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Verfasst: 04.08.09 11:06
von Gahst
DANKE!

Das hilft schon mal weiter...

Weiß zufällig jemand, ob die 96,- Euro auch fällig werden, wenn eigentlich nur noch aufs Kolloqu. "gewartet" wird, also alle sonstigen Leistungen erbracht und bewertet sind?

Verfasst: 04.08.09 11:58
von georgehackl
Denke das der Betrag so lange fällig ist bis zur Exmatrikulation. Denn bis dahin stehst du "rein theoretisch" in der Betreuung der Hochschule.
Genauere Auskünfte kann dir aber bestimt deine Hochschule geben.

Gruß
Marcus

Verfasst: 04.08.09 12:23
von Gahst
Na dann warte ich mal die Bewertung von Projektbericht + Thesis ab und dann werd ich mal eine entsprechende Anfrage starten. Ich werde berichten...

so long
der gahst

Verfasst: 04.08.09 14:32
von paullox
Guglielmo...hehe, wie geil. :lol:

Verfasst: 04.08.09 17:53
von Lanina
Hallo zusammen,

kurz zu den Überziehungsgebühren: die sind m.A. nach nur fällig wenn noch nicht alle Klausuren geschrieben sind, für DA und kolloquium kann man sich dann entspannt zeit nehmen. Zumindest war dies damals mein Kenntnisstand, der mir von der Akad mitgeteilt wurde...Und ich musste auch nie was zahlen...
Aber man kann ja sicherheitshalber nochmal nachfragen.

VG
Lanina