufgabe B.1.1
Flach-TV-Aufgabe
Aufgabe B.1.2
vergessen
Aufgabe B.1.3
Der geschenkte Porsche
Gruß Simpa
erstmal ein kleiner Rat:
Besorgt euch für die Klausur das Gesetzesbuch „Wichtige Gesetze des Wirtschaftsprivatrechts“ vom NVW-Verlag. Ich hatte zuvor nur das BGB von Beck, aber dies taugt nicht dazu mit einem Textmarker behandelt zu werden. Markiert man auf einer Seite was, ist die Rückseite gleich mit markiert, da die Textmarkerfarbe gleich durchdringt. Die Papierbeschaffenheit ist dafür nicht wirklich dazu geeignet.
So nun zum Inhalt der Klausur. Es gab keine Überraschungen. Es waren alles bekannte Fragen aus den Zusammenfassungen hier im Forum.
Detailfragen:
Aufgabe A.1.1 (5 Punkte)
Holschuld, Bringschuld und Schickschuld erklären und den jeweiligen Erfüllungsort nennen.
3 Besonderheiten/Sonderreglungen beim Verbrauchsgüterkauf.
Aufgabe A.1.2 (5 Punkte)
Die 7 Arten von Sachmängeln nennen. (3,5 Punkte)
Was versteht man unter einem Rechtsmangel (1,5 Punkte)
Aufgabe A.1.3 (5 Punkte)
Wie erfolgt die Eigentumsübertragung bei unbeweglichen Sachen (Grundstücken). Wie sind die Formvorschriften dabei?
5 Realsicherheiten nennen.
Aufgabe A.1.4 (5 Punkte)
Was versteht man unter Gefährdungshaftung und nenne 3 tatbestandsmäßige Beispiele
Komplexaufgabe B.1 (bearbeitet)
Aufgabe B.1.1 (15 Punkte)
A kauft am. 01.05. bei B eine Maschine. Lieferzeitpunkt soll 1.6. sein, Zahlungszeitpunkt 01.07. Am 15.05. schickt B ein Fax an A, dass Lieferzeitpunkt klappt und teilt mit, dass das Eigentum erst an A übergeht, wenn er komplett bezahlt.
A zahlt nun nicht. Welche Möglichkeiten hat B?
Anmerkung zum Eigentumsvorbehalt: Auch wenn der Eigentumsvorbehalt erst am 15.05. bekannt wurde, müsste der gültig sein, da die aufschiebenden Bedingung des Eigentumsvorbehalts erst beim dinglichen Vertrag (Verfügungsgeschäft) also der Übergabe notwendig ist, also nicht am 1.05. wo der Kaufvertrag (Verpflichtungsgeschäft) zustande kam. Folglich ist der Eigentumsvorbehalt gültig. Hoffe mal das ist richtig. In den Unterlagen nichts passenden dazu gefunden.
Aufgabe B.1.2 (12,5 Punkte)
Bürgschaftsaufgabe mit der Mietzahlung
Anmerkung: In der Aufgabenbeschreibung stand, dass der Bürge gegenüber den Gläubiger erklärt hat, die Verbindlichkeiten zu übernehmen usw. Aber es nirgends, dass dies schriftlich erfolgte. Der Bürgschaftsvertrag könnte aufgrund eines Formfehlers ungültig sein. Hab dies im Endergebnis mit festgehalten.
Aufgabe B.1.3 (12,5 Punkte)
Anette und die zerbrochene Porzellanfigur
Komplexfragen B.2 (nicht bearbeitet)
Aufgabe B.1.1
Flach-TV-Aufgabe
Aufgabe B.1.2
vergessen
Aufgabe B.1.3
Der geschenkte Porsche
Gruß Simpa